Sie suchen Beratung, Archive, Erinnerungsorte oder Gleichgesinnte? Unser Infoportal bündelt Angebote für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern: Leistungen, Begegnungsorte, Förderprogramme, Ehrenamt, Ahnenforschung – alles auf einen Klick. Jetzt informieren.
Vertriebene und Aussiedler in Bayern


FAQs für Vertriebene, Aussiedlerinnen und Aussiedler, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Bayern
Neue besondere Entschädigungen allein wegen Ihres Vertriebenen- oder (Spät-)Aussiedlerstatus bekommen Sie heute in der Regel nicht mehr. Eigene Programme wie der Lastenausgleich oder die Vertriebenenzuwendung für in der DDR verbliebene Vertriebene hat der Bund abgeschlossen; die letzten Antragsfristen liefen Mitte der 1990er Jahre aus.
Ihr Status spielt aber weiterhin eine Rolle:
- Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt Zeiten im Herkunftsland nach dem Fremdrentengesetz, wenn Sie als Vertriebene oder Spätaussiedler anerkannt sind.
- Das Ausgleichsamt (konzentriert bei der Regierung von Mittelfranken) bearbeitet noch Rückfragen und Rückforderungen im Lastenausgleich.
Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen Sie persönlich erwarten können, sprechen Sie am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung (Stichwort „Aussiedler und ihre Rente“) und – bei alten Lastenausgleichsbescheiden – mit dem Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken.
Wenn Sie andere Menschen mit Vertriebenen- oder (Spät-)Aussiedlergeschichte treffen möchten, führen mehrere Wege zu passenden Gruppen:
- Der BdV Bayern bündelt Heimatkreise und Landsmannschaften in allen Bezirken und veröffentlicht die Kontaktdaten der Kreis‑ und Ortsverbände auf seiner Website.
- In Museen und Kulturzentren – etwa dem Haus des Deutschen Ostens, dem Sudetendeutschen Museum oder dem Kulturzentrum Ostpreußen – kommen bei Veranstaltungen häufig mehrere Generationen mit ähnlicher Geschichte ins Gespräch.
Wenn Sie einen ersten Schritt planen, rufen Sie die Geschäftsstelle des BdV Bayern oder im Haus des Deutschen Ostens an und schildern kurz, was Sie suchen: eine Gesprächsgruppe, Kulturangebote, Hilfen im Alter oder Jugendarbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen Ihnen passende Kontakte und Termine in Ihrer Nähe.
- BdV Bayern – Landesverband, Überblick und KontakteExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Kreis- und Ortsverbände des BdV BayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Haus des Deutschen Ostens, Veranstaltungen und ProgrammExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Sudetendeutsches Museum, Veranstaltungen und FührungenExterner Link öffnet in neuem Fenster
In Bayern beraten Sie verschiedene Stellen zu Fragen rund um Ankommen, Alltag und Perspektiven:
- Der Freistaat fördert eine flächendeckende Flüchtlings‑ und Integrationsberatung nach der Beratungs‑ und Integrationsrichtlinie. Träger der Wohlfahrtspflege und Landkreise beraten dort alle Menschen mit Migrationsgeschichte – ausdrücklich auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
- Die Regierung von Mittelfranken koordiniert die Förderung bayernweit; über die Informationen zur „Flüchtlings‑ und Integrationsberatung“ finden Sie Verweise auf die örtlichen Beratungsangebote.
- Der BdV Bayern betreibt zusätzlich eine Migrationsberatung (MBE) speziell für Zugewanderte, darunter Spätaussiedler und ihre Familien, mit Beratungsstellen unter anderem in München und Aichach.
Wenn Sie Unterstützung suchen – etwa bei Sprache, Arbeit, Wohnen, Rente oder Familienfragen –, nehmen Sie Kontakt zu einer dieser Beratungsstellen auf. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
- Flüchtlings- und Integrationsberatung bei der Regierung von MittelfrankenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Sachgebiet 15 – Integration und Förderung, AusgleichsamtExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Migrationsberatung des BdV Bayern (MBE)Externer Link öffnet in neuem Fenster
- zur Bundesweiten Migrationsberatung für erwachsene ZugewanderteExterner Link öffnet in neuem Fenster
Wenn Sie nach Spuren Ihrer Familie oder Ihres Herkunftsortes suchen, liegen viele erste Zugänge in Bayern:
- Das Haus des Deutschen Ostens in München betreibt die größte öffentliche Spezialbibliothek Bayerns zur Geschichte der Deutschen in Mittel‑, Ost‑ und Südosteuropa und kennt viele Archive im In‑ und Ausland.
- Das Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs in Bayreuth verwahrt Millionen Akten aus dem Lastenausgleich – darin stehen oft detaillierte Angaben zu Herkunftsorten, Vermögen und Fluchtwegen.
Sie können sich an das HDO wenden, wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen Ihnen, welche Bestände sie vor Ort haben und welche Archive (zum Beispiel staatliche und kirchliche Archive im Herkunftsland, Lastenausgleichsarchiv, regionale Museen oder Landsmannschaftsarchive) zu Ihrer Region passen.
Viele Einrichtungen in Bayern arbeiten mit Erinnerungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen:
- Das Haus des Deutschen Ostens dokumentiert seit Jahrzehnten Lebensgeschichten, Objekte und Fotos zu Flucht, Vertreibung, Aussiedlung und Neubeginn.
- Bildungseinrichtungen wie der Heiligenhof in Bad Kissingen, Museen und Landsmannschaften nutzen in ihrer Bildungsarbeit häufig Zeitzeugenberichte und sammeln sie zum Teil für ihre Archive.
Wenn Sie Ihre Geschichte teilen möchten, sprechen Sie direkt das HDO, einen Heimatkreis oder eine Einrichtung wie den Heiligenhof an. Beschreiben Sie kurz Ihre Biografie und fragen Sie, ob aktuell Projekte oder Sammlungen offen sind. Die Einrichtungen erklären Ihnen dann, ob sie Interviews führen, Texte annehmen oder Erinnerungsstücke dokumentieren können.
Ja. Auch wenn Sie selbst keinen Aufnahmebescheid als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler haben, prägt die Geschichte Ihrer Familie oft Sprache, Identität und Alltag. Viele Angebote in Bayern richten sich ausdrücklich an Kinder und Enkel von Heimatvertriebenen und (Spät-)Aussiedlern – etwa Kulturzentren, Museen, Jugendbildungsstätten und Migrations‑ bzw. Aussiedlerberatung.
Rechtlich gelten für Sie meistens die allgemeinen Regeln – etwa im Renten‑ oder Sozialrecht –, während besondere Regelungen wie das Fremdrentengesetz in erster Linie die anerkannte Generation Ihrer Eltern oder Großeltern betreffen.
Wenn Sie klären möchten, ob und wie Ihre familiäre Geschichte bei Anträgen eine Rolle spielt (zum Beispiel bei Staatsangehörigkeit oder Rentenbiografie), wenden Sie sich an eine Migrations‑/Aussiedlerberatung oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen möchten, finden Sie in Bayern viele Türen:
- Beim BdV Bayern und seinen Kreis‑ und Ortsverbänden engagieren sich Menschen in Kulturarbeit, Gedenkveranstaltungen, Jugendarbeit und sozialer Unterstützung für Ältere.
- Das Haus des Deutschen Ostens, das Sudetendeutsche Museum oder das Kulturzentrum Ostpreußen suchen immer wieder Mitwirkende für Projekte, Führungen, Zeitzeugengespräche oder Veranstaltungen.
- Der Heiligenhof in Bad Kissingen bietet Seminare und Begegnungen mit einem Schwerpunkt auf sudetendeutscher und ostmitteleuropäischer Geschichte – dort können Sie sich zum Beispiel als Referentin, Referent oder in der Gruppenarbeit einbringen.
Am einfachsten rufen Sie eine Einrichtung an, die zu Ihrer Herkunft oder Ihrem Interesse passt. Die Teams überlegen mit Ihnen, welche Aufgabe und welches Format zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.
- Haus des Deutschen Ostens – Projekte, Veranstaltungen, KooperationenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Sudetendeutsches Museum – Ehrenamt, Führungen, BegleitprogrammeExterner Link öffnet in neuem Fenster
- zum Heiligenhof – Bildungs- und Begegnungsstätte mit Seminar- und ProjektarbeitExterner Link öffnet in neuem Fenster
- BdV Bayern – Engagement in Verbänden, Kulturarbeit und bei GedenkveranstaltungenExterner Link öffnet in neuem Fenster
Was bewegt Sie?Ich suche in Bayern Unterstützung als Vertriebene oder Vertriebener, (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler
Sie oder Ihre Familie haben Vertreibung oder (Spät-)Aussiedlung erlebt – oder Sie begleiten beruflich Menschen mit dieser Geschichte? In Bayern finden Sie verschiedene Anlaufstellen: für persönliche Beratung, politische Vertretung, Aufnahme und Unterbringung, für Kultur, Geschichte und Erinnerung. Hier erfahren Sie, wohin Sie sich mit welchem Anliegen wenden können und wo Sie vor Ort Menschen treffen, die Ihre Geschichte nachvollziehen können und Ihre Fragen ernst nehmen.


FAQs zu Behördenleistungen in Bayern: Rente und Nachweise
Ja. Wenn Ihr Vertriebenenausweis ursprünglich von einer bayerischen Behörde ausgestellt wurde, können Sie bei der Regierung von Mittelfranken eine Zweitschrift beantragen. Ein kurzer, formloser Antrag mit Begründung und Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) genügt. Mehr Infos auf bayernportal.de.
Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hat das Ausgleichsamt zwischen 1. Januar 1993 und 31. Dezember 2004 die Spätaussiedlerbescheinigungen ausgestellt. Heute bündelt die Regierung von Mittelfranken diese Aufgabe für ganz Bayern.
Sie beantragen die Zweitschrift wie beim Vertriebenenausweis: formlos, mit kurzer Begründung und einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder‑ und Rückseite) per E‑Mail oder Post.
Als anerkannte Vertriebene oder als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler klären Sie Ihr Rentenversicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), damit Ihre Zeiten aus dem Herkunftsland im deutschen Rentensystem zählen.
Sie stellen den Antrag online oder in einer Beratungsstelle der DRV. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort prüfen Ihre Unterlagen (zum Beispiel Arbeitsbücher, Bescheinigungen, Spätaussiedlerbescheinigung) und tragen die anerkannten Zeiten in Ihr Rentenkonto ein.
Das Fremdrentengesetz (FRG) regelt, dass anerkannte Vertriebene, (Spät‑)Aussiedler und bestimmte weitere Gruppen ihre im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungs‑ und Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung so angerechnet bekommen, als hätten sie in Deutschland gearbeitet.
Ob Sie Anspruch auf Fremdrente haben, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Kontenklärung bzw. Ihres Rentenantrags. Lassen Sie sich dort beraten und bringen Sie möglichst viele Nachweise zu Ihren Zeiten im Herkunftsland mit.
Was bewegt Sie?Ich habe Fragen zum Lastenausgleich.
Wichtige Kontakte
FAQs zum Lastenausgleich in Bayern.
Einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz können Sie heute nicht mehr stellen:
- Die Frist für die Hauptentschädigung endete am 31. Dezember 1995,
- die für die Kriegsschadenrente am 30. Juni 2000.
Haben Sie oder Ihre Angehörigen jedoch damals fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungsbescheid erhalten, läuft die bewilligte Hauptentschädigung oder Kriegsschadenrente weiter, solange alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Bei Fragen zu bestehenden Ansprüchen, Rentenanpassungen oder Änderungen Ihrer Lebenssituation hilft Ihnen das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken gerne weiter.
Die Fristen orientieren sich an zwei klaren Stichtagen:
- Für die Hauptentschädigung endete die Antragsfrist am 31. Dezember 1995.
- Für die Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe oder Entschädigungsrente) lief die letzte Frist am 30. Juni 2000 ab.
Seitdem nehmen die Ämter keine Neuanträge mehr an. Sie können also nur dann noch Zahlungen erhalten, wenn Sie selbst oder Ihre verstorbenen Angehörigen vor Ablauf dieser Termine fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Laufende Leistungen bleiben bestehen, solange Sie alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen; Nach- oder Folgeanträge sind jedoch ausgeschlossen.
Prüfen Sie vorhandene Unterlagen – etwa alte Bescheide – und wenden Sie sich bei Fragen an das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken. Dort klären die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, welche Ansprüche weiterhin bestehen und wie Sie Unterlagen anfordern.
Reichen Sie Unterlagen immer zuerst beim Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken ein. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen Ihre Akte, prüfen neue Nachweise, passen laufende Zahlungen an und leiten alles Nötige an das Bundesausgleichsamt weiter.
Das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg zahlt die Kriegsschadenrente aus und bearbeitet Rückforderungen. Ob Ihre Angelegenheit dorthin gehört, erfahren Sie direkt beim Ausgleichsamt; auf Wunsch leitet es Ihre Unterlagen weiter.
Sie können in drei Schritten vorgehen:
- Eigenrecherche: Sichten Sie erst Hausakten, alte Ordner oder Nachlassunterlagen. Enthalten sie ein Aktenzeichen, notieren Sie es – damit verkürzen Sie die spätere Suche.
- Archivkontakt: Schreiben Sie direkt an das Lastenausgleichsarchiv Bayreuth (Dr.-Franz-Str. 1, 95445 Bayreuth, laa@bundesarchiv.de). Legen Sie dem „Benutzungsantrag“ Kopien Ihres Ausweises bei und nennen Sie Namen, Geburts- und Wohnorte der betroffenen Personen; ein Aktenzeichen oder frühere Bescheiddaten helfen zusätzlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs prüfen Ihr Anliegen, melden sich bei Rückfragen und bieten Kopien oder einen Termin im Lesesaal an.
- Offene Leistungsfragen: Bestehen noch Zahlungen oder Rückforderungsthemen, schicken Sie die Unterlagen parallel an das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken (Marienstr. 21, 90402 Nürnberg, sachgebiet-15.ausgleichsamt@reg-mfr.bayern.de). Dort führen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Ihre laufende Akte und klären alles Weitere.
Alle Formulare sowie Details zu Dringlichkeitskriterien und Wartezeiten finden Sie auf der offiziellen Website des Lastenausgleichsarchivs.
Ja, das kann passieren. Das Lastenausgleichsgesetz verpflichtet Sie, jede spätere Rückgabe oder Entschädigung für Ihr früheres Vermögen unverzüglich anzuzeigen. Ihr anerkannter Gesamtschaden verringert sich dadurch; übersteigt der aktuelle Wert des zurückerhaltenen Eigentums den noch offenen Schaden, fordert das Bundesausgleichsamt die zu viel gezahlte Hauptentschädigung oder Kriegsschadenrente zurück.
Dabei berücksichtigt das Amt nachgewiesene Aufwendungen, etwa für Instandsetzungen, sowie Wertverluste. Melden Sie deshalb jede Rückgabe oder Entschädigung sofort beim Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken; die Sachbearbeiter erklären Ihnen das Verfahren und leiten Ihre Angaben an das Bundesausgleichsamt weiter.
Ausführliche Infos finden Sie hier:
Melden Sie dem Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken umgehend, wenn Sie Grundstücke, Unternehmen oder Entschädigungszahlungen (zum Beispiel nach dem EntschG/EALG) für schon ausgeglichenes Vermögen zurückerhalten. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter prüfen Ihren Fall und leiten ihn – bei Rückgaben seit 1. Juli 2009 – an das Bundesausgleichsamt weiter.
Dort erhalten Sie ein Anhörungsschreiben:
- Sie legen Gutachten zum aktuellen Verkehrswert,
- Bescheide der Restitutions- oder Entschädigungsbehörden,
- Grundbuch- oder Katasterauszüge,
- Kauf- bzw. Rückgabeverträge,
- Belege zu Instandhaltungs- oder
- Wiederaufbaukosten sowie
- frühere Lastenausgleichsbescheide vor.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesausgleichsamt stellen den verbleibenden Restschaden fest, verrechnen ihn mit der gezahlten Hauptentschädigung und erlassen einen Rückforderungs- oder Nullbescheid.
Gegen den Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
Ja. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erhalten Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG):
- Fahrkostenerstattung für die Einreise,
- einen einmaligen Eingliederungszuschuss,
- kostenlose Integrations- und (bei Bedarf) Berufssprachkurse des BAMF,
- Beratung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie
- Zugang zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten.
In Bayern begleiten Sie zusätzlich die Aussiedlerbeauftragten der sieben Regierungen und die Beauftragte der Staatsregierung für Vertriebene und Aussiedler.
Lastenausgleichsleistungen – Hauptentschädigung und Kriegsschadenrente – sind steuerfrei (Paragraf 3 Nummer 1 EStG) und gelten einkommensteuerlich nicht als zu versteuerndes Einkommen.
Für die Erbschafts- oder Schenkungsteuer kommt es darauf an, ob noch eine Kapitalforderung (zum Beispiel Restanspruch auf Hauptentschädigung) besteht; diese können Sie wie jedes andere Vermögensrecht vererben.
Klären Sie individuelle Fälle mit Ihrem Finanzamt oder einer Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht. Grundsätzliche Hinweise bietet das Bayerische Landesamt für Steuern, das auch für verbindliche Auskünfte zuständig ist.

Was bewegt Sie?Museen, Kulturzentren und Bildungsstätten zur Vertriebenenkulturarbeit in Bayern
Sie möchten verstehen, was Flucht und Vertreibung für Menschen bedeutet haben – vielleicht auch für Ihre eigene Familie? Oder Sie suchen einen Ort, an dem Sie Spuren Ihrer Herkunft, Ihrer Sprache und Traditionen wiederfinden? In Bayern finden Sie viele Museen, Kulturzentren und Bildungsstätten, in denen genau diese Erfahrungen Raum bekommen.
- Haus des Deutschen Ostens in MünchenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Sudetendeutsches Haus in München
- Sudetendeutsches Museum in München
- Egerland-Museum in MarktredwitzExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Isergebirgs-Museum in Kaufbeuren-NeugablonzExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Ostpreußisches Kulturzentrum in EllingenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Kulturzentrum der Deutschen aus Russland in NürnbergExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Kulturzentrum der Deutschen aus Russland in Nürnberg Kulturzentrum für die Siebenbürger Sachsen in MünchenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Kulturzentrum für die Banater Schwaben in MünchenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Kulturzentrum für die Donauschwaben in HaarExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Schlesisches Schaufenster in StraubingExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Kunstforum Ostdeutsche Galerie in RegensburgExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Haus der Heimat in NürnbergExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Sudetendeutsches Musikinstitut in RegensburgExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Der Heiligenhof in Bad KissingenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Sudetendeutsche Akademie der Wissenschaften und Künste in MünchenExterner Link öffnet in neuem Fenster









