Schwangerschaftsberatung in Bayern

Schwanger und viele Fragen? Auf dieser Seite erfahren Sie, wo Sie in Bayern schnell und vertraulich Unterstützung bekommen – vor, während und nach der Geburt.

Ein kleines Kind krabbelt auf einer Wolldecke
iStock/shurkin_son

FAQs

Schwanger und keiner darf es erfahren? Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr für Sie da. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten am Telefon, per Chat oder E-Mail. Schwangere, Angehörige und Fachkräfte bekommen hier Unterstützung. Anonym, vertraulich und sicher.

Einfach kostenlos anrufen: 0800 40 40 020

Die Beratung steht allen offen: Schwangeren in jeder Situation, aber auch werdenden Vätern und Paaren – unabhängig von Glauben, Herkunft oder persönlichem Hintergrund. Ob Sie Fragen zur Schwangerschaft haben, sich unsicher fühlen oder einfach jemanden brauchen, der zuhört – Sie sind willkommen.

Die Beratung ist kostenlos. In der Regel können Sie anonym bleiben – Ihren Namen müssen Sie nicht nennen. Nur wenn Sie eine Beratungsbescheinigung (sogenannten Beratungsschein) für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, müssen die Fachkräfte Ihre Personalien aufnehmen. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Was Sie erzählen, bleibt vertraulich in der Beratungsstelle.

Ja – gerade dann. Die Beratung ist ergebnisoffen. Niemand drängt Sie in eine Richtung. Die Beraterinnen und Berater begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung – ohne Druck, ohne Wertung.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten Sie in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung (den sogenannten Beratungsschein). Diesen brauchen Sie für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB).

Die Fachkräfte in den Beratungsstellen begleiten Sie über die Schwangerschaft hinaus, bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes. Auch nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.

Ja. Wenn Ihre eigenen Mittel und gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, können Sie bei der bayerischen Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Unterstützung beantragen, zum Beispiel in Form von

  • Zuschüssen für Erstausstattung, Kinderwagen, Kleidung oder Möbel
  • Hilfen zur Überbrückung, wenn andere Mittel fehlen.

Wichtig: Wenn Sie schwanger sind und Unterstützung brauchen, müssen Sie den Antrag noch vor der Geburt stellen – bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle oder einer katholischen Beratungsstelle. Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Ja. Wenn Ihre Familie durch unvorhersehbare Ereignisse in eine unverschuldete Notlage gerät, können Sie über die bayerische Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Unterstützung beantragen. Die Stiftung hilft zum Beispiel Alleinerziehenden und kinderreichen Familien mit gezielten Zuschüssen, wenn andere Hilfen nicht greifen. Das Ziel: schnelle Hilfe zur Selbsthilfe.

Ja. Wenn Sie drei oder mehr Babys auf einmal erwarten oder vor Kurzem Drillinge oder Mehrlinge bekommen haben, können Sie bei der bayerischen Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ besondere Zuschüsse beantragen. Wie sich diese Zuschüsse ungefähr berechnen, sehen Sie in einem Berechnungsbeispiel auf der Internetseite der Stiftung.

Beides ist möglich. Bei der vertraulichen Geburt erhalten Sie medizinische Versorgung, Ihre Identität bleibt zunächst geschützt. Das Kind behält aber die Möglichkeit, später seine Herkunft zu erfahren. Bei der anonymen Geburt oder über eine Babyklappe entfällt dieser Rechtsanspruch des Kindes. Die Beraterinnen und Berater erklären Ihnen die rechtlichen Unterschiede und begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung.

Gut begleitet von Anfang an

Ein neues Leben kündigt sich an und alles steht plötzlich Kopf. Manche haben lange darauf gewartet. Andere sind überrascht. Viele spüren: Jetzt braucht es Antworten. Beraterinnen und Berater in ganz Bayern hören zu, begleiten, geben Sicherheit. Eine starke Stütze für Frauen, die ein Kind erwarten und die Menschen an ihrer Seite. 

Viele glauben, Schwangerschaftsberatung sei nur für Krisen, für Frauen, die zweifeln oder keinen Ausweg sehen. Das ist ein Irrtum: Jede Schwangere ist willkommen! Ob medizinische Fragen, rechtliche Themen oder ganz persönliche Gedanken – alles bekommt Raum. Die Unterstützung beginnt mit der Schwangerschaft und geht weiter: auch nach der Geburt begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Familien bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Was zählt, sind Vertrauen und der Mut, nachzufragen.

Rundum gut beraten

Beraterinnen und Berater helfen: mit Respekt, ohne Druck. Wer möchte, kann anonym bleiben; alles bleibt vertraulich. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht – und nehmen sie ernst. Je nach Situation beziehen sie gezielt weitere Unterstützung ein, etwa medizinische, psychologische oder juristische Fachkräfte.

Antworten gibt es zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Fragen rund um die Schwangerschaft sowie vor und nach der Geburt
  • ungewollte Schwangerschaft 
  • Konflikte, die durch die Schwangerschaft entstehen, etwa mit dem Partner, den Eltern oder in Bezug auf die Berufstätigkeit 
  • alleinerziehende Eltern  
  • Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft 
  • Pränataldiagnostik 
  • vermutete Behinderung des Kindes 
  • Sexualaufklärung, Verhütung 
  • Familienplanung 
  • Teenagerschwangerschaft 
  • finanzielle Hilfen für Schwangere, Familien und Kinder 
  • vertrauliche Geburt, anonyme Geburt und Babyklappe 
  • Schwangerschaftsabbruch 
  • Fehl- oder Totgeburt

Schutz des ungeborenen Lebens

Ein Kind verändert alles. Für viele ist es der Beginn eines neuen Lebensabschnitts – voller Hoffnung, voller Vorfreude. Manche spüren aber auch: Jetzt ist nicht der richtige Moment. Manches im Leben steht quer. Und plötzlich steht die große Frage im Raum: Wie geht es weiter?

Das Grundgesetz schützt jedes Leben – auch das ungeborene. Der Staat trägt Verantwortung, dieses Leben zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch greift in dieses werdende Leben ein. Deshalb gilt: Aus Sicht des Gesetzes bleibt ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich problematisch und ist nicht mit diesem Schutz voll vereinbar.

Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber, was das im Alltag bedeutet: Eine Schwangerschaft kann Frauen in eine schwerwiegende Konfliktsituation bringen. Darum gibt es klare gesetzliche Regeln: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Abbruch straffrei, also ohne strafrechtliche Folgen. In einer solchen Situation ist wichtig, dass niemand allein bleiben muss. Beraterinnen und Berater geben Halt und begleiten auf dem Weg zu einer Entscheidung.

Katholische Beratungsstellen

Fachkräfte von Caritas und dem Sozialdienst katholischer Frauen stehen Frauen und Paaren zur Seite – auch bei schwierigen Entscheidungen. Wichtig: Eine Beratungsbescheinigung für einen Schwangerschaftsabbruch stellen nur staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen aus. 

Fast alle staatlich anerkannten und katholischen Beratungsstellen beraten außerdem zur vertraulichen Geburt.

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Manchmal kommt alles auf einmal: Ein Kind ist unterwegs, das Geld reicht kaum, die Zukunft macht Sorgen. Oder eine Familie gerät zum Beispiel durch Krankheit oder Jobverlust unverschuldet in eine schwere Belastungsprobe. In solchen Situationen unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ – schnell, diskret und unbürokratisch. Die Stiftung hilft mit Zuschüssen, wenn das Geld fehlt und gesetzliche Leistungen nicht ausreichen: bei Schwangerschaft, in familiären Notlagen oder bei Mehrlingsgeburten.

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