Unterstützung für ehemalige Heimkinder in Bayern

Sie haben als Kind, Jugendliche oder Jugendlicher in einem Heim, einer Einrichtung der Behindertenhilfe, einer Psychiatrie oder einem Kurheim ("Verschickungsheim") gelebt oder begleiten Menschen mit solchen Erfahrungen? Hier finden Sie Beratung, Infos zu Hilfesystemen und Antworten darauf, welche Unterstützung Sie heute bekommen können.

Wo bekomme ich als ehemaliges Heimkind Beratung in Bayern?

Sie haben als Kind, Jugendliche oder Jugendlicher in einem Heim gelebt und möchten darüber sprechen, Ihre Geschichte einordnen, Akten finden oder wissen, welche Unterstützung es gibt? Fachkräfte der Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in der Kindheit und Jugend (BMH) sind für Sie da. 

An wen richtet sich das Angebot?

An alle, die während ihrer Kindheit oder Jugendzeit in einer stationären Einrichtung gelebt haben, unabhängig davon, ob das vor oder nach 1975 war. Auch als Verschickungskinder oder Menschen aus psychiatrischen Einrichtungen und der Behindertenhilfe sind Sie willkommen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Anschrift
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung

Winzererstraße 9, 80797 München

Telefon
089 124793 2505
Sprechzeiten

Montag: 10 bis 12 Uhr, Dienstag: 8 bis 10 Uhr, Mittwoch: 10 bis 12 Uhr, Donnerstag: 14 bis 16, Uhr Freitag: 10 bis 12 Uhr

E-Mail
bmh@zbfs.bayern.de
Online
zur Website der Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH) Externer Link öffnet in neuem Fenster

FAQs zur Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH)

Sie wählen den Weg, der für Sie am besten passt:

  • persönliches Gespräch vor Ort,
  • Telefonat,
  • Videotelefonie,
  • in besonderen gesundheitlichen Situationen auch ein Hausbesuch.

In einem ersten Gespräch erzählen Sie in dem Umfang, in dem Sie sich wohlfühlen, was Sie beschäftigt. Gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater klären Sie, was Sie brauchen, zum Beispiel Orientierung, Entlastung, Unterstützung bei der Aktensuche oder Hinweise auf weitere Hilfen.

An die BMH können sich alle Menschen wenden, die in ihrer Kindheit oder Jugend in

  • Kinderheimen,
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • psychiatrischen Einrichtungen oder
  • Kur- und Erholungsheimen („Verschickungsheime“)

gelebt haben und über diese Zeit sprechen, sie einordnen oder Unterstützung erhalten möchten.

Ja. Sobald Sie das Gefühl haben, dass Ihre Heimerfahrungen Sie bis heute beschäftigen oder Fragen offen sind, können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMH wenden. Sie müssen Ihre Erlebnisse weder vorher einordnen noch „beweisen“ – das passiert, wenn Sie möchten, Schritt für Schritt im Gespräch.

Ja. Wenn Sie verstehen möchten, warum Sie damals ins Heim gekommen sind, kann die BMH Sie in mehreren Schritten unterstützen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle können

  • Ihnen helfen, nach Akten und Unterlagen zu suchen, in denen die Gründe für Ihre Heimunterbringung stehen – zum Beispiel bei Jugendämtern, Gerichten oder ehemaligen Trägern von Einrichtungen,
  • die gefundenen Informationen gemeinsam mit Ihnen anschauen und dabei helfen, Ihre Erfahrungen einzuordnen,
  • klären, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind, fachlich und auch mit Blick darauf, was diese Informationen emotional mit Ihnen machen.

Hilfreich ist es, wenn Sie zur Beratung alles mitbringen oder bereitlegen, was Sie noch wissen oder besitzen (zum Beispiel Namen von Heimen, Orte, ungefähre Zeiträume, alte Schreiben). So kann die BMH gemeinsam mit Ihnen gezielter nach Antworten suchen.

Sie bestimmen das Tempo. Sie entscheiden, wie viel Sie erzählen, welche Themen Sie ansprechen und wann eine Pause wichtig ist. Die Beraterinnen und Berater achten darauf, wie es Ihnen geht und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

Die Fachkräfte der BMH informieren Sie über mögliche finanzielle Leistungen anderer Träger, zahlen aber selbst keine finanziellen Leistungen aus.

Wenn Sie Fragen zu früheren Hilfesystemen wie den Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMH mit Ihnen klären, welche Schritte noch sinnvoll sind und welche Unterlagen Sie eventuell brauchen.

Ja. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMH beraten sowohl Betroffene als auch Angehörige; zum Beispiel Kinder, Partnerinnen und Partner oder andere Bezugspersonen von ehemaligen Heimkindern oder Verschickungskindern.

Auch Fachkräfte (zum Beispiel aus Beratung, Sozialer Arbeit, Medizin oder Psychotherapie) können sich informieren, wenn sie Menschen mit Heimerfahrung besser verstehen und unterstützen möchten.

Für neue Anträge stehen aus den früheren Hilfesystemen keine Gelder mehr zur Verfügung.

Das betrifft insbesondere:

  • die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“
    • Anmeldefrist: bis 31. Dezember 2014
    • Laufzeit der Fonds: bis 2018
  • die Stiftung Anerkennung und Hilfe
    • Anmeldefrist: bis 30. Juni 2021
    • Laufzeit des Hilfesystems: bis 31.Dezember 2022

Das bedeutet:

Sie können keine neuen Leistungen mehr aus diesen früheren Fonds oder der Stiftung beantragen.

Wenn Sie sich rechtzeitig angemeldet und bereits eine Entscheidung erhalten bzw. eine Vereinbarung getroffen haben, können einzelne Zahlungen im Einzelfall noch abgewickelt worden sein, neue Ansprüche entstehen daraus aber nicht mehr.

Die BMH selbst zahlt kein Geld aus diesen Fonds oder aus der Stiftung aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie aber unterstützen, wenn Sie

  • Unterlagen oder Bescheide aus früheren Verfahren verstehen möchten,
  • klären wollen, was Sie damals beantragt oder erhalten haben,
  • wissen möchten, welche anderen Beratungs- oder Unterstützungsangebote für Sie heute noch in Frage kommen.

Die heutige BMH ist aus mehreren früheren Hilfesystemen hervorgegangen:

  • den Fonds Heimerziehung für ehemalige Heimkinder,
  • der Stiftung Anerkennung und Hilfe für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie,
  • der Bayerischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder.

Die BMH führt diese Erfahrungen zusammen und bietet heute eine dauerhaft angelegte, spezialisierte Anlaufstelle für Menschen mit Heimerfahrung in Bayern, unabhängig von Fristen der früheren Programme.

Viele Menschen mit Heimerfahrung kennen diese Angst. Erinnerungen verbinden sich mit Fragen zu Pflege, Krankheit, Abhängigkeit und Einsamkeit im Alter.

In der Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH) sprechen Sie mit erfahrenen Beraterinnen und Beratern über diese Sorgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMH

  • hören zu und nehmen Ihre Angst ernst,
  • schauen mit Ihnen darauf, welche Erlebnisse aus der Kindheit oder Jugend diese Angst heute verstärken,
  • klären mit Ihnen, was Ihnen für Ihr Leben im Alter wichtig erscheint, zum Beispiel Selbstbestimmung, bestimmte Wohnformen oder vertraute Personen an Ihrer Seite,
  • überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte Sicherheit geben: Gespräche mit Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten, rechtliche Vorsorge, Informationen zu Wohn- und Unterstützungsangeboten im Alter,
  • nennen Ihnen Anlaufstellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Fragen zu Pflege, Wohnen und Vorsorge im Alter spezialisiert sind.

Über Ihren Wohnort im Alter entscheiden Sie gemeinsam mit Menschen aus Ihrem Umfeld und mit Fachleuten aus Medizin, Pflege und Beratung. Die BMH-Fachkräfte stärken dabei Ihre Stimme: Sie gewinnen Klarheit über Ihre Wünsche, kennen Ihre Möglichkeiten besser und gehen mit mehr Unterstützung in diese Gespräche.

Vier Kinderstühle um einen quadratischen Holztisch.
StMAS

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMH sind für Sie da, wenn Ihre Erfahrungen Sie bis heute belasten. Sie können dort

  • über Ihre Erinnerungen sprechen, in Ihrem Tempo und ohne Bewertung,
  • gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater sortieren, was Sie erlebt haben,
  • nach Akten suchen lassen und besprechen, was darin über Ihre Heimunterbringung steht,
  • klären, welche Unterstützung heute zu Ihnen passt – zum Beispiel Therapie, Beratung oder Selbsthilfe,
  • Fragen zu früheren Hilfesystemen (Fonds, Stiftung Anerkennung und Hilfe) einordnen.

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Eine Dame mittleren Alters mit grauen, lockigen Haaren führt gerade eine Beratung durch.
StMAS

Sie leben mit einem Menschen mit Heimerfahrung zusammen, sind Angehörige oder arbeiten beruflich mit Betroffenen? Die BMH hilft Ihnen, besser zu verstehen, was die Heimzeit bis heute bedeuten kann. Sie erhalten dort

  • Informationen zu typischen Folgen von Heimerfahrungen,
  • Hinweise, wie Sie Betroffene sensibel und respektvoll begleiten,
  • Orientierung, welche Unterstützungsangebote Sie gemeinsam empfehlen oder anregen können,
  • fachliche Unterstützung, wenn Sie in Beratung, Sozialer Arbeit, Medizin oder Psychotherapie mit Menschen mit Heimerfahrung arbeiten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMH wirken außerdem an der Aufarbeitung von Leid- und Unrechtserfahrungen mit, etwa durch Kooperation mit Einrichtungen, Hochschulen und Ausbildungsinstituten sowie durch Sensibilisierung von Fachkräften.

Was ist der Fachbeirat der BMH?

Wer als Kind in einem Heim, einer psychiatrischen Einrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einem Verschickungsheim gelebt hat, trägt diese Erfahrungen oft ein Leben lang mit sich. Viele fragen sich bis heute: Interessiert das überhaupt jemanden? Zählt das, was ich erlebt habe?

Seit April 2025 gibt es für diese Fragen einen festen Ort: den Fachbeirat der BMH. Hier sitzen ehemalige Heimkinder, Verschickungskinder sowie Menschen mit Erfahrungen in psychiatrischen Einrichtungen und der Eingliederungshilfe gemeinsam mit Fachleuten aus Verbänden und Einrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Landtags und des StMAS Bayern. Ihr Ziel: Erfahrungen aus der Vergangenheit sollen heute Gehör finden und morgen etwas verändern.

Welche Anliegen von Menschen mit Heimerfahrung stehen im Fachbeirat im Mittelpunkt?

  • Angst vor dem Pflegeheim: Viele Betroffene verbinden den Gedanken an eine Einrichtung im Alter mit großer Angst und dem Gefühl, wieder ausgeliefert zu sein. Die Mitglieder des Beirats setzen sich für mehr Beratung und Begleitung in dieser Lebenssituation ein.

  • Zugang zu den eigenen Akten: Wer wissen möchte, was damals mit ihr oder ihm geschah, stößt oft auf verschlossene Archive. Die Mitglieder des Beirats arbeiten daran, den Zugang zu erleichtern.

  • Stigmatisierung bis heute: Manche Betroffene erleben Ausgrenzung bis ins hohe Alter. Die Mitglieder des Beirats setzen sich für mehr Sichtbarkeit und weniger Vorurteile ein.

  • Fachkräfte, die verstehen was damals geschah: Wer heute mit älteren Menschen arbeitet – in Pflege, Medizin oder Sozialwesen – soll wissen, welche Erfahrungen viele ehemalige Heimkinder gemacht haben und daraus lernen.

Was haben Kinder damals in Heimen erlebt – und wie geht Bayern heute damit um?

Viele Menschen mit Heimerfahrung erinnern ihren Alltag in Heimen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen als streng und stark kontrolliert – mit wenig Nähe und Trost. Manche berichten von Schlägen, Demütigungen oder sexualisierter Gewalt. Solche Erfahrungen wirken häufig viele Jahre nach: im Umgang mit anderen Menschen, in Beziehungen und im Blick auf sich selbst.

Heute sprechen Menschen mit Heimerfahrung über diese Kindheiten. In Gesprächsrunden, Interviews und Gremien teilen sie ihre Geschichten mit der Öffentlichkeit. In Bayern bringen ehemalige Heimkinder, Verschickungskinder sowie Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie ihre Perspektiven unter anderem ein:

  • im Fachbeirat der BMH,
  • in Forschungsprojekten,
  • in Projekten der Erinnerungskultur.

Verantwortliche in Kirchen, bei freien Trägern, in Kommunen und in Ministerien hören diesen Berichten zu, öffnen Archive, fördern Forschung und schaffen Orte der Erinnerung. Aus schweren Erfahrungen entsteht so eine gemeinsame Verantwortung: für mehr Schutz, mehr Rechte und mehr Gehör für Kinder und Jugendliche heute.

FAQs zum Kinder- und Jugendschutz in Bayern

  • Sie leben in einer Einrichtung und möchten wissen, was Ihre Rechte sind?
  • Sie arbeiten mit Kindern und suchen Orientierung im Kinderschutz?
  • Sie sind Pflegeeltern und fragen sich, welche Standards gelten?

Hier finden Sie Antworten.

Sie leben in einer Einrichtung, arbeiten dort oder begleiten junge Menschen und möchten wissen, welche Schutzstrukturen gelten und wie Beteiligung konkret aussieht. Das Kinder- und Jugendprogramm (Kapitel III) der Bayerischen Staatsregierung gibt darauf klare Antworten.

Sie arbeiten im Jugendamt oder in einer Einrichtung und tragen täglich Verantwortung für Kinder, die von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind? Das Bayerische Gesamtkonzept zum Kinderschutz gibt Ihnen dafür klare Regelstrukturen, starke Netzwerke und konkrete Handlungssicherheit.

Sie arbeiten in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und tragen Verantwortung für den Schutz und die Beteiligung junger Menschen?

Verantwortliche des Bayerischen Landesjugendamts und der Regierungen haben 2022 konkrete Vollzugshinweise erarbeitet, damit Schutz- und Beteiligungskonzepte nach Paragraf 45 ff. Sozialgesetzbuch Achts Buch in Ihrer Einrichtung greifen – mit klarer Orientierung für Ihren Alltag. Die Heimaufsicht bei den Regierungen prüft, ob Einrichtungen diese Standards einhalten.

Sie leben in einer Einrichtung und möchten wissen, ob Ihre Stimme zählt? In Bayern haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen dafür den Landesheimrat Bayern.

Seit 2013 wählen junge Menschen aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ihre eigenen Vertreterinnen und Vertreter. Eine Geschäftsstelle beim Bayerischen Landesjugendamt unterstützt ihre Arbeit. Seit 2022 bringen auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihre Perspektive ein.

Sie arbeiten in einer stationären oder teilstationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und möchten Kinder noch besser schützen? Seit 2019 unterstützt das StMAS Bayern dafür die Fortbildungsreihe PräviKIBS – entwickelt vom Kinderschutz München e. V., evaluiert vom Deutschen Jugendinstitut.

PräviKIBS steht für: Programm zur Prävention sexualisierter, physischer und emotionaler Gewalt in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Reihe gibt Ihnen konkrete Handlungssicherheit – für den Alltag in der Einrichtung und für schwierige Situationen.

Sie sind Pflegeeltern oder arbeiten in der Pflegekinderhilfe und möchten wissen, welche Standards für den Schutz von Pflegekindern gelten?

2023 haben Verantwortliche im Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss fachliche Empfehlungen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe beschlossen – auf Grundlage von Paragraf 37b Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch.

Die Empfehlungen geben Pflegefamilien, Jugendämtern und Fachkräften der Pflegekinderhilfe klare Orientierung: wie Schutz im Alltag gelingt, wie Kinder ihre Stimme einbringen können und wie Pflegefamilien dabei unterstützt werden.

Vergangene Hilfesysteme

Vielleicht haben Sie vom Fonds „Heimerziehung“ oder von der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gehört – vielleicht auch erst, als diese Hilfen schon ausgelaufen waren. Beide Angebote waren von Anfang an befristet und sind inzwischen beendet.

Hier erfahren Sie, was diese früheren Hilfen für Menschen mit Heimerfahrungen, für ehemalige Verschickungskinder und für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie bedeutet haben und welche Möglichkeiten es heute noch für Sie gibt.

Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

Nein. Verantwortliche in Bund, Ländern und Kirchen hatten den Fonds Heimerziehung nur bis Ende 2014 für neue Anmeldungen geöffnet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen haben betroffene Menschen bis zum 31. Dezember 2018 begleitet. Seitdem können Sie keine neuen Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung mehr vereinbaren.

Viele Menschen bringen erst heute die Kraft auf, sich mit ihrer Heimerfahrung zu beschäftigen. Wenn Sie sich jetzt erst an dieses Thema herantrauen, ist es verständlich, dass Sie diese Grenze enttäuscht oder verletzt. Ihre Geschichte bleibt trotzdem wichtig, auch wenn der Fonds nicht mehr offen ist.

Haben Sie noch Unterlagen aus einem früheren Verfahren oder Fragen zu Ihrer Situation? Die Fachkräfte der Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH) schauen diese Unterlagen gemeinsam mit Ihnen an, helfen Ihnen, Ihre Erfahrungen besser einzuordnen und suchen mit Ihnen nach Hilfen, die zu Ihrer heutigen Lebenssituation passen.

Sie haben als Kind, Jugendliche oder Jugendlicher in einem Heim der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975 Leid und Unrecht erfahren? Dann haben Sie zur Zielgruppe des Fonds Heimerziehung (West) gehört – einem Hilfssystem, das Bund, Länder und Kirchen von 2012 bis 2018 gemeinsam getragen haben. Bayern hat dafür freiwillig 13,7 Millionen Euro bereitgestellt.

Wichtig: Der Fonds war ausschließlich für ehemalige Heimkinder aus der Jugendhilfe gedacht – nicht für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder psychiatrischen Kliniken. Für diese Personengruppe hat der Gesetzgeber 2017 die Stiftung Anerkennung und Hilfe eingerichtet.

Zur Einordnung: Neben dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ gab es auch den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Dieser Fonds hat sich an Menschen gerichtet, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe in der DDR Leid und Unrecht erlebt haben.

Über 3.000 Menschen haben in Bayern Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen. Beraterinnen und Berater haben mit 2.610 von ihnen Leistungen vereinbart.

  • Darunter 3.656 Sachleistungsvereinbarungen im Wert von 25.253.550 Euro
  • und 1.389 Rentenersatzvereinbarungen im Wert von 9.257.100 Euro.

Zusammen ergeben diese Leistungen in Bayern einen Umfang von 34.510.650 Euro (Stand: Juli 2018)

    Stiftung Anerkennung und Hilfe (2017–2022)

    Wer als Kind, Jugendliche oder Jugendlicher in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einer stationären psychiatrischen Einrichtung gelebt und dort Leid und Unrecht erfahren hat und bis heute unter den Folgen leidet, gehörte zur Zielgruppe der Stiftung Anerkennung und Hilfe.

    Die Stiftung richtete sich an Menschen mit Erfahrungen aus diesen Zeiträumen:

    • Bundesrepublik Deutschland: 1949 bis 1975
    • DDR: 1949 bis 1990

    Verantwortliche in Bund, Ländern und Kirchen haben 2017 gemeinsam die Stiftung Anerkennung und Hilfe eröffnet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung nahmen bis zum 30. Juni 2021 Anmeldungen entgegen. Heute können Sie keine neuen Leistungen aus der Stiftung Anerkennung und Hilfe mehr erhalten.

    Sind Sie unsicher, ob Ihre damalige Einrichtung zu diesen Einrichtungen gehört hat oder ob Sie damals zur Zielgruppe der Stiftung gezählt hätten? Die Fachkräfte der Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH) klären das gemeinsam mit Ihnen und schauen, welche Unterstützung heute zu Ihrer Lebenssituation passt.

    Nein. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat ihre Arbeit am 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Anmeldungen waren nur bis zum 30. Juni 2021 möglich. Neue Leistungen aus der Stiftung sind heute nicht mehr möglich.

    Viele Menschen finden erst heute die Kraft, sich mit ihren Erfahrungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie zu beschäftigen. Wenn Sie sich jetzt erst an dieses Thema herantrauen, ist es gut nachvollziehbar, dass Sie diese Grenze enttäuscht oder verletzt. Ihre Erfahrungen bleiben trotzdem wichtig.

    Wenn Sie noch Unterlagen aus einem früheren Verfahren haben, helfen die Fachkräfte der BMH Ihnen, diese zu verstehen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Hilfen, die heute zu Ihrer Situation passen.

    • 2.743 Menschen haben sich in Bayern bei der Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe gemeldet.
    • Fachkräfte haben für 2.313 von ihnen finanzielle Leistungen beantragt.
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung haben insgesamt 25.625.400 Euro an Menschen in Bayern ausgezahlt (Stand: März 2023).

    Was heißt das für Sie heute?

    Vielleicht lesen Sie diese Zahlen und spüren: Auch Ihre Geschichte passt zu diesen Erfahrungen – und Sie haben lange geschwiegen oder sich nicht gemeldet. Viele Menschen mit Aufenthalten in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Kliniken erleben genau das.

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben ihre Arbeit Ende 2022 beendet; alle Leistungen aus der Stiftung sind vergeben. Ihre Erfahrungen bleiben trotzdem wichtig.

    Wenn Sie heute Unterstützung wünschen, können Sie sich an die Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH) wenden. Beraterinnen und Berater der BMH hören Ihnen zu, ordnen mit Ihnen gemeinsam Erinnerungen und Unterlagen und überlegen mit Ihnen, welche Hilfen heute zu Ihrer Lebenssituation passen.

      Welche Unterstützung gibt es heute in Bayern – nach Fonds Heimerziehung und Stiftung Anerkennung und Hilfe?

      Sie haben Fragen zu Ihrer Heimerfahrung oder brauchen Unterstützung? In Bayern finden Sie auch heute Anlaufstellen – die Beratung geht weiter.

      Nach dem Ende der Fonds Heimerziehung und der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat der Freistaat die Beratungsarbeit weitergeführt. Von 2018 bis Ende 2022 gab es beim Bayerischen Landesjugendamt die Bayerische Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder. Seit 2023 ist die Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in Kindheit und Jugend (BMH) Ihre dauerhafte Anlaufstelle in Bayern.

      Die BMH richtet sich an alle Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Kinderheimen, in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe (Behindertenhilfe), in Psychiatrien oder in Kur- und Erholungsheimen gelebt haben und über diese Erfahrungen sprechen möchten – und an ihre Angehörigen.

      Was hat es mit dem goldenen Teddybären vor dem StMAS Bayern auf sich?

      Vor dem Gebäude des StMAS Bayern sitzt ein großer, goldglänzender Teddybär auf einem rosafarbenen Stein. Das Kunstwerk heißt „In the name of“ und stammt von Bruno Wank.

      Der Bär erinnert an Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in stationären Einrichtungen gelebt und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Zum Beispiel in

      • Heimen der Kinder- und Jugendhilfe,
      • Einrichtungen der Behindertenhilfe,
      • Kinder- und Jugendpsychiatrien,
      • Kur- und Erholungsheimen („Verschickungsheime“).
      Foto der goldenen Teddy-Skulptur vor dem StMAS.
      Steiger

      Was bedeutet der goldene Teddybär für Menschen mit Heimerfahrung?

      Menschen mit Heimerfahrung haben den Kunstwettbewerb „Heimkindheiten – Leid und Verantwortung?“ von Anfang an begleitet und sich gemeinsam mit Fachleuten für dieses Erinnerungszeichen entschieden.

      Wenn Sie selbst in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung gelebt haben, kann dieser Bär für Sie ein:

      • Ort zum Innehalten sein – mitten in der Stadt,
      • Ort der Anerkennung, an dem Ihre Geschichte Raum bekommt,
      • Startpunkt für weitere Infos: Im Ohr des Bären finden Sie einen QR‑Code, der Sie zu Hintergründen und Unterstützungsangeboten führt, unter anderem zur Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH).

      Heimerziehung besser verstehen

      Wenn Sie das Thema Heimerziehung vertiefen möchten, finden Sie hier drei Zugänge: einen Abschlussbericht mit Hintergrundwissen und Zahlen, einen Podcast mit persönlichen Erfahrungen ehemaliger Heimkinder und das Gesamtkonzept der Bayerischen Staatsregierung mit heutigen Maßnahmen zur stärkeren Beteiligung und zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen.

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