Sie suchen Beratung, rechtliche Infos oder Schutz vor Diskriminierung? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als LSBTIQ-Person im Freistaat haben, wo Sie Unterstützung in Ihrer Nähe bekommen und welche Angebote Sie im Alltag stärken: von Coming-Out und Krisenhilfe über Hate Speech und Gewalt bis hin zu queeren Treffpunkten und Projekten in Ihrer Region.
LSBTIQ in Bayern


Was bewegt Sie?Ich suche queere Angebote in Bayern.
FAQs: Queeres Netzwerk Bayern
Das Queere Netzwerk Bayern ist die zentrale Landesplattform für LSBTIQ-Themen im Freistaat. Hier finden Sie queere Beratungsangebote, Gruppen, Veranstaltungen und Projekte in ganz Bayern. Die Plattform richtet sich an LSBTIQ-Personen, deren Angehörige, interessierte Menschen aus der Community sowie Fachkräfte, die nach Kontaktstellen, Kooperationen oder Fortbildungen suchen.
Sie wählen auf der Plattform einfach die für Sie passenden Kategorien und filtern nach Region oder Ort. So sehen Sie, welche Stellen es in Ihrer Nähe gibt, wie Sie Kontakt aufnehmen können und ob das Angebot zu Ihrer Lebenssituation passt – etwa Coming-out, Familie, Gesundheit oder Recht.
Nein. Sie können die Plattform kostenlos nutzen, egal ob Sie selbst LSBTIQ sind, Angehörige unterstützen oder als Fachkraft nach Angeboten suchen. Die Seite informiert und vernetzt, Sie zahlen weder für die Suche noch für das Stöbern in den Angeboten. Ob eine konkrete Beratung oder Veranstaltung etwas kostet, hängt vom jeweiligen Träger ab und steht in der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Wenn Sie ein queeres Angebot in Bayern vertreten, können Sie sich beim Team des Queeren Netzwerks Bayern melden. Sie nehmen Kontakt per E-Mail auf, stellen kurz Ihr Projekt vor und klären gemeinsam, wie und wo es auf der Plattform erscheinen kann. So machen Sie Ihr Angebot sichtbarer und vernetzen sich mit anderen Initiativen im Land.
Das Queere Netzwerk Bayern ist ein Kooperationsprojekt des Bayerischen Jugendrings (BJR), der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.) und des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt in Bayern. Das StMAS Bayern fördert das Projekt im Rahmen des LSBTIQ*-Netzwerks in Bayern.
FAQs zu rechtlichen Fragen
Was bewegt Sie?Ich möchte wissen, welche Rechte ich als LSBTIQ-Person in Bayern habe.
Wo finden Sie schnell heraus, wer Sie in Bayern bei rechtlichen Fragen als LSBTIQ-Person unterstützt? Über das Queere Netzwerk Bayern sehen Sie, welche LSBTIQ-Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und spezialisierten Rechtsangebote es in Ihrer Region gibt – von der Änderung des Geschlechtseintrags über Diskriminierung im Job bis hin zu Regenbogenfamilien. Mit wenigen Klicks erreichen Sie wohnortnahe Ansprechpersonen, kommen bei Bedarf zur LSVD-Rechtsberatung und sprechen schneller mit Fachkräften, die Ihre Situation verstehen und Sie konkret unterstützen.

Eine gute Adresse ist die LSVD-Rechtsberatung. Dort beraten Juristinnen und Juristen, die auf LSBTIQ-Rechte spezialisiert sind. Sie schildern Ihren Fall per E-Mail, erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und Hinweise auf mögliche nächste Schritte. Die Beratung ist unabhängig und bundesweit ausgerichtet – Sie können sie also auch nutzen, wenn Sie in Bayern leben. Weitere Infos finden Sie hier:
Seit dem 1. November 2024 können Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beim Standesamt ändern – ohne Gutachten. In ganz Deutschland, also auch in Bayern, läuft das Verfahren zweistufig:
- Sie melden beim Standesamt (oft Wohnort oder Geburtsort) an, dass Sie eine Änderung nach SBGG wollen.
- Frühestens drei Monate später geben Sie dort Ihre Erklärung mit gewünschtem Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und neuen Vornamen ab.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Standesamt leiten die Änderung an das Geburtsstandesamt weiter; erst dann ist sie wirksam und Sie können neue Ausweise beantragen.
Der dgti-Ergänzungsausweis ist kein amtlicher Ausweis wie der Personalausweis, wird aber in der Praxis häufig als ergänzendes Dokument akzeptiert – auch von vielen Behörden und Polizeidienststellen in Bayern, wenn Sie ihn zusammen mit einem gültigen Ausweis zeigen. Er hilft, Ihren gewählten Namen und Ihr Geschlecht sichtbar zu machen, bevor alle amtlichen Dokumente geändert sind, und kann so Missverständnisse und Zwangsoutings reduzieren.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie auch in Bayern vor Benachteiligung wegen Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität. Sinnvolle Schritte:
- Vorfälle mit Datum, Ort, Beteiligten und Belegen dokumentieren.
- Interne Beschwerdestelle sowie ggf. Betriebs-/Personalrat einschalten.
- Externe Unterstützung nutzen, zum Beispiel Strong!, die bayernweite LGBTIQ-Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (kostenfrei, vertraulich, Telefon: 0800 00 112 03).
Wichtig: Ansprüche nach dem AGG sind an kurze Fristen gebunden – holen Sie frühzeitig (arbeits-)rechtliche Beratung ein.
Wenn Sie in Bayern leben und im Ausland heiraten oder eine dort registrierte Partnerschaft eingehen möchten, gilt meist: Entscheidend ist, dass die Verbindung nach dem Recht des Staates wirksam geschlossen wurde. Viele Länder verlangen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres bayerischen Standesamts.
Nach der Trauung können Sie die Ehe in Deutschland im Eheregister nachbeurkunden lassen; das erleichtert spätere Behördengänge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort benötigen oft beglaubigte Übersetzungen und eine Apostille/Legalisation der ausländischen Urkunden. Bei komplexeren Fällen (zum Beispiel binational, unsichere Staaten) hilft eine spezialisierte Rechts-Beratung.
Unverheiratete Paare haben weniger automatische Rechte als Ehepaare. Wichtig sind deshalb private Regelungen, zum Beispiel:
- Vorsorgevollmacht: Ihre Partnerin/Ihr Partner darf für Sie entscheiden und Auskünfte erhalten.
- Testament oder Erbvertrag und ggf. Partnerschaftsvertrag (zum Beispiel bei Immobilieneigentum).
- Patientenverfügung & Betreuungsverfügung: regeln medizinische Maßnahmen und wer im Ernstfall als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt werden soll.
Verständliche Infos und Muster zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung bietet das Verbraucherportal VIS Bayern:
Was bewegt mich?Ich suche Unterstützung in meiner Nähe.
Egal ob jung oder alt, ob auf dem Land oder in der Stadt: In ganz Bayern finden LSBTIQ und ihre Angehörigen Unterstützung – bei Fragen, in Krisen, im Alltag. Auch Fachkräfte profitieren vom Austausch – zum Beispiel beim Runden Tisch der Initiativen, bei Fachstellen und Organisationen im Bereich LSBTIQ.
Was bewegt Sie?Ich habe Fragen zum Coming-Out und meiner Identität.
FAQs für LSBTIQ-Personen
Nein. Sie müssen sich weder sofort noch „für immer“ festlegen. Viele Menschen brauchen Zeit, um herauszufinden, welche Bezeichnung sich passend anfühlt – und manchmal ändert sich das im Laufe des Lebens.
Wichtig ist:
- Sie dürfen sagen: „Ich weiß es noch nicht genau.“
- Sie dürfen verschiedene Begriffe ausprobieren – oder vorerst gar keinen verwenden.
- Ihre Gefühle sind auch dann echt, wenn Sie noch keinen Namen dafür haben.
Wenn Sie darüber sprechen möchten, können Sie sich in Bayern an LSBTIQ-Beratungsstellen wenden. Sie finden passende Angebote in Ihrer Region oder über das Queere Netzwerk Bayern (Filter: Coming-out). Dort können Sie in Ruhe sortieren, was für Sie stimmig ist – ohne Druck und ohne Schubladen.
Ein Coming-Out ist Ihre persönliche Entscheidung. Es gibt keine allgemeine Pflicht, Ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offenzulegen – weder in der Schule noch im Job. Wichtig ist, dass Sie sich fragen:
- Möchte ich mich outen – oder fühle ich mich gerade nur unter Druck?
- Fühle ich mich bei dieser Person sicher und respektiert?
- Was könnte mir passieren, wenn die Reaktion schlecht ausfällt?
Viele Menschen beginnen mit einer Person, der sie sehr vertrauen (beste Freundin oder Freund, Geschwister, Fachkräfte in einer Beratungsstelle), bevor sie mit Eltern, Schule oder Arbeit sprechen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen helfen Ihnen, ein Coming-Out zu planen, das zu Ihrer Situation passt – und schauen mit Ihnen, wo ein Outing sinnvoll und sicher ist.
Ihre Gefühle sind wichtig – gerade, wenn Sie von diesen Menschen abhängig sind oder mit ihnen zusammenleben. Sie müssen das nicht allein schaffen. Ein paar Schritte können helfen:
- Suchen Sie sich vorher Rückhalt – zum Beispiel bei einer LSBTIQ-Beratungsstelle oder einer vertrauten Person.
- Überlegen Sie sich Zeitpunkt und Ort, an denen Sie möglichst nicht unter Zeitdruck stehen.
- Sie können sich Unterstützung holen: Jemand kann beim Gespräch dabei sein oder Sie können einen Brief oder eine Nachricht schreiben, wenn Ihnen das leichter fällt.
- Überlegen Sie sich einen Plan B: Wo können Sie hingehen, wenn das Gespräch sehr schwierig wird – zumindest für ein paar Stunden, um Luft zu holen?
In Bayern finden Sie Beratungsstellen, die Coming-Out-Gespräche mit Ihnen vorbereiten, und teilweise auch Eltern- oder Familiengespräche begleiten.
Ja. Die TransInterBeratungsstelle der Münchner Aids-Hilfe ist die einzige spezialisierte Beratungsstelle dieser Art in Bayern. Die Fachkräfte dort beraten trans und inter Menschen sowie ihre Angehörigen – kostenlos, vertraulich und auf Wunsch telefonisch, per Videochat oder per E-Mail.
Telefon: 089 54 333 130
Wenn Ihr Coming-Out zu heftigen Konflikten, Drohungen oder Gewalt führt, brauchen Sie Schutz – nicht Sie haben etwas „falsch gemacht“. Handeln Sie Schritt für Schritt:
- Wenden Sie sich an eine LSBTIQ-Beratungsstelle und schildern Sie die Situation. Gemeinsam können Sie klären, welche Schritte möglich und sicher sind (zum Beispiel Jugendamt, Schulsozialarbeit, Frauenhäuser, betreute Wohnformen).
- Wenn Sie Diskriminierung oder Gewalt erleben, können Sie Strong! – die bayernweite Fachstelle kontaktieren. Dort bekommen Sie Beratung, Unterstützung bei der Sicherung von Beweisen und Hilfe bei weiteren Schritten.
- Wenn Sie akut bedroht sind, rufen Sie den Notruf 110 oder wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, die Ihnen kurzfristig einen sicheren Ort bieten kann.
Viele LSBTIQ-Personen in Bayern sind religiös – und erleben Spannungen zwischen ihrem Glauben und den Einstellungen in ihrer Gemeinde oder Familie. Wichtig ist: Sie dürfen sowohl Ihre Identität als auch Ihren Glauben ernst nehmen.
Mögliche Schritte:
- Sprechen Sie mit vertrauenswürdigen religiösen Bezugspersonen, von denen Sie Offenheit erwarten (zum Beispiel Pfarrerin oder Pfarrer, Imam, Seelsorgerin oder Seelsorger).
- Suchen Sie nach queerfreundlichen Gemeinden oder Gruppen, die ausdrücklich LSBTIQ-Menschen willkommen heißen. Viele Beratungsstellen kennen solche Angebote und können Kontakte vermitteln.
- Wenn Ihre aktuelle Gemeinde Sie ablehnt, dürfen Sie sich selbst schützen und andere spirituelle Räume suchen, in denen Sie als ganze Person gesehen werden.
Eine Beraterin oder ein Berater kann Ihnen helfen, eigene Antworten zu finden – ohne dass jemand von außen entscheidet, wie „richtig“ Ihr Glaube oder Ihre Identität sind.
FAQs für Angehörige
Ja. Viele Eltern und Angehörige haben nach einem Coming-out Fragen oder Sorgen – damit sind Sie nicht allein. Die regionalen Beratungsstellen im LSBTIQ-Netzwerk sind ausdrücklich auch für Angehörige da und unterstützen Sie dabei, den Weg Ihres Kindes gut zu begleiten. Alle Kontakte finden Sie weiter unten auf dieser Seite; für trans und inter Kinder oder Jugendliche kann zusätzlich die TransInterBeratungsstelle eine Anlaufstelle sein.
Dass Ihr Kind sich Ihnen anvertraut, ist ein großes Zeichen von Vertrauen. Ihre erste Reaktion prägt oft, wie sicher es sich mit Ihnen fühlt. Hilfreich sind vor allem:
- Zuhören und danken: „Danke, dass du mir das erzählst.“
- Annehmen statt bewerten: „Du bist mein Kind, und ich hab dich lieb – egal, welches Label du nutzt.“
- Fragen statt behaupten: „Wie geht es dir damit? Was wünschst du dir von mir?“
- Zeit einräumen: Sie dürfen selbst Fragen haben und Zeit brauchen – sagen Sie das transparent, ohne Ihr Kind abzuwerten.
Wenn Sie unsicher sind oder Angst haben, etwas falsch zu machen, können Sie sich selbst Beratung holen. Viele Stellen in Bayern beraten auch Eltern und Angehörige von LSBTIQ-Menschen.
Ja. In vielen Regionen Bayerns bieten LSBTIQ-Beratungsstellen eigene Angebote für Eltern und Angehörige an – zum Beispiel:
- Einzelberatung, in der Sie Ihre Fragen ansprechen können
- Eltern- oder Angehörigengruppen, in denen Sie andere Familien kennenlernen
- Informationsabende zu Themen wie Coming-Out, Schule, Religion oder Familie
Über das Queere Netzwerk Bayern finden Sie solche Angebote in Ihrer Nähe, indem Sie nach Beratung und Zielgruppen filtern und in den Beschreibungen auf Hinweise zu Eltern- oder Angehörigenarbeit achten. Scheuen Sie sich nicht, direkt Kontakt aufzunehmen. Für viele Stellen gehört die Arbeit mit Angehörigen selbstverständlich dazu.
Viele Angehörige haben Angst, etwas Falsches zu sagen oder die Beziehung zu belasten. Wichtig ist, dass Sie offen bleiben, zuhören und die Gefühle Ihres Kindes oder Ihrer angehörigen Person ernst nehmen. Sie müssen nicht alles sofort verstehen oder die „richtigen“ Begriffe kennen – Sie dürfen auch Fragen stellen und Unsicherheiten benennen.
Die LSBTIQ-Beratungsstellen unterstützen Sie gerne dabei, gute Worte zu finden, schwierige Gespräche vorzubereiten und Ihren eigenen Umgang mit der Situation zu klären.

Was bewegt Sie?Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.
Bayernweites LGBTIQ-Gewalttelefon: Kostenlose Hilfe bei Hass, Gewalt und Diskriminierung
Sie erleben Anfeindungen, Gewalt oder Hate Speech, weil Sie LGBTIQ sind – oder haben so etwas mitbekommen? Dann rufen Sie das bayernweite Gewalttelefon an: kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Gemeinsam mit Ihnen klärt das Strong!-Team die nächsten Schritte und findet passende Hilfe in Ihrer Nähe.
- Telefon
- 0800 00 112 03
- kontakt@strong-community.de
FAQs zu Diskriminierung und Gewalt
Die LSBTIQ-Beratungsstellen sind auch für Sie da, wenn es Ihnen psychisch sehr schlecht geht – etwa bei Einsamkeit, starker Belastung oder Suizidgedanken. Sie können sich an die regionalen Beratungsangebote oder an die Fachstelle Strong! wenden, wenn Diskriminierung oder Gewalt eine Rolle spielen. In akuten Notfällen, in denen Sie sich selbst oder andere gefährdet sehen, wenden Sie sich bitte direkt an den Notruf 112 oder den psychiatrischen Krisendienst in Ihrer Region.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle „Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt“ sind bayernweit für Sie da – unabhängig davon, wo Sie wohnen.
Die Fachkräfte beraten kostenlos und auf Wunsch anonym, unterstützen bei allen Formen von Diskriminierung, psychischer oder körperlicher Gewalt sowie bei Hate Speech im Netz. Vorfälle können Sie telefonisch, online oder persönlich in München besprechen; für Hate Speech gibt es ein eigenes Meldeverfahren.
Telefon: 0800 00 112 03
Hate Speech ist nicht automatisch strafbar, aber viele Formen sind es: zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, Nötigung oder Volksverhetzung. Entscheidend ist der konkrete Inhalt – nicht, ob der Angriff „nur online“ passiert.
Was Sie tun können:
- Sichern: Screenshots machen (inkl. Datum, Absender, Plattform).
- Melden: Hasskommentare bei der Plattform melden, ggf. blockieren.
- Beraten lassen: LSBTIQ*-Beratung oder Strong! einbeziehen, wenn Sie unsicher sind.
- Anzeige prüfen: Sie können bei jeder Polizeidienststelle in Bayern Anzeige erstatten – auch mit Unterstützung einer Beratungsstelle.
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, nimmt die Polizei Ihre Schilderung auf und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort prüfen, ob ein Straftatbestand vorliegt. LSBTIQ-feindliche Motive sollen als mögliche Hasskriminalität erfasst werden.
Sie können:
- eine Vertrauensperson oder Beratungsstelle mitnehmen,
- auch nach einer Anzeige weiterhin Beratung und Unterstützung nutzen,
- im Gespräch mit der Polizei sagen, wenn Sie besondere Schutzbedürfnisse haben (zum Beispiel Angst vor Täterinnen oder Tätern, outing).
Eine Anzeige ist kein „Gefallen“ für den Staat, sondern ein Schritt, mit dem Sie sich schützen und Täterinnen und Tätern Grenzen setzen.
Viele LSBTIQ-Menschen erleben genau diese „kleinen“ Situationen (Mikroagressionen) als besonders belastend: abfällige Blicke, „Witze“, ständiges Misgendern, absichtliches Ignorieren von Namen und Pronomen. Juristisch ist nicht jeder Vorfall gleich eine Straftat – aber für Sie kann die Summe dieser Erlebnisse sehr verletzend sein.
Wichtig:
- Sie dürfen das ernst nehmen, auch wenn andere es „nicht so schlimm“ finden.
- Beratung kann helfen, Situationen einzuordnen: Was ist (noch) Konflikt, was ist Diskriminierung oder Mobbing, wo lohnt sich ein Gespräch, eine Beschwerde oder rechtlicher Schutz?
- Sie müssen nicht warten, „bis es richtig schlimm wird“, um sich Hilfe zu holen.
Viele Menschen schweigen aus genau diesen Gründen. Sie haben vielleicht schon abwertende Reaktionen erlebt oder fürchten Konsequenzen in Familie, Schule, Arbeit oder Verein. Diese Angst ist ernst zu nehmen – aber sie bedeutet nicht, dass Sie allein bleiben müssen.
Beratungsstellen und spezialisierte Angebote wie Strong! sind auf solche Situationen vorbereitet. Dort:
- nimmt Sie jemand ernst, ohne zu urteilen,
- können Sie anonym oder vertraulich sprechen,
- bestimmen Sie selbst, welche nächsten Schritte (wenn überhaupt) Sie gehen wollen.
Hilfe holen heißt nicht automatisch Anzeige oder großen Konflikt – oft geht es zuerst darum, dass Sie wieder klarer sehen und Unterstützung im Rücken haben.
"Jeder Mensch in Bayern soll frei leben können: frei von Schubladen, frei von Angst, frei von Gewalt."Ulrike Scharf, MdL, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Was bewegt Sie?Wir planen ein LSBTIQ-Projekt – wie erhalten wir eine Förderung des Freistaats Bayern?
Sie haben eine Idee für mehr Sichtbarkeit, Schutz oder Teilhabe von LSBTIQ-Menschen in Bayern und fragen sich, ob der Freistaat sie fördern kann? In diesem Bereich erfahren Sie, welche Schritte von der Projektskizze bis zum Förderantrag wichtig sind und wer Sie dabei begleitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in den LSBTIQ-Förderrahmen passt, und begleitet die Antragstellung konzeptionell. Anhand der bereits geförderten Projekte sehen Sie außerdem, welche Schwerpunkte der Freistaat setzt – und wo noch Platz für neue Ideen ist.

Von der Idee zur Förderung – die wichtigsten Schritte
Die Fördervoraussetzungen für Projekte im LSBTIQ-Bereich sind im LSBTIQ-Förderrahmen (LSBTIQ-FöR) des StMAS Bayern geregelt. Wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Projektidee prüfen: Passt Ihr Vorhaben zu den Zielen des LSBTIQ‑Förderrahmens (Beratung, Jugendarbeit, Fortbildungen, Vernetzung, Modellprojekte)?
- Leitstelle kontaktieren: Frühzeitig bei der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern melden (Mail/Telefon) und klären, ob Ihre Idee grundsätzlich förderfähig ist.
- Projektskizze einreichen: Kurz und aussagekräftig Ziele, Zielgruppen, Region, Maßnahmen, Laufzeit und groben Finanzbedarf darstellen.
- Förderantrag ausarbeiten: Nach Rückmeldung der Leitstelle den formellen Antrag und Finanzierungsplan erstellen – die Leitstelle begleitet Sie dabei.
- Bewilligung & Umsetzung: Nach Bewilligung Projekt starten, Mittel wie bewilligt einsetzen und Verwendungsnachweise/Berichte fristgerecht einreichen.
- Telefon
- 089 1261 1302
- Online
- LG_Buero@stmas.bayern.de

Was bewegt Sie?Ich suche Angebote zu LSBTIQ-Bildung, Fortbildungen und Jugendarbeit in Bayern.
Der Freistaat Bayern fördert im Bereich Bildung, Fortbildungen und Jugendarbeit mehrere Projekte, von denen Sie direkt profitieren: Aufklärung und Prävention an Schulen, praxisnahe Fortbildungen für Fachkräfte und der Aufbau queerer Jugendarbeit auch im ländlichen Raum. Diese drei Projekte stehen Ihnen in ganz Bayern zur Verfügung.
FAQs für Lehrkräfte und Fachkräfte
„Homologie“ eignet sich für Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe und spricht meist Jugendliche der 8.–10. Klassen an. Malte Anders gestaltet eine 60‑minütige Comedy-Unterrichtsstunde zu sexueller Vielfalt, Coming-out, Mobbing und Demokratie mit anschließender Fragerunde.
Für Schulen in Bayern stellt das StMAS Bayern ein kostenfreies Aufführungskontingent bereit. Sie stimmen Termin, Rahmen und Zielgruppe direkt mit dem Team von „Homologie“ ab, am einfachsten per E‑Mail über die Kontaktangaben auf der Website.
Wenn Sie LSBTIQ-Themen im Unterricht aufgreifen möchten, starten Sie am besten klein und alltagsnah. Sie können zum Beispiel:
- mit Ihren Schülerinnen und Schülern über unterschiedliche Familienformen und Rollenbilder ins Gespräch kommen,
- Materialien nutzen, die queere Lebensweisen wertschätzend zeigen,
- Fachkräfte einer queersensiblen Beratungsstelle in Ihre Klasse einladen.
Über das Queere Netzwerk Bayern finden Sie Beratungsstellen und Projekte in Ihrer Region, die Sie dabei unterstützen
Ja. Das Projekt „LSBTI* Fortbildungen Bayern“ richtet sich genau an Fachkräfte wie Sie. Das Team bietet halb- und ganztägige Fortbildungen – meist online, auf Wunsch auch in Ihrer Einrichtung – und stärkt Sie unter anderem zu:
- LSBTIQ-Jugendlichen in Schule und Freizeit,
- Regenbogenfamilien,
- queeren Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung,
- Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
Die Fortbildungen sind für Teilnehmende kostenfrei. Termine, Inhalte und Kontaktformular finden Sie auf der Website von LSBTI* Fortbildungen Bayern.
Ja. Das Projekt „LSBTI* Fortbildungen Bayern“ bietet eintägige, kostenfreie Fortbildungen für Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen – von der Jugendhilfe über Schule und Soziale Arbeit bis hin zur Arbeit mit Seniorinnen und Senioren. Die Fortbildungen vermitteln Grundwissen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, greifen typische Fragen und Fallkonstellationen aus der Praxis auf und helfen Ihnen, im Arbeitsalltag sicherer und diskriminierungssensibel zu handeln.
QueerStart Bayern unterstützt Sie, wenn Sie auf dem Land eine queere Jugendgruppe aufbauen möchten. Das Jugendnetzwerk Lambda Bayern begleitet Sie von der ersten Idee bis zum laufenden Angebot und bietet:
- persönliche Beratung und Austausch auf Augenhöhe,
- Schulungen und Ausbildungen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter (Juleica-Standard),
- Vernetzungstreffen und finanzielle Starthilfe.
So schaffen Sie Schritt für Schritt einen sicheren Treffpunkt für queere Jugendliche vor Ort. Sie erreichen das Projektteam über die Kontaktdaten auf der Website von QueerStart Bayern.
Neben den „LSBTI* Fortbildungen Bayern“ unterstützen Sie auch die regionalen LSBTIQ-Beratungsstellen und das Queere Netzwerk Bayern dabei, Ihre Einrichtung LSBTIQ-inklusiv zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Teamfortbildungen, Beratung zu Leitbildern und Hausordnungen oder die Gestaltung eines sicheren Rahmens für LSBTIQ-Klientinnen und -Klienten. Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle oder direkt zum Queeren Netzwerk Bayern auf und schildern Sie kurz Ihr Anliegen.
Was bewegt Sie?Ich möchte wissen, wie der Freistaat Bayern LSBTIQ-Menschen schützt und stärkt.






















