Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeiten mit der BayDiV):

  • Inhaltsseiten: Viele Listen enthalten nur ein Element. (WCAG-Kriterium 9.1.3.1) 
  • mehrere Seiten: Überschriften wurden nicht entsprechend ihrer logischen und visuellen Hierarchie ausgezeichnet. (WCAG-Kriterium 9.1.3.1) 
  • mehrere Seiten: Einige Links weisen keinen Linktext auf. An mehreren Stellen fehlen aussagekräftige Beschriftungen für Verknüpfungen, oder die vorhandenen Beschriftungen sind fehlerhaft. Sehr viele Links sind mit Linktext und title-Attribut doppelt beschriftet. (WCAG-Kriterium 9.2.4.4)  
  • mehrere Seiten/Anwendungen: Der Tastaturfokus ist nicht auf allen Elementen sichtbar. (WCAG-Kriterium 9.2.4.7)
  • Nicht-Web-Dokumente: Einige Grafiken haben keinen Alternativtext. (WCAG-Kriterium 10.1.1.1) Ein Dokument ist aufgrund von Sicherheitseinstellungen nicht für Screenreader zugänglich. Einige Dokumente enthalten keine Tags oder verwenden diese nicht korrekt. Einige Elemente haben keinen Begrenzungsrahmen. Im Hochkontrastmodus fehlen Layoutelemente und sind einige Texte schwer wahrnehmbar. Kontrasteinstellungen werden nicht vollständig übernommen. (WCAG-Kriterium 10.1.3.1) In einigen Dokumenten ist die Seitenstruktur nicht erkennbar. (WCAG-Kriterium 10.1.3.2) Einige Element unterschreiten den Minimalkontrast. (WCAG-Kriterium 10.1.4.3) In einigen Dokumenten ist der Titel gesetzt, wird aber nicht ausgegeben. Metadaten fehlen in vielen Dokumenten. (WCAG-Kriterium 10.2.4.2) In mehreren Dokumenten ist die natürliche Sprache nicht definiert. (WCAG-Kriterium 10.3.1.1)
  • Seite Gebärdensprache: Das Gebärdensprache-Video wird nicht zum Herunterladen angeboten. Das Logo der Deutschen Gebärdensprache fehlt im Gebärdensprache-Video der Website. (BITV-Kriterien)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. November 2023 erstellt und zuletzt am 17. Oktober 2024 aktualisiert. Die Erklärung basiert auf einer Prüfung, die nach dem Testverfahren des BITV-Tests vom Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit der Deutsche Telekom MMS GmbH durchgeführt wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von stmas.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Datenschutzhinweise

Beim Laden von YouTube-Inhalten werden Nutzungsinformationen an YouTube übertragen und dort ggf. verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

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