Ob Betroffene oder Fachkräfte – hier finden Sie Infos zur Zwangsheirat in Bayern: rechtliche Lage, typische Warnsignale, Schutzmöglichkeiten im In- und Ausland, anonyme Beratungsstellen und sichere Wege aus der Gewalt. Mehr Infos auf bayern-gegen-gewalt.de.
Zwangsheirat in Bayern
FAQs: Zwangsheirat in Bayern
Du entscheidest, ob und wen du heiratest. Das Grundgesetz schützt deine freie Partnerwahl. Deshalb ist Zwangsheirat in Deutschland eine schwere Straftat (Paragraf 237 StGB). Wer dich mit Gewalt, massiven Drohungen oder starkem Druck zu einer Ehe drängt, riskiert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Das gilt für jede Form der Trauung – standesamtlich, religiös, traditionell oder im Ausland. Du selbst machst dich wegen der Zwangsheirat nicht strafbar. Mehr Infos und Kontakte in Bayern findest du unter:
Entscheidend ist dein freier Wille.
- Arrangierte Ehe: Deine Familie schlägt dir jemanden vor. Du lernst die Person kennen und triffst danach eine Entscheidung aus deinem Gefühl heraus. Deine Pläne für Schule, Ausbildung oder Beruf spielen weiter eine große Rolle.
- Zwangsheirat: Angst steuert deine Entscheidung, zum Beispiel durch Drohungen mit Ausstoß aus der Familie, starke Kontrolle, Gewalt oder eine geplante „Heiratsreise“ ins Ausland. Das Recht in Deutschland und Bayern stärkt deinen Ausweg aus dieser Situation. Unterstützung findest du bei Infos zu Zwangsheirat in Bayern sowie bei JADWIGA und SOLWODI Bayern.
Deine Sorge ist ernst. Wenn du befürchtest, im Ausland zwangsverheiratet zu werden, handel vor der Reise:
- Sprich mit einer Lehrkraft, der Schulsozialarbeit, dem Jugendamt oder einer Fachberatungsstelle wie JADWIGA oder SOLWODI Bayern.
- Fotografiere Pass, Ticket und wichtige Nummern und speichere sie in einem eigenen Mailkonto. Informiere eine Vertrauensperson über Reiseziel und Daten.
Bist du schon im Ausland, geh so schnell wie möglich zur nächsten deutschen Botschaft oder zum deutschen Konsulat und schildere dort deine Situation. Hast du die deutsche Staatsangehörigkeit, planen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft mit dir Schutz und wenn möglich die Rückkehr nach Deutschland.
Du erlebst Drohungen oder Gewalt im Zusammenhang mit Heirat? Deine Sicherheit steht jetzt an erster Stelle.
- Wenn du unter 18 Jahren bist, kannst du rund um die Uhr die Polizei unter 110 anrufen oder dich beim Jugendamt in deiner Stadt oder deinem Landkreis melden. Dort besprichst du mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nächsten Schritte.
- Wenn du zwischen 18 und 21 Jahren bist, erreichst du die geheime Schutzeinrichtung „Scheherazade“ unter 0800 41 51 616. Adressen von spezialisierten Beratungsstellen wie JADWIGA und SOLWODI findest du unter Beratungsstellen bei Zwangsheirat in Bayern.
- Ab 21 Jahren können Sie Schutz in einem Frauenhaus oder bei einer Fachberatungsstelle suchen.
- zur Website von „Scheherazade“Externer Link öffnet in neuem Fenster
- SOLWODI – Beratung und Schutz für Frauen in NotExterner Link öffnet in neuem Fenster
- JADWIGA – Beratung bei Zwangsheirat und AusbeutungExterner Link öffnet in neuem Fenster
- zum Hilfe-Finder auf der Website "Bayern gegen Gewalt"Externer Link öffnet in neuem Fenster
Viele Betroffene lieben ihre Familie und wünschen sich gleichzeitig Freiheit. Diesen inneren Konflikt nehmen Beraterinnen und Berater ernst. In einem Gespräch sortierst du deine Gedanken und entwickelst Schritt für Schritt einen Plan für mehr Sicherheit und Freiheit. Unterstützung erhältst du zum Beispiel bei
- JADWIGA – Beratung bei Zwangsheirat und Ausbeutung,
- SOLWODI – Beratung und Schutz für Frauen in Not,
- beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016.
Du legst fest, welche Schritte du gehst und wann du über Jugendamt, Polizei oder Gericht sprechen möchtest.
Typische Warnsignale:
- angekündigte Verlobung oder
- „Heiratsreise“,
- abrupter Schulabbruch,
- starke Kontrolle (Begleitung zur Schule, Handyabnahme),
- Angst vor Ferien im Herkunftsland,
- Drohungen wegen Freundinen und Freunden oder „Ehre“.
Erste Schritte:
- vertrauliches Einzelgespräch ohne Familie
- Risiko mit einer zweiten Fachkraft einschätzen (Paragraf 8a SGB VIII)
- Jugendamt oder spezialisierte Fachstelle (zum Beispiel JADWIGA, SOLWODI, WÜSTENROSE) einbeziehen
- Fakten knapp dokumentieren und nur Zusagen machen, die mit dem Schutz vereinbar bleiben
Zuerst klären Sie im Team die Gefährdung: droht kurzfristig eine „Ferienverheiratung“, Verschleppung oder Gewalt? Bei Minderjährigen organisieren Sie mit dem Jugendamt eine Inobhutnahme durch das Jugendamt in Bayern und eine sichere Unterbringung, zum Beispiel in Scheherazade – anonyme Schutzwohnung für junge Frauen oder in einer Mädchenzuflucht.
Sie stimmen Schutzplan, Schule oder Ausbildung und Kontaktregeln mit der Jugendlichen ab und binden Fachberatungen wie SOLWODI Bayern – Beratung und Schutz für Frauen in Not oder WÜSTENROSE – Fachstelle Zwangsheirat & FGM-C ein. Bei hoher Gefahr wenden Sie sich bitte an die Polizei.
- Scheherazade – anonyme Schutzwohnung für junge FrauenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- SOLWODI Bayern – Beratung und Schutz für Frauen in NotExterner Link öffnet in neuem Fenster
- JADWIGA – Beratung bei Zwangsheirat und AusbeutungExterner Link öffnet in neuem Fenster
- WÜSTENROSE – Fachstelle Zwangsheirat & FGM-CExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Beratung bei Zwangsheirat in BayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Infos zu Zwangsheirat in BayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
