Aktionsplan Inklusion Bayern

Ob im Rollstuhl, blind, gehörlos oder mit kognitiver Beeinträchtigung – Menschen mit Behinderung sollen in Bayern selbstbestimmt leben können. Der von der Staatsregierung verabschiedete Aktionsplan Inklusion fördert Barrierefreiheit und Teilhabe und setzt ein klares Zeichen gegen Diskriminierung.

Aktionsplan Inklusion Bayern: gemeinsam für ein selbstbestimmtes Leben

Barrieren auf dem Arbeits- oder Schulweg, im Job oder beim Freizeitspaß – das prägt den Alltag vieler Menschen mit Behinderung. Im März 2013 hat der Bayerische Landtag den Aktionsplan „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung“ verabschiedet – kurz: Aktionsplan Inklusion Bayern. Damit setzt Bayern die Ziele der Behindertenrechtskommission der Vereinten Nationen um.

Der Aktionsplan Inklusion Bayern macht den Unterschied:

  • Schulungen und Kampagnen stärken das Verständnis in der Gemeinschaft – mehr Respekt, mehr Miteinander.
  • Kinder mit Behinderung starten früh in Bildung – gleichberechtigt und selbstbewusst.
  • Arbeit und Beruf sollen für alle Alltag sein – das Sozialministerium begleitet den Übergang von der Schule ins Berufsleben.
  • Barrierefreiheit öffnet Türen – zu Orten, Angeboten und Dienstleistungen im ganzen Freistaat.

So macht Bayern Inklusion spürbar – damit alle Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.
 

Zwei Jahre, ein Ziel: Zukunft gemeinsam gestalten

Zwei Jahre voller Gespräche, Arbeitsgruppen und ehrlicher Erfahrungen von Menschen mit Behinderung, ihren Familien und Fachkräften – so ist der Aktionsplan Inklusion Bayern entstanden. Gemeinsam wurden Barrieren erkannt, praktische Lösungen entwickelt und ein klares Ziel verfolgt: Barrieren abbauen, Teilhabe schaffen, Leben erleichtern.

Vielfalt leben

Mit Erfolg: Heute öffnen immer mehr Kindertageseinrichtungen und Schulen ihre Türen für alle Kinder. Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, die Vielfalt leben. Busse und Bahnen ermöglichen Teilhabe auf barrierearmen Wegen.
Das Team hinter dem Aktionsplan bleibt wachsam: Was funktioniert? Wo braucht es mehr Anstrengung? Wie kann Bayern Inklusion weiter voranbringen? Dieser Weg ist noch lange nicht zu Ende. Aber eines steht fest: In Bayern können Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt gestalten, mit Respekt und voller Möglichkeiten.
 

Die Behindertenrechtskonvention als Wegweiser zur Teilhabe

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) aus dem Jahr 2006 ist mehr als ein interna-tionales Vertragsabkommen – sie verspricht eine Gemeinschaft, in der alle dazugehören. Egal ob mit oder ohne Behinderung: Alle Menschen sollen dabei sein können: Mobilität spüren, zur Schule gehen, an der Universität studieren, arbeiten, Freizeit genießen und dort wohnen, wo das Herz schlägt – das ist das Ziel.

Die UN-BRK ist Bundesrecht, festgeschrieben im Bundesgesetzblatt (BGBl II 2008, Seiten 1419 und 1420). Sie macht Inklusion zum Menschenrecht.

Die wichtigsten Ziele auf einen Blick:

  • Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung (Artikel 5)
  • Barrierefreiheit überall – von Wohnungen über Verkehr bis zu Kultur und Sport (Artikel 9, 21, 30)
  • rechtliche Anerkennung und Selbstbestimmung (Artikel 12)
  • unabhängiges Leben und volle Teilhabe an der Gemeinschaft (Artikel 19)
  • Zugang zu Bildung und Arbeit für alle (Artikel 24 und 27)
  • ein gutes Leben mit angemessenem Lebensstandard und sozialem Schutz (Artikel 28)

Das Fakultativprotokoll öffnet Türen für Einzelbeschwerden und Prüfungen, wenn die UN-Konvention verletzt wird. Denn Inklusion ist kein Privileg – sie ist ein Recht, auf das alle Menschen mit Behinderung Anspruch haben.
 

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