Der Freistaat stärkt mit diesem Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es setzt die UN-Behindertenrechtskonvention um und fördert die Barrierefreiheit. Außerdem regelt es die Rechte von Menschen mit Behinderung, das Amt des Behindertenbeauftragten sowie das Gremium des Landesbehindertenrates.
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz
Meilenstein und Paradigmenwechsel
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Es zeigt, wie wichtig die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im Freistaat ist. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage der Fürsorge, sondern die persönliche Würde: Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben in allen Bereichen selbstbestimmt gestalten können. Das Gesetz bringt viele Verbesserungen. Es fördert die Chancengleichheit und unterstützt den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.
Bayern setzt Maßstäbe für ein starkes Miteinander. Als eines der ersten Bundesländer verabschiedete es am 25. Juni 2003 das Gesetz zur „Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, bekannt als Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG). Es wurde einstimmig vom Landtag beschlossen und trat am 1. August 2003 in Kraft. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert und erweitert, zuletzt am 1. August 2020. Das Ziel ist es, die Gleichstellung und Teilhabe aller Menschen zu fördern und ein inklusives Umfeld zu schaffen.
Schwerpunkte des Gesetzes
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) lehnt sich eng an das 2002 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz an. Es erweitert die Bestimmungen und verbessert dadurch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in vielen Lebensbereichen.
Schwerpunkte des BayBGG sind:
- die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- die Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen mit Behinderung
- die Verbesserung der Barrierefreiheit im baulichen Bereich und in der Kommunikation mit Behörden
- das Verbot der Benachteiligung durch die Träger öffentlicher Gewalt in Bayern (die Ablehnung angemessener Vorkehrungen gilt als Benachteiligung)
- die gesetzliche Verankerung der bzw. des Bayerischen Behindertenbeauftragten
- die gesetzliche Verankerung von Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene
- die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Verbände (zum Beispiel, wenn gegen das Benachteiligungsverbot oder gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit verstoßen wird)
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer Gemeinschaft, in der alle Menschen aktiv teilhaben können. Das BayBGG möchte mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schaffen. Denn von einer Umgebung, in der jede und jeder Angebote selbstbestimmt nutzen kann, profitieren alle Menschen. Folgende Einrichtungen sollen barrierefrei gestaltet werden:
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Behörden, Gerichten und anderen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern
- Bauten der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Kindertageseinrichtungen von Trägern öffentlicher Gewalt
- Staatsanwaltschaften
Barrierefreiheit spielt auch eine Rolle, wenn Bürgerinnen und Bürger in Bayern mit Behörden kommunizieren möchten. Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung können Folgendes nutzen:
- die Deutsche Gebärdensprache,
- lautsprachbegleitende Gebärden oder
- andere geeignete Kommunikationshilfen, wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher.
Darüber hinaus haben sie das Recht, die Kosten erstattet zu bekommen, wenn sie in Verwaltungsangelegenheiten oder bei Gesprächen mit Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Schulen eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuziehen. Blinde und sehbehinderte Menschen können außerdem verlangen, dass ihnen Briefe und Unterlagen ohne zusätzliche Kosten in einer barrierefreien Version zur Verfügung gestellt werden.
Die bayerischen Behörden sind seit der Gesetzesnovelle 2020 auch dazu verpflichtet, sich stärker mit leicht verständlicher Sprache zu beschäftigen und entsprechende Angebote auszubauen. In Artikel 13 bestimmt das BayBGG Regeln zur besonders leicht verständlichen Sprache. Der Artikel sieht ein Stufenmodell vor.
- Stufe 1: Träger öffentlicher Gewalt sollen sich gegenüber Menschen mit Behinderung einfach und verständlich ausdrücken.
- Stufe 2: Auf Verlangen sollen Bescheide, Allgemeinverfügungen, Verträge und Vordrucke in einfachen und verständlichen Worten erläutert werden.
- Stufe 3: Reicht das nicht aus, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden besonders leicht verständliche Sprache benutzen.
Dieses Stufenmodell erleichtert den barrierefreien Austausch. Das nützt vor allem Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und Lernschwierigkeiten.
Behindertenbeauftragte
Holger Kiesel ist der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Er berät die Staatsregierung und arbeitet an Gesetzesentwürfen und Konzepten mit, um die Lebensbedingungen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Darüber hinaus organisiert er Fachveranstaltungen und informiert die Öffentlichkeit über Fragen der Behindertenpolitik. So fördert er das Bewusstsein für die Anliegen von Menschen mit Behinderung.
Alle Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden sollen Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen benennen. Diese setzen sich dafür ein, dass Betroffene in ihrer Gemeinde gut leben können. Sie hören zu, beraten und unterstützen, wo es nötig ist. Zudem arbeiten sie eng mit der Stadtverwaltung und der Politik zusammen, um Maßnahmen der Selbstbestimmung und Teilhabe voranzutreiben. Die Behindertenbeauftragten stellen sicher, dass sich Menschen mit Behinderung stärker einbringen können und dass es einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin gibt, der oder die sich vor Ort um ihre spezifischen Interessen kümmert.
Der Bayerische Landesbehindertenrat besteht aus 17 Mitgliedern. Sie unterstützen und beraten die Staatsregierung in allen Fragen der Behindertenpolitik. Das Gremium tagt in der Regel zweimal jährlich. So kann es auf aktuelle Ereignisse reagieren, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind.
Mitglieder des Landesbehindertenrats
- Ulrike Scharf, MdL, Bayerische Sozialministerin
- Holger Kiesel, Bayerischer Behindertenbeauftragter
- Thomas Bannasch, Christian Seuß, Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern
- Dr. Jürgen Auer, Lebenshilfe-Landesverband für Menschen mit geistiger Behinderung
- Helga Jäniche, Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern
- Dunja Robin, Netzwerkfrauen Bayern
- Jan Gerspach, Hans Loy, Sozialverband VdK Bayern
- Claudia Spiegel, Sozialverband VdK Bayern
- Meta Günther, Sozialverband Deutschland
- Stefanie Kalla, AWO Landesverband Bayern
- Klaus Lerch, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern
- Gerlinde Martin, Bayerischer Bezirketag
- Sofie Langmeier, Bayerischer Städtetag
- Ralph Seifert, Bayerischer Gemeindetag, Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern
- Josef Koppold, Bayerischer Landkreistag, Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern


