Gewalthilfegesetz in Bayern

Sie erleben Gewalt, unterstützen Betroffene oder tragen Verantwortung im Hilfesystem? Auf dieser Seite erfahren Sie, was das Gewalthilfegesetz konkret für Sie bedeutet: Wer künftig Anspruch auf Schutz und Beratung hat, wie Bayern Frauenhäuser und Fachberatungsstellen ab 2027 stärkt und welche Aufgaben auf Träger und Kommunen zukommen.

Weißes Plakat mit blauem Schriftzug „GEWALT LOS WERDEN“ und pinker Linie am unteren Rand.

Sie erleben Gewalt, sorgen sich um Angehörige oder suchen Fachinfos? Auf „Bayern gegen Gewalt“ finden Sie alles auf einen Klick: Fakten zu häuslicher und sexualisierter Gewalt, praktische Tipps zum Handeln, landesweite Hilfs- und Schutzangebote sowie Materialien für Fachkräfte.

Gewalthilfegesetz (GewHG)

Am 28. Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Unterstützung und den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen weiter zu verbessern.

Der Freistaat setzt das Gewalthilfegesetz in Bayern konsequent um – ab 1. Januar 2027 erhalten Frauenschutzeinrichtungen und Beratungsstellen einen gesicherten Finanzierungsanspruch. Zudem gilt ab 1. Januar 2032 ein bundesweiter Rechtsanspruch für jede von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder auf kostenfreie Schutz‑ und Beratungsangebote.

Die Staatsregierung stellt für das Jahr 2027 67 Millionen Euro bereit, um das bestehende Hilfesystem zu erhalten und auszubauen. Die Mittel orientieren sich an den Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems und decken Personalkostenzuschüsse sowie Sachpauschalen ab, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.

Grafik mit unscharfem Porträt vor grauem Hintergrund und weißem Text: „Ulrike Scharf, MdL, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales und weitere stellvertretende Ministerpräsidentin“; oben rechts das Logo „# Bayern. Gemeinsam. Stark.“.
StMAS

FAQs für gewaltbetroffene Frauen, Kinder und ihr Umfeld

Jede Frau, die häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt erlebt hat, muss Schutz und Beratung erhalten. Das ist schon immer unser Anspruch. Mit dem Gewalthilfegesetz hat jede gewaltbetroffene Frau ab dem Jahr 2032 erstmals einen (einklagbaren) Rechtsanspruch darauf. Dieser Anspruch gilt auch für Sie – unabhängig davon,

  • woher Sie kommen,
  • welchen Aufenthaltsstatus Sie haben oder
  • wie viel Geld Sie verdienen.

Sie brauchen jetzt Hilfe?

Unsere Fachkräfte in Frauenhäusern und Beratungsstellen sind in ganz Bayern schon jetzt für Sie da. Ab dem 1. Januar 2032 haben Sie zudem einen Rechtsanspruch nach dem Gewalthilfegesetz auf kostenfreien Schutz und Beratung.

Aus Sicht von Frauen, die Gewalt erleben, wirkt 2032 natürlich weit weg. Hinter dem Datum steckt aber ein Stufenplan:

  • Das StMAS Bayern sammelt in Zusammenarbeit mit der Hochschule München seit Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes systematisch Zahlen:
  • Wo gibt es bereits Frauenhäuser, Schutzwohnungen, Beratungsstellen? Wo fehlen Plätze und Angebote?
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StMAS Bayern und des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) planen in Zusammenarbeit mit den Trägern bis 2032 schrittweise den Ausbau: mehr Plätze, mehr Fachkräfte, bessere Erreichbarkeit, barrierearme Räume.
  • Auch 2027 ist die Hilfe sichergestellt. Manche bestehenden Einrichtungen, die bisher nicht staatlich finanziert waren, erhalten schon 2027 erstmals Geld vom Freistaat. Ab 2028 kommen jedes Jahr neue Plätze, mehr Beratungen und mehr Fachkräfte dazu. So baut Bayern Schritt für Schritt ein dichteres, stabil finanziertes Hilfenetz auf.

Die Jahre bis 2032 dienen also dazu, das Frauenhilfesystem so zu stärken, dass der Rechtsanspruch nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag von ausreichend Plätzen, erreichbarer Beratung und qualifiziertem Personal flankiert ist.

Wichtig für Sie als Betroffene:
Unterstützung gibt es jetzt schon – Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Polizei, Hilfetelefon und viele weitere Hilfsangebote in Bayern stehen schon heute bereit und entwickeln sich mit dem Gewalthilfegesetz weiter.

Wenn Sie als Frau häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt – körperlich oder psychisch – erleben, erlebt haben oder sich davor fürchten, stehen Ihnen Schutz, Beratung und Unterstützung offen. Schon Drohungen, massiver Druck, Kontrolle, Demütigungen oder Stalking können dafür ausreichen. Ihr Gefühl von Angst oder Unsicherheit zählt.

Beratung und Schutz stehen Ihnen offen: mit deutschem oder anderem Pass, in der Stadt ebenso wie auf dem Land. Auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Gewalt gegen ihre Mutter miterleben, gibt es Schutz und Beratungsangebote. Als Mutter können Sie gemeinsam mit Ihren Kindern Hilfe in Anspruch nehmen.

Vielleicht fragen Sie sich: Gilt das Gewalthilfegesetz auch für das, was ich erlebt habe?

Das Gewalthilfegesetz hilft Ihnen bei zwei Formen von Gewalt:

  1. Geschlechtsspezifische Gewalt: Das ist Gewalt, die Sie als Frau trifft, weil Sie eine Frau sind oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft: zum Beispiel sexualisierte Gewalt, sexuelle Ausbeutung, Genitalbeschneidung, Stalking oder Zwangsprostitution.
  2. Häusliche Gewalt: Das ist Gewalt durch Menschen aus Ihrem familiären Umfeld: durch den Partner oder die Partnerin, durch Familienmitglieder oder Menschen, mit denen Sie zusammenleben, auch wenn die Beziehung bereits beendet ist.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Situation gemeint ist? Sprechen Sie mit unseren Fachkräften.

In Bayern finden Sie schon heute Hilfe bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, zum Beispiel in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen, beim Hilfetelefon und über die Polizei.

In den nächsten Jahren wächst dieses Netz Schritt für Schritt: Bis 2032 entstehen mehr Plätze, mehr Beratungsangebote und damit auch bessere Erreichbarkeit in Stadt und Land. Mit der gesetzlichen Finanzierung ab 2027 erhalten Einrichtungen Planungssicherheit. Und auch für Sie ist das ein starkes Signal: Wir lassen gewaltbetroffene Frauen nicht allein! Ab 2032 erhalten Sie zusätzlich einen einklagbaren Rechtsanspruch: Das Gewalthilfegesetz sichert Ihnen dann deutschlandweit kostenlosen Schutz und fachliche Beratung zu, wenn Sie häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt erleben oder sich bedroht fühlen – für Sie und Ihre mitbetroffenen Kinder.

Sie können Hilfe nach dem Gewalthilfegesetz bekommen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Pass oder Ihrem Aufenthaltsstatus.

Ob Sie schon lange in Bayern leben, gerade angekommen sind, in einer Unterkunft wohnen oder keinen festen Wohnsitz haben: Entscheidend ist, dass Sie Gewalt erleben oder sich bedroht fühlen und Unterstützung brauchen – für sich und Ihre Kinder.

Sie dürfen sich jederzeit melden, wenn Sie Schutz, Beratung oder Unterstützung wünschen.

Das Gewalthilfegesetz richtet sich an Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder. Als Mann haben Sie keinen Anspruch nach diesem Gesetz, Sie können aber trotzdem Hilfe bekommen.

Bayern fördert Beratungsstellen und Schutzwohnungen für gewaltbetroffene Männer – in Nürnberg und Augsburg. Fachkräfte dort begleiten Sie vertraulich und kostenlos.

Ja. Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz stehen gewaltbetroffenen Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern in der Regel bundesweit offen, unabhängig vom Wohnort oder Aufenthaltsstatus.

  • Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie den Notruf 110. Polizistinnen und Polizisten schützen Sie, sichern die Situation und können die Person, die Ihnen Gewalt antut, aus der Wohnung verweisen.
  • Rund um die Uhr: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen”
  • Telefon: 116 016 – kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym. Beraterinnen hören zu und vermitteln auf Wunsch an Angebote in Ihrer Nähe. Auch nachts, auch am Wochenende.
  • Frauenhäuser in Bayern: Fachkräfte in Frauenhäusern bieten Ihnen und Ihren Kindern Schutz, eine sichere Unterkunft und Unterstützung.
  • Fachberatungsstellen vor Ort: Fachkräfte in Fachberatungsstellen für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sind persönlich, telefonisch oder online für Sie da. Auch wenn Sie zunächst zu Hause bleiben möchten.
  • Weitere Ansprechpersonen: Ärztinnen und Ärzte, Erziehungsberatungsstellen, Jugendämter oder die Gleichstellungsstelle in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Ein erstes Gespräch ist ein Anfang. Sie entscheiden, welche Unterstützung für Sie passt.​​​​​​

Ist ein Frauenhaus voll belegt, unterstützt das Team Sie bei der Suche nach einem geeigneten Schutzplatz in einer anderen Schutzeinrichtung.

FAQs: Träger und Fachkräfte

Ab dem 1. Januar 2027 steht Ihrer Einrichtung ein gesicherter Anspruch auf angemessene Finanzierung zu, sofern Sie ein anerkannter oder als anerkannt fingierter Träger sind und Ihre Einrichtung nach der Entwicklungsplanung erforderlich ist. Dafür müssen die bundesweit einheitlichen Vorgaben für Einrichtungen nach Paragraf 6 GewHG gewahrt sein.

Sie brauchen insbesondere:

  • fachlich qualifiziertes Personal in angemessener Stärke
  • ein schriftliches, fachliches Konzept zur Qualitätssicherung
  • geeignete, sichere und möglichst barrierefreie Räumlichkeiten
  • niedrigschwellige Erreichbarkeit – Schutzeinrichtungen mit 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • aktive Kooperation mit anderen Hilfsdiensten und Behörden

Ab dem Antragsverfahren für 2028 müssen alle Träger einmal das Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Sie möchten klar unterscheiden können, wer künftig im bayerischen Frauenhilfesystem wofür steht? Das Gewalthilfegesetz bringt hier eine klare Rollenverteilung.

  • Freistaat Bayern: Rahmen setzen, Qualität sichern, Finanzierung tragen – das ist die Aufgabe für Bayern ab 2027 bei der Sicherstellung des Hilfenetzes bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Ziel: genügend Schutzplätze, gut erreichbare Beratungsangebote – flächendeckend, in Stadt und Land. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales wird die zuständige Behörde sein und damit auch das Finanzierungsverfahren von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen abwickeln.
  • Kommunen: Gewaltschutz vor Ort unterstützen – das ist die Stärke unserer Kommunen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jugendämtern, Gleichstellungsstellen und Sozialplanung kennen die Lage in Stadt und Landkreis. Sie bringen dieses Wissen in regionale Netzwerke und runde Tische ein, stärken Prävention und Öffentlichkeitsarbeit und schaffen ergänzende Leistungen für Frauen, Kinder und Familien vor Ort. Die Kommunen bleiben ein wichtiger Kooperationspartner vor Ort.
  • Träger und Einrichtungen: Gewaltschutz im Alltag am Laufen halten – das ist die Arbeit der Träger und Einrichtungen. Fachkräfte in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Interventionsstellen öffnen Türen, hören zu, schaffen sichere Räume und begleiten Frauen und ihre Kinder durch Krisen, zu Ämtern und in Gerichtsverfahren. Ihre praktische Erfahrung zeigt, wo zusätzliche Plätze, mehr Zeit oder spezialisierte Angebote den Unterschied machen – und fließt direkt in die Weiterentwicklung des bayerischen Hilfesystems ein.​​

So entsteht ein gemeinsames Gefüge: Der Freistaat sorgt für den Rahmen und die Finanzierung, die Kommunen stärken das Netz vor Ort und die Träger füllen den Schutz und die Beratung im Alltag mit Leben.

Das Gewalthilfegesetz schafft für Ihr Team mehr Planungssicherheit: In Bayern erhalten Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen ab 2027 einen festen Finanzierungsanspruch, der sich an Vollzeitäquivalenten orientiert und Personalkostenzuschüsse sowie – soweit möglich – Sachkostenpauschalen umfasst. Grundlage bilden hierbei die bisherigen Förderrichtlinien.

Eine gesicherte Finanzierung unterstützt unbefristete Arbeitsverhältnisse und stärkt die Planungssicherheit für Ihr Team im Gewaltschutz in Bayern.

Bayern erfasst gerade alle Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen: systematisch, flächendeckend und erstmals bundesgesetzlich verpflichtend.

Nach Paragraf 8 GewHG legen die Länder bis zum 30. Juni 2029 dem Bund einen Bericht vor. Er enthält drei Teile:

  • eine Ausgangsanalyse zum aktuellen Stand aller Schutz- und Beratungsangebote im Freistaat,
  • eine Entwicklungsplanung mit Finanzierungskonzept,
  • den Stand der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule München haben die Daten per Online-Fragebogen direkt bei den Trägern erhoben. Die Ergebnisse der Datenerhebung haben Einfluss darauf, wo Bayern bis 2032 ausbaut, investiert und neue Schutz- und Beratungsangebote schafft.

Nach Paragraf 5 Absatz 3 GewHG haben Träger, deren Einrichtungen zur Sicherstellung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten nach der Entwicklungsplanung erforderlich sind, einen Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung. Anerkannte oder als anerkannt fingierte Einrichtungsträger erhalten damit ab dem 1. Januar 2027 eine verlässliche Finanzierung. Bayern plant, für 2027 67 Millionen Euro bereitzustellen.

Der Bund beteiligt sich von 2027 bis 2036 mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro, verteilt über den Finanzausgleich an die Länder.

Die Kommunen werden aus der Finanzierungsverantwortung entlassen, können sich aber wie bisher weiterhin freiwillig beteiligen.

Für den Kinderschutz bleiben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts nach SGB VIII zuständig. Das Gewalthilfegesetz ergänzt diese Verantwortung, ersetzt sie aber nicht. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gehen den Leistungen nach dem GewHG vor.

FAQs für Kommunen

Sie leisten in Ihrer Kommune bereits seit Jahren einen großen Beitrag für die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ändert sich dies: Ab 2027 geht die Finanzierungsverantwortung auf den Freistaat über, der angemessene Personal- und Sachkosten finanziert. Die Kommunen können sich aber nach wie vor auf freiwilliger Basis an den Kosten des Hilfesystems beteiligen.

Ab dem 1. Januar 2027 stehen die Länder in der Pflicht: es muss sukzessive ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Netz an Frauenhäusern und Fachberatungsstellen geschaffen werden – niedrigschwellig, fachlich qualifiziert, gut erreichbar.

Bayern hat diesen Auftrag angenommen. Im Jahr 2027 sichert der Freistaat zunächst das bestehende Hilfesystem. In den darauffolgenden Jahren wird ein schrittweiser Ausbau erfolgen.

Nach Paragraf 5 GewHG gehört dazu konkret:

  • ausreichende, niedrigschwellige und fachlich qualifizierte Angebote in Stadt und Land,
  • Schutz für alle, besondere Bedarfe im Blick: Frauen mit Behinderung, mit vielen Kindern oder älteren Söhnen,
  • Aufnahme über Landesgrenzen hinweg – damit keine Frau abgewiesen wird, weil kein Platz frei ist.

Regelmäßige Bedarfsanalysen stellen sicher, dass das System wächst, wo Frauen und ihre Kinder es brauchen.

Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen beginnt vor Ort: in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dort kennen Fachkräfte die lokalen Strukturen, die Bedarfe und die Menschen.

Der Freistaat Bayern trägt die Verantwortung dafür, dass das Netz an Frauenhäusern und Beratungsstellen steht und wächst. Landkreise und kreisfreie Städte sind dabei zentrale Partner.

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