Finanzielle Hilfe bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung

Blinde, taubblinde, seh- und taubsehbehinderte Menschen in Bayern erhalten Blindengeld – als Ausgleich für Mehrkosten im Alltag. Die Leistung gibt es unabhängig von Einkommen, Alter oder Vermögen. Sie hilft, Assistenz oder Hilfsmittel zu finanzieren – und schafft mehr Spielraum im Leben.

Eine junge Frau mit Blindenstock sitzt auf einer Parkbank und schmunzelt.
iStock/Szepy

Blindengeld – eine besondere Leistung in Bayern

Blindheit, Taubblindheit, hochgradige Seh- oder Taubsehbehinderung verändern den Alltag grundlegend. Wer damit lebt, braucht oft Unterstützung – etwa beim Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit oder im Kontakt mit anderen. Viele Menschen in Bayern gehen diesen Weg mit Selbstvertrauen, Ausdauer und Mut. Das Bayerische Blindengeld gibt ihnen Rückhalt im Alltag. Monat für Monat. Ohne Blick auf Einkommen, Vermögen oder Alter. Auch Pflegebedürftigkeit spielt keine Rolle. Wichtig ist allein: Wer blind, taubblind, hochgradig sehbehindert oder taubsehbehindert ist, bekommt Hilfe – für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe. Das Bayerische Blindengeld ist keine Sozialleistung. Es ist ein Beitrag zu mehr Ausgleich und mehr Gerechtigkeit. Denn wer mehr stemmen muss, soll auch mehr Unterstützung bekommen.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das Bayerische Blindengeldgesetz (BayBlindG).

Zusätzliche Unterstützung für taubblinde Menschen

Taubblinde Menschen brauchen in vielen Lebensbereichen Unterstützung. Deshalb erhalten sie in Bayern seit 2013 Blindengeld in doppelter Höhe. Auch Menschen, die taub und gleichzeitig hochgradig sehbehindert sind, bekommen Hilfe: Seit 2018 gibt es für sie das Taubsehbehindertengeld. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten seit 2018 Sehbehindertengeld.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kümmern sich um die Auszahlung. Sie beraten persönlich – und helfen beim Antrag.

So hoch ist das Blindengeld

Das Bayerische Blindengeld unterstützt jeden Monat mit einem festen Betrag – angelehnt an die bundesweite Blindenhilfe. In Bayern fließen 85 Prozent dieses Werts direkt an die Betroffenen. Wer Pflegeleistungen erhält oder in einer Einrichtung lebt, bei der die Kosten ganz oder teilweise von öffentlichen Stellen oder einer Pflegeversicherung übernommen werden, bekommt den Betrag angepasst. Dabei bleibt immer mindestens die Hälfte des Blindengelds erhalten.

Voraussetzungen im Überblick

  • Wer Blindengeld bekommen möchte, muss in Bayern wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten.
  • Auch wer nach der europäischen Verordnung Nr. 883/2004 anspruchsberechtigt ist, kann Blindengeld erhalten.
  • Die Blindheit, hochgradige Sehbehinderung oder zusätzliche Taubheit müssen ärztlich bestätigt sein.
  • Die Leistung gibt es nur auf Antrag – zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
  • Der Antrag ist auch online möglich.

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