Vertriebene und Aussiedler in Bayern

Sie suchen Beratung, Archive, Erinnerungsorte oder Gleichgesinnte? Unser Infoportal bündelt Angebote für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern: Leistungen, Begegnungsorte, Förderprogramme, Ehrenamt, Ahnenforschung – alles auf einen Klick. Jetzt informieren.

Zwei Männer in Tracht spielen auf ihrer Trompete.
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Vier Frauen in Tracht und einer aus Blumen geflochtenen Kopfbedeckung stehen vor einer Fahne.
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FAQs für Vertriebene, Aussiedlerinnen und Aussiedler, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Bayern

Neue besondere Entschädigungen allein wegen Ihres Vertriebenen- oder (Spät-)Aussiedlerstatus bekommen Sie heute in der Regel nicht mehr. Eigene Programme wie der Lastenausgleich oder die Vertriebenenzuwendung für in der DDR verbliebene Vertriebene hat der Bund abgeschlossen; die letzten Antragsfristen liefen Mitte der 1990er Jahre aus.

Ihr Status spielt aber weiterhin eine Rolle:

  • Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt Zeiten im Herkunftsland nach dem Fremdrentengesetz, wenn Sie als Vertriebene oder Spätaussiedler anerkannt sind.
  • Das Ausgleichsamt (konzentriert bei der Regierung von Mittelfranken) bearbeitet noch Rückfragen und Rückforderungen im Lastenausgleich.

Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen Sie persönlich erwarten können, sprechen Sie am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung (Stichwort „Aussiedler und ihre Rente“) und – bei alten Lastenausgleichsbescheiden – mit dem Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken.

Wenn Sie andere Menschen mit Vertriebenen- oder (Spät-)Aussiedlergeschichte treffen möchten, führen mehrere Wege zu passenden Gruppen:

  • Der BdV Bayern bündelt Heimatkreise und Landsmannschaften in allen Bezirken und veröffentlicht die Kontaktdaten der Kreis‑ und Ortsverbände auf seiner Website.
  • In Museen und Kulturzentren – etwa dem Haus des Deutschen Ostens, dem Sudetendeutschen Museum oder dem Kulturzentrum Ostpreußen – kommen bei Veranstaltungen häufig mehrere Generationen mit ähnlicher Geschichte ins Gespräch.

Wenn Sie einen ersten Schritt planen, rufen Sie die Geschäftsstelle des BdV Bayern oder im Haus des Deutschen Ostens an und schildern kurz, was Sie suchen: eine Gesprächsgruppe, Kulturangebote, Hilfen im Alter oder Jugendarbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen Ihnen passende Kontakte und Termine in Ihrer Nähe.

In Bayern beraten Sie verschiedene Stellen zu Fragen rund um Ankommen, Alltag und Perspektiven:

  • Der Freistaat fördert eine flächendeckende Flüchtlings‑ und Integrationsberatung nach der Beratungs‑ und Integrationsrichtlinie. Träger der Wohlfahrtspflege und Landkreise beraten dort alle Menschen mit Migrationsgeschichte – ausdrücklich auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
  • Die Regierung von Mittelfranken koordiniert die Förderung bayernweit; über die Informationen zur „Flüchtlings‑ und Integrationsberatung“ finden Sie Verweise auf die örtlichen Beratungsangebote.
  • Der BdV Bayern betreibt zusätzlich eine Migrationsberatung (MBE) speziell für Zugewanderte, darunter Spätaussiedler und ihre Familien, mit Beratungsstellen unter anderem in München und Aichach.

Wenn Sie Unterstützung suchen – etwa bei Sprache, Arbeit, Wohnen, Rente oder Familienfragen –, nehmen Sie Kontakt zu einer dieser Beratungsstellen auf. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

Wenn Sie nach Spuren Ihrer Familie oder Ihres Herkunftsortes suchen, liegen viele erste Zugänge in Bayern:

  • Das Haus des Deutschen Ostens in München betreibt die größte öffentliche Spezialbibliothek Bayerns zur Geschichte der Deutschen in Mittel‑, Ost‑ und Südosteuropa und kennt viele Archive im In‑ und Ausland.
  • Das Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs in Bayreuth verwahrt Millionen Akten aus dem Lastenausgleich – darin stehen oft detaillierte Angaben zu Herkunftsorten, Vermögen und Fluchtwegen.

Sie können sich an das HDO wenden, wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen Ihnen, welche Bestände sie vor Ort haben und welche Archive (zum Beispiel staatliche und kirchliche Archive im Herkunftsland, Lastenausgleichsarchiv, regionale Museen oder Landsmannschaftsarchive) zu Ihrer Region passen.

Viele Einrichtungen in Bayern arbeiten mit Erinnerungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen:

  • Das Haus des Deutschen Ostens dokumentiert seit Jahrzehnten Lebensgeschichten, Objekte und Fotos zu Flucht, Vertreibung, Aussiedlung und Neubeginn.
  • Bildungseinrichtungen wie der Heiligenhof in Bad Kissingen, Museen und Landsmannschaften nutzen in ihrer Bildungsarbeit häufig Zeitzeugenberichte und sammeln sie zum Teil für ihre Archive.

Wenn Sie Ihre Geschichte teilen möchten, sprechen Sie direkt das HDO, einen Heimatkreis oder eine Einrichtung wie den Heiligenhof an. Beschreiben Sie kurz Ihre Biografie und fragen Sie, ob aktuell Projekte oder Sammlungen offen sind. Die Einrichtungen erklären Ihnen dann, ob sie Interviews führen, Texte annehmen oder Erinnerungsstücke dokumentieren können.

Ja. Auch wenn Sie selbst keinen Aufnahmebescheid als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler haben, prägt die Geschichte Ihrer Familie oft Sprache, Identität und Alltag. Viele Angebote in Bayern richten sich ausdrücklich an Kinder und Enkel von Heimatvertriebenen und (Spät-)Aussiedlern – etwa Kulturzentren, Museen, Jugendbildungsstätten und Migrations‑ bzw. Aussiedlerberatung.

Rechtlich gelten für Sie meistens die allgemeinen Regeln – etwa im Renten‑ oder Sozialrecht –, während besondere Regelungen wie das Fremdrentengesetz in erster Linie die anerkannte Generation Ihrer Eltern oder Großeltern betreffen.

Wenn Sie klären möchten, ob und wie Ihre familiäre Geschichte bei Anträgen eine Rolle spielt (zum Beispiel bei Staatsangehörigkeit oder Rentenbiografie), wenden Sie sich an eine Migrations‑/Aussiedlerberatung oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen möchten, finden Sie in Bayern viele Türen:

  • Beim BdV Bayern und seinen Kreis‑ und Ortsverbänden engagieren sich Menschen in Kulturarbeit, Gedenkveranstaltungen, Jugendarbeit und sozialer Unterstützung für Ältere.
  • Das Haus des Deutschen Ostens, das Sudetendeutsche Museum oder das Kulturzentrum Ostpreußen suchen immer wieder Mitwirkende für Projekte, Führungen, Zeitzeugengespräche oder Veranstaltungen.
  • Der Heiligenhof in Bad Kissingen bietet Seminare und Begegnungen mit einem Schwerpunkt auf sudetendeutscher und ostmitteleuropäischer Geschichte – dort können Sie sich zum Beispiel als Referentin, Referent oder in der Gruppenarbeit einbringen.

Am einfachsten rufen Sie eine Einrichtung an, die zu Ihrer Herkunft oder Ihrem Interesse passt. Die Teams überlegen mit Ihnen, welche Aufgabe und welches Format zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.

Was bewegt Sie?Ich suche in Bayern Unterstützung als Vertriebene oder Vertriebener, (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler

Sie oder Ihre Familie haben Vertreibung oder (Spät-)Aussiedlung erlebt – oder Sie begleiten beruflich Menschen mit dieser Geschichte? In Bayern finden Sie verschiedene Anlaufstellen: für persönliche Beratung, politische Vertretung, Aufnahme und Unterbringung, für Kultur, Geschichte und Erinnerung. Hier erfahren Sie, wohin Sie sich mit welchem Anliegen wenden können und wo Sie vor Ort Menschen treffen, die Ihre Geschichte nachvollziehen können und Ihre Fragen ernst nehmen.

Mehrere Trachtenpuppen in bunten traditionellen Kleidern stehen auf einem roten Tisch vor großen Porträtfotos in heller Ausstellungsumgebung.
StMAS
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Kleine Figuren, große Geschichte: Sudetendeutsche Trachten im Miniaturformat.

Über das Bayernportal finden Sie als Vertriebene, Aussiedlerin, Aussiedler oder Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler die wichtigsten Behördenleistungen gebündelt: Sie beantragen dort zum Beispiel eine Zweitschrift Ihres Vertriebenen‑ oder Spätaussiedlerausweises, klären zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Ihr Rentenversicherungskonto und lassen Zeiten aus dem Herkunftsland nach dem Fremdrentengesetz anrechnen.

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sehen Sie im Bayernportal außerdem, welche Bezirksregierung Ihren Regierungsbezirk betreut, wie die Aufnahme und Verteilung abläuft und wie Sie die Aussiedlerbeauftragten erreichen. Wenn Sie Ihren Berufsabschluss aus dem Herkunftsland anerkennen lassen möchten, finden Sie dort passende Leistungen – etwa zur Anerkennung von Agrar‑ oder IHK‑Berufen – mit zuständigen Stellen und Online-Formularen.

Sie kommen als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach Bayern oder unterstützen jemanden dabei? Über das Bayernportal finden Sie die für Ihren Regierungsbezirk zuständige Bezirksregierung und die Kontaktdaten der dortigen Aussiedlerbeauftragten.

Wenn Sie nach der Anreise keine Unterkunft haben oder zunächst eine staatliche Unterkunft nutzen möchten, organisiert die zuständige Bezirksregierung eine vorläufige Unterbringung in einem Übergangswohnheim. Das Angebot ist freiwillig, auf Zeit angelegt und soll Ihnen den Start in Bayern erleichtern.

Sie erleben ein Problem, das viele Vertriebene oder Spätaussiedler kennen – zum Beispiel im Umgang mit Behörden, bei der Aufnahme in Bayern oder bei der Erinnerung an Flucht und Vertreibung? Dann können Sie sich an die Beauftragte der Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene wenden. Dr. Petra Loibl und ihr Team nehmen Ihre Erfahrungen ernst und greifen wiederkehrende Themen in Gesprächen mit Ministerien, in Konzepten und bei politischen Entscheidungen auf. Die Beauftragte entscheidet nicht über einzelne Verfahren, sie kann aber Ihre Situation sichtbar machen, an die zuständigen Fachstellen verweisen und dazu beitragen, dass typische Schwierigkeiten im Blick der Staatsregierung bleiben.

Sie möchten als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach Deutschland kommen? Das Aufnahmeverfahren führt das Bundesverwaltungsamt durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, wer nach dem Bundesvertriebenengesetz als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt wird. Für weiterführende Infos zum Verfahren, zur Antragstellung und zum Bescheinigungsverfahren wenden Sie sich direkt an das Bundesverwaltungsamt oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Sie oder Ihre Familie haben Vertreibung oder (Spät-)Aussiedlung erlebt und wünschen sich Menschen, die diese Erfahrungen kennen und ernst nehmen? Beim BdV Bayern treffen Sie auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die sich seit vielen Jahren für die Belange von Vertriebenen und (Spät-)Aussiedlern einsetzen und die Lebenssituationen in unterschiedlichen Generationen gut einordnen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei nächsten Schritten, bei Kontakten zu Behörden und dabei, Anschluss an Gruppen und Veranstaltungen zu finden.

Sie möchten mehr über die Geschichte und Kultur der Vertriebenen und der Deutschen aus Mittel‑, Ost‑ und Südosteuropa erfahren – oder ein eigenes Projekt dazu starten? Im Haus des Deutschen Ostens in München finden Sie Ausstellungen, Lesungen, Gespräche und eine große Spezialbibliothek; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Ihre Fragen. Wenn Sie eine Idee für ein Kultur‑ oder Erinnerungsprojekt haben, können Sie dort passende Formate besprechen und sich zu möglichen Förderwegen beraten lassen. 

Das Haus des Deutschen Ostens ist eine nachgeordnete Behörde des StMAS Bayern.

    Mehrere historische Gebetsbücher liegen geöffnet in einer rot beleuchteten Museumsvitrine; im Vordergrund ist eine illustrierte Seite mit religiösem Motiv zu sehen.
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    Historische Gebetsbücher aus dem Verlag Winterberg/Vimperk im Sudetendeutschen Museum.

    FAQs zu Behördenleistungen in Bayern: Rente und Nachweise

    Ja. Wenn Ihr Vertriebenenausweis ursprünglich von einer bayerischen Behörde ausgestellt wurde, können Sie bei der Regierung von Mittelfranken eine Zweitschrift beantragen. Ein kurzer, formloser Antrag mit Begründung und Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) genügt. Mehr Infos auf bayernportal.de.

    Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hat das Ausgleichsamt zwischen 1. Januar 1993 und 31. Dezember 2004 die Spätaussiedlerbescheinigungen ausgestellt. Heute bündelt die Regierung von Mittelfranken diese Aufgabe für ganz Bayern.

    Sie beantragen die Zweitschrift wie beim Vertriebenenausweis: formlos, mit kurzer Begründung und einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder‑ und Rückseite) per E‑Mail oder Post.

    Als anerkannte Vertriebene oder als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler klären Sie Ihr Rentenversicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), damit Ihre Zeiten aus dem Herkunftsland im deutschen Rentensystem zählen.

    Sie stellen den Antrag online oder in einer Beratungsstelle der DRV. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort prüfen Ihre Unterlagen (zum Beispiel Arbeitsbücher, Bescheinigungen, Spätaussiedlerbescheinigung) und tragen die anerkannten Zeiten in Ihr Rentenkonto ein.

    Das Fremdrentengesetz (FRG) regelt, dass anerkannte Vertriebene, (Spät‑)Aussiedler und bestimmte weitere Gruppen ihre im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungs‑ und Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung so angerechnet bekommen, als hätten sie in Deutschland gearbeitet.

    Ob Sie Anspruch auf Fremdrente haben, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Kontenklärung bzw. Ihres Rentenantrags. Lassen Sie sich dort beraten und bringen Sie möglichst viele Nachweise zu Ihren Zeiten im Herkunftsland mit.

    Was bewegt Sie?Ich habe Fragen zum Lastenausgleich.

    Wichtige Kontakte

    Zuständig für Lastenausgleich in Bayern (laufende Fälle, erste Ansprechstelle)

    • Marienstraße 21, 90402 Nürnberg
    • Telefon: 0911 2352 144
    • E-Mail: sachgebiet-15.ausgleichsamt@reg-mfr.bayern.de

    Akten- und Familiendokumente, Ostdokumentation, Suchdienstkarteien

    • Dr.-Franz-Straße 1, 95445 Bayreuth
    • Telefon: 0261 505-5740
    • E-Mail: laa@bundesarchiv.de

    Kriegsschadenrente, Rückforderungen, bundesweite Restaufgaben

    • 61350 Bad Homburg v. d. Höhe
    • Telefon (Zentrale): +49 30 187030-0
    • E-Mail: poststelle@badv.bund.de

      FAQs zum Lastenausgleich in Bayern.

      Einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz können Sie heute nicht mehr stellen:

      • Die Frist für die Hauptentschädigung endete am 31. Dezember 1995,
      • die für die Kriegsschadenrente am 30. Juni 2000.

      Haben Sie oder Ihre Angehörigen jedoch damals fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungs­bescheid erhalten, läuft die bewilligte Hauptentschädigung oder Kriegsschadenrente weiter, solange alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben.

      Bei Fragen zu bestehenden Ansprüchen, Rentenanpassungen oder Änderungen Ihrer Lebenssituation hilft Ihnen das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken gerne weiter.

      Die Fristen orientieren sich an zwei klaren Stichtagen:

      • Für die Hauptentschädigung endete die Antragsfrist am 31. Dezember 1995.
      • Für die Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe oder Entschädigungsrente) lief die letzte Frist am 30. Juni 2000 ab.

      Seitdem nehmen die Ämter keine Neuanträge mehr an. Sie können also nur dann noch Zahlungen erhalten, wenn Sie selbst oder Ihre verstorbenen Angehörigen vor Ablauf dieser Termine fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungs­bescheid erhalten haben. Laufende Leistungen bleiben bestehen, solange Sie alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen; Nach- oder Folgeanträge sind jedoch ausgeschlossen.

      Prüfen Sie vorhandene Unterlagen – etwa alte Bescheide – und wenden Sie sich bei Fragen an das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken. Dort klären die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, welche Ansprüche weiterhin bestehen und wie Sie Unterlagen anfordern.

      Reichen Sie Unterlagen immer zuerst beim Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken ein. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen Ihre Akte, prüfen neue Nachweise, passen laufende Zahlungen an und leiten alles Nötige an das Bundesausgleichsamt weiter.

      Das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg zahlt die Kriegsschadenrente aus und bearbeitet Rückforderungen. Ob Ihre Angelegenheit dorthin gehört, erfahren Sie direkt beim Ausgleichsamt; auf Wunsch leitet es Ihre Unterlagen weiter.

      Sie können in drei Schritten vorgehen:

      1. Eigenrecherche: Sichten Sie erst Hausakten, alte Ordner oder Nachlassunterlagen. Enthalten sie ein Aktenzeichen, notieren Sie es – damit verkürzen Sie die spätere Suche.
      2. Archivkontakt: Schreiben Sie direkt an das Lastenausgleichsarchiv Bayreuth (Dr.-Franz-Str. 1, 95445 Bayreuth, laa@bundesarchiv.de). Legen Sie dem „Benutzungsantrag“ Kopien Ihres Ausweises bei und nennen Sie Namen, Geburts- und Wohnorte der betroffenen Personen; ein Aktenzeichen oder frühere Bescheiddaten helfen zusätzlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs prüfen Ihr Anliegen, melden sich bei Rückfragen und bieten Kopien oder einen Termin im Lesesaal an.
      3. Offene Leistungsfragen: Bestehen noch Zahlungen oder Rückforderungs­themen, schicken Sie die Unterlagen parallel an das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken (Marienstr. 21, 90402 Nürnberg, sachgebiet-15.ausgleichsamt@reg-mfr.bayern.de). Dort führen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Ihre laufende Akte und klären alles Weitere.

      Alle Formulare sowie Details zu Dringlichkeits­kriterien und Wartezeiten finden Sie auf der offiziellen Website des Lastenausgleichsarchivs.

      Ja, das kann passieren. Das Lastenausgleichsgesetz verpflichtet Sie, jede spätere Rückgabe oder Entschädigung für Ihr früheres Vermögen unverzüglich anzuzeigen. Ihr an­erkannter Gesamtschaden verringert sich dadurch; übersteigt der aktuelle Wert des zurückerhaltenen Eigentums den noch offenen Schaden, fordert das Bundes­ausgleichs­amt die zu viel gezahlte Hauptentschädigung oder Kriegsschaden­rente zurück.

      Dabei berücksichtigt das Amt nachgewiesene Aufwendungen, etwa für Instand­setzungen, sowie Wertverluste. Melden Sie deshalb jede Rückgabe oder Entschädigung sofort beim Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken; die Sachbearbeiter erklären Ihnen das Verfahren und leiten Ihre Angaben an das Bundes­ausgleichs­amt weiter.

      Ausführliche Infos finden Sie hier:

      Melden Sie dem Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken umgehend, wenn Sie Grund­stücke, Unternehmen oder Entschädigungs­zahlungen (zum Beispiel nach dem EntschG/EALG) für schon ausgeglichenes Vermögen zurückerhalten. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter prüfen Ihren Fall und leiten ihn – bei Rückgaben seit 1. Juli 2009 – an das Bundesausgleichsamt weiter.

      Dort erhalten Sie ein Anhörungs­schreiben:

      • Sie legen Gutachten zum aktuellen Verkehrswert,
      • Bescheide der Restitutions- oder Entschädigungs­behörden,
      • Grundbuch- oder Kataster­auszüge,
      • Kauf- bzw. Rückgabe­verträge,
      • Belege zu Instandhaltungs- oder
      • Wiederaufbaukosten sowie
      • frühere Lasten­ausgleichs­bescheide vor.

      Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesausgleichsamt stellen den verbleibenden Restschaden fest, verrechnen ihn mit der gezahlten Hauptentschädigung und erlassen einen Rückforderungs- oder Nullbescheid.

      Gegen den Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

      Ja. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erhalten Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG):

      • Fahrkostenerstattung für die Einreise,
      • einen einmaligen Eingliederungszuschuss,
      • kostenlose Integrations- und (bei Bedarf) Berufssprachkurse des BAMF,
      • Beratung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie
      • Zugang zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten.

      In Bayern begleiten Sie zusätzlich die Aussiedlerbeauftragten der sieben Regierungen und die Beauftragte der Staatsregierung für Vertriebene und Aussiedler.

      Lastenausgleichs­leistungen – Hauptentschädigung und Kriegsschadenrente – sind steuerfrei (Paragraf 3 Nummer 1 EStG) und gelten einkommensteuerlich nicht als zu versteuerndes Einkommen.

      Für die Erbschafts- oder Schenkungsteuer kommt es darauf an, ob noch eine Kapitalforderung (zum Beispiel Restanspruch auf Hauptentschädigung) besteht; diese können Sie wie jedes andere Vermögensrecht vererben.

      Klären Sie individuelle Fälle mit Ihrem Finanzamt oder einer Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht. Grundsätzliche Hinweise bietet das Bayerische Landesamt für Steuern, das auch für verbindliche Auskünfte zuständig ist.

      Mehrere Menschen in weißer, bestickter Tracht tanzen bei einer Veranstaltung und heben die Hände zum Gegenüber. Helles Tageslicht, weicher Hintergrund mit Grün, lebendige und festliche Stimmung.
      StMAS

      Aktuelles zum Leben von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Bayern.

      Hier finden Sie aktuelle Berichte über Gedenkakte, Heimattage und Projekte, die Erinnerung lebendig halten und Teilhabe ermöglichen.

      Aktuelles zum Leben von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Bayern.
      Fünf formell gekleidete Personen stehen vor einem modernen Gebäudeeingang; die Person in der Mitte hält ein Schild mit der Aufschrift „Bayern barrierefrei“.
      StMAS

      Am 27. Januar 2026 hat Sozialministerin Ulrike Scharf dem Sudetendeutschen Museum in München das Signet „Bayern barrierefrei“ verliehen. Tast- und Hörstationen, ein taktiles Leitsystem sowie ein Aufzug mit Sprachansage ermöglichen Besucherinnen und Besuchern mit Behinderung einen selbstbestimmten Museumsbesuch. Die Auszeichnung hat das vorbildliche Engagement für Inklusion gewürdigt und zum Nachahmen eingeladen.

      Reihe elegant gekleideter Gäste sitzt bei einer Veranstaltung in einem Backsteinsaal; warme Farben, gedämpftes Licht und ruhige, formelle Stimmung.
      StMAS

      Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 19. Januar 2026 zusammen mit Ungarns Staatspräsident Dr. Tamás Sulyok in der Münchner Allerheiligen-Hofkirche des 80. Jahrestags der Vertreibung der Ungarndeutschen gedacht. Der Gedenkakt hat das Leid von rund 200 000 Vertriebenen beleuchtet, ihren Beitrag zum Wiederaufbau Bayerns hervorgehoben und ein Signal für deutsch-ungarische Versöhnung gesetzt.

      Gedenktag Flucht und Vertreibung

      Festzug mit Menschen in Tracht und mehreren farbigen Fahnen vor einem hellen Stadtgebäude auf einer gepflasterten Straße.
      StMAS

      Am 5. Juli 2025 hat Bayern der Opfer von Flucht und Vertreibung mit einem würdevollen Gedenkakt in der Bayerischen Staatskanzlei in München gedacht. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Sozialministerin Ulrike Scharf haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Vertriebenenverbände Kränze niedergelegt, Zeitzeugen angehört und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen für den Freistaat gewürdigt. Der Gedenktag hat zugleich zum Einsatz für Frieden und Zusammenhalt aufgerufen.

      Menschen in sorbischer Tracht stehen bei einer Veranstaltung vor einem gelben Rathaus; darüber ein Banner „Heimattag 2025“
      StMAS

      Der 76. Heimattag der Siebenbürger Sachsen hat vom 6. bis 9. Juni 2025 unter dem Leitwort „Generationen verbinden – Perspektiven schaffen“ Tausende Landsleute und Gäste in Dinkelsbühl zusammengeführt. Festvorträge, Ausstellungen, Musik, Festgottesdienst, der farbenprächtige Trachtenumzug mit über 3.000 Trachtenträgern und eine Kundgebung mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt haben Gemeinschaft, Kulturvielfalt und Zukunftsperspektiven lebendig werden lassen.

      Mehrere Personen in traditioneller Tracht stehen eng beieinander bei einer Veranstaltung in Innenräumen; weiße Blusen, dunkle Westen, bunte Hüte und eine rote Schleife prägen das Bild.
      StMAS

      Der 75. Sudetendeutsche Tag hat vom 6. bis 8. Juni 2025 in der Regensburger Donau-Arena Tausende Landsleute, Freunde und Gäste zusammengeführt. Unter dem Leitwort „Aus Krieg und Vertreibung lernen. Für Frieden und Freiheit kämpfen“ haben Kulturpreisverleihung, Hauptkundgebung mit Ministerpräsident Markus Söder, Pontifikalamt und Böhmisches Dorffest Erinnerung und Zukunft der Volksgruppe lebendig gehalten.

        Was bewegt Sie?Museen, Kulturzentren und Bildungsstätten zur Vertriebenenkulturarbeit in Bayern

        Sie möchten verstehen, was Flucht und Vertreibung für Menschen bedeutet haben – vielleicht auch für Ihre eigene Familie? Oder Sie suchen einen Ort, an dem Sie Spuren Ihrer Herkunft, Ihrer Sprache und Traditionen wiederfinden? In Bayern finden Sie viele Museen, Kulturzentren und Bildungsstätten, in denen genau diese Erfahrungen Raum bekommen.

        Aquarell eines mehrstöckigen Altbaus mit rotem Dach und blauen Fenstern, frontal an einer Straße dargestellt, mit kahlen Bäumen und hellem violettgrauem Hintergrund ; Haus Kopernikus in Allenstein.
        Steiger

        Bayern engagiert sich nicht nur im Freistaat – sondern auch dort, wo die Geschichte der Vertriebenen ihren Anfang nahm. In Zusammenarbeit mit Vertriebenenorganisationen, deutschen Minderheiten und Partnern vor Ort entstehen Begegnungen, die Erinnerungen wachhalten und Menschen verbinden.

        Ein Beispiel ist das Haus Kopernikus in Allenstein: Seit 2000 gestalten dort Engagierte ein vielfältiges Programm – Ausstellungen, Seniorentreffen, Vorträge, Sprachkurse, Workshops, Chor- und Tanzproben. Das Haus steht allen offen, die sich für deutsche Geschichte, Kultur und Sprache im östlichen Europa interessieren.

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        Mehrere Menschen in weißer, bestickter Tracht tanzen bei einer Veranstaltung und heben die Hände zum Gegenüber. Helles Tageslicht, weicher Hintergrund mit Grün, lebendige und festliche Stimmung.
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        Sie möchten verstehen, welche Rolle Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern spielen und wie der Freistaat Erinnerung, Kultur und Begegnung unterstützt? Hier erfahren Sie, wie Menschen nach Flucht und Vertreibung in Bayern neu begonnen haben, welche Patenschaften und Schirmherrschaften Bayern übernommen hat und welche Einrichtungen Kultur und Geschichte lebendig halten.

        Drei farbige Blumengestecke mit Schleifen stehen in einem hellen Gedenkraum vor einer weißen Wand mit Gedenkinschrift.
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        Sie oder Ihre Familie haben nach dem Zweiten Weltkrieg Hab und Gut verloren? Erfahren Sie hier, welche Entschädigungswege das Lastenausgleichsgesetz eröffnet, ob und wie noch Ansprüche bestehen und an welche Behörden und Archive Sie sich konkret in Bayern wenden können.

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