Lastenausgleich in Bayern

Sie oder Ihre Familie haben nach dem Zweiten Weltkrieg Hab und Gut verloren? Erfahren Sie hier, welche Entschädigungswege das Lastenausgleichsgesetz eröffnet, ob und wie noch Ansprüche bestehen und an welche Behörden und Archive Sie sich konkret in Bayern wenden können.

Drei farbige Blumengestecke mit Schleifen stehen in einem hellen Gedenkraum vor einer weißen Wand mit Gedenkinschrift.
StMAS

Wichtige Kontakte zum Lastenausgleich in Bayern

Zuständig für Lastenausgleich in Bayern (laufende Fälle, erste Ansprechstelle)

  • Marienstraße 21, 90402 Nürnberg
  • Telefon: 0911 2352 144
  • E-Mail: sachgebiet-15.ausgleichsamt@reg-mfr.bayern.de

Akten- und Familiendokumente, Ostdokumentation, Suchdienstkarteien

  • Dr.-Franz-Straße 1, 95445 Bayreuth
  • Telefon: 0261 505-5740
  • E-Mail: laa@bundesarchiv.de

Kriegsschadenrente, Rückforderungen, bundesweite Restaufgaben

  • 61350 Bad Homburg v. d. Höhe
  • Telefon (Zentrale): +49 30 187030-0
  • E-Mail: poststelle@badv.bund.de

    FAQs zum Lastenausgleich in Bayern

    Einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz können Sie heute nicht mehr stellen:

    • Die Frist für die Hauptentschädigung endete am 31. Dezember 1995,
    • die für die Kriegsschadenrente am 30. Juni 2000.

    Haben Sie oder Ihre Angehörigen jedoch damals fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungs­bescheid erhalten, läuft die bewilligte Hauptentschädigung oder Kriegsschadenrente weiter, solange alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben.

    Bei Fragen zu bestehenden Ansprüchen, Rentenanpassungen oder Änderungen Ihrer Lebenssituation hilft Ihnen das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken gerne weiter.

    Die Fristen orientieren sich an zwei klaren Stichtagen:

    • Für die Hauptentschädigung endete die Antragsfrist am 31. Dezember 1995.
    • Für die Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe oder Entschädigungsrente) lief die letzte Frist am 30. Juni 2000 ab.

    Seitdem nehmen die Ämter keine Neuanträge mehr an. Sie können also nur dann noch Zahlungen erhalten, wenn Sie selbst oder Ihre verstorbenen Angehörigen vor Ablauf dieser Termine fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungs­bescheid erhalten haben. Laufende Leistungen bleiben bestehen, solange Sie alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen; Nach- oder Folgeanträge sind jedoch ausgeschlossen.

    Prüfen Sie vorhandene Unterlagen – etwa alte Bescheide – und wenden Sie sich bei Fragen an das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken. Dort klären die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, welche Ansprüche weiterhin bestehen und wie Sie Unterlagen anfordern.

     

    Reichen Sie Unterlagen immer zuerst beim Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken ein. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen Ihre Akte, prüfen neue Nachweise, passen laufende Zahlungen an und leiten alles Nötige an das Bundesausgleichsamt weiter.

    Das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg zahlt die Kriegsschadenrente aus und bearbeitet Rückforderungen. Ob Ihre Angelegenheit dorthin gehört, erfahren Sie direkt beim Ausgleichsamt; auf Wunsch leitet es Ihre Unterlagen weiter.

    Sie können in drei Schritten vorgehen:

    1. Eigenrecherche: Sichten Sie erst Hausakten, alte Ordner oder Nachlassunterlagen. Enthalten sie ein Aktenzeichen, notieren Sie es – damit verkürzen Sie die spätere Suche.
    2. Archivkontakt: Schreiben Sie direkt an das Lastenausgleichsarchiv Bayreuth (Dr.-Franz-Str. 1, 95445 Bayreuth, laa@bundesarchiv.de). Legen Sie dem „Benutzungsantrag“ Kopien Ihres Ausweises bei und nennen Sie Namen, Geburts- und Wohnorte der betroffenen Personen; ein Aktenzeichen oder frühere Bescheiddaten helfen zusätzlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs prüfen Ihr Anliegen, melden sich bei Rückfragen und bieten Kopien oder einen Termin im Lesesaal an.
    3. Offene Leistungsfragen: Bestehen noch Zahlungen oder Rückforderungs­themen, schicken Sie die Unterlagen parallel an das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken (Marienstr. 21, 90402 Nürnberg, sachgebiet-15.ausgleichsamt@reg-mfr.bayern.de). Dort führen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Ihre laufende Akte und klären alles Weitere.

    Alle Formulare sowie Details zu Dringlichkeits­kriterien und Wartezeiten finden Sie auf der offiziellen Website des Lastenausgleichsarchivs.

    Ja, das kann passieren. Das Lastenausgleichsgesetz verpflichtet Sie, jede spätere Rückgabe oder Entschädigung für Ihr früheres Vermögen unverzüglich anzuzeigen. Ihr an­erkannter Gesamtschaden verringert sich dadurch; übersteigt der aktuelle Wert des zurückerhaltenen Eigentums den noch offenen Schaden, fordert das Bundes­ausgleichs­amt die zu viel gezahlte Hauptentschädigung oder Kriegsschaden­rente zurück.

    Dabei berücksichtigt das Amt nachgewiesene Aufwendungen, etwa für Instand­setzungen, sowie Wertverluste. Melden Sie deshalb jede Rückgabe oder Entschädigung sofort beim Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken; die Sachbearbeiter erklären Ihnen das Verfahren und leiten Ihre Angaben an das Bundes­ausgleichs­amt weiter.

    Ausführliche Infos finden Sie hier:

    Melden Sie dem Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken umgehend, wenn Sie Grund­stücke, Unternehmen oder Entschädigungs­zahlungen (zum Beispiel nach dem EntschG/EALG) für schon ausgeglichenes Vermögen zurückerhalten. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter prüfen Ihren Fall und leiten ihn – bei Rückgaben seit 1. Juli 2009 – an das Bundesausgleichsamt weiter.

    Dort erhalten Sie ein Anhörungs­schreiben:

    • Sie legen Gutachten zum aktuellen Verkehrswert,
    • Bescheide der Restitutions- oder Entschädigungs­behörden,
    • Grundbuch- oder Kataster­auszüge,
    • Kauf- bzw. Rückgabe­verträge,
    • Belege zu Instandhaltungs- oder
    • Wiederaufbaukosten sowie
    • frühere Lasten­ausgleichs­bescheide vor.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesausgleichsamt stellen den verbleibenden Restschaden fest, verrechnen ihn mit der gezahlten Hauptentschädigung und erlassen einen Rückforderungs- oder Nullbescheid.

    Gegen den Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

    Ja. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erhalten Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG):

    • Fahrkostenerstattung für die Einreise,
    • einen einmaligen Eingliederungszuschuss,
    • kostenlose Integrations- und (bei Bedarf) Berufssprachkurse des BAMF,
    • Beratung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie
    • Zugang zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten.

    In Bayern begleiten Sie zusätzlich die Aussiedlerbeauftragten der sieben Regierungen und die Beauftragte der Staatsregierung für Vertriebene und Aussiedler.

    Lastenausgleichs­leistungen – Hauptentschädigung und Kriegsschadenrente – sind steuerfrei (Paragraf 3 Nummer 1 EStG) und gelten einkommensteuerlich nicht als zu versteuerndes Einkommen.

    Für die Erbschafts- oder Schenkungsteuer kommt es darauf an, ob noch eine Kapitalforderung (zum Beispiel Restanspruch auf Hauptentschädigung) besteht; diese können Sie wie jedes andere Vermögensrecht vererben.

    Klären Sie individuelle Fälle mit Ihrem Finanzamt oder einer Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht. Grundsätzliche Hinweise bietet das Bayerische Landesamt für Steuern, das auch für verbindliche Auskünfte zuständig ist.

    Was war der Lastenausgleich?

    Millionen Menschen standen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor dem Nichts. Ihr Besitz war ihnen genommen, ihr Vermögen eingezogen. Hinzu kamen die vielen Vertriebenen, die oft kaum mehr besaßen als das, was sie am Leib trugen. Für all diese Menschen, die unermessliches Leid und große Ungerechtigkeit erfahren hatten, verabschiedeten die Mitglieder des ersten Bundestags 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG). Viele Geschädigte konnten sich dadurch in den Nachkriegsjahren eine neue Existenz aufbauen.

    Die Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber sahen zwei Arten vor, Betroffene finanziell zu entschädigen:

    • Wer einen Vermögensschaden erlitten hatte, beispielsweise durch den Verlust von Grundstücken oder einer Firma, konnte die Hauptentschädigung beantragen.
    • Wer seine gesamte Existenz verloren hatte oder komplett ohne Vermögen dastand, erhielt ein Anrecht auf eine Kriegsschadenrente.

    Das Lastenausgleichsgesetz gilt noch immer. Die wichtigsten Zahlungen flossen jedoch in den Jahrzehnten nach der Einführung. Aus diesem Grund sind heute kaum noch Menschen direkt betroffen. Einige Regelungen, wie die Kriegsschadenrente, laufen jedoch weiterhin.

    Sind Sie noch anspruchsberechtigt? – Antragsfristen im Überblick

    Die Antragsfristen sind abgelaufen – wer damals berechtigt war, bekommt die Rente aber bis heute:

    • Die Antragsfrist für Lastenausgleichsleistungen lief am 31. Dezember 1995 ab.
    • Die Antragsfrist für die Kriegsschadenrente lief am 30. Juni 2000 ab. An diesem Stichtag bezogen in Bayern noch 6.936 Personen diese Leistung.
    • Die zuerkannten Ansprüche auf Kriegsschadenrente wurden letztmalig zum 1. Januar 2006 festgesetzt und werden auf Lebenszeit weitergewährt – angepasst jeweils um den Prozentsatz, um den die gesetzliche Rentenversicherung angehoben wird.

    Haben Sie Fragen zu einer laufenden Kriegsschadenrente?

    Seit dem 1. Oktober 2006 bearbeitet das Bundesausgleichsamt alle Fragen zur Kriegsschadenrente zentral. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

    Haben Sie bereits Lastenausgleich erhalten – und Eigentum zurückbekommen?

    Wer nach dem Lastenausgleichsgesetz Hauptentschädigung erhalten hat und später Eigentum in den neuen Bundesländern oder den ehemaligen Vertreibungsgebieten zurückbekommen hat, muss den entsprechenden Teil der Hauptentschädigung zurückzahlen – um eine Doppelentschädigung zu vermeiden.

    Für die Zuständigkeit gilt:

    • Wurde der Fall der Ausgleichsverwaltung vor dem 1. Juli 2009 bekannt, ist das Ausgleichsamt der Regierung von Mittelfranken zuständig – es bündelt seit 2012 alle Restaufgaben im Bereich Lastenausgleich in Bayern.
    • Wurde der Fall nach dem 30. Juni 2009 bekannt, ist seit dem 1. Januar 2010 das Bundesausgleichsamt zuständig.

    Wo finden Sie Akten und Dokumente zu Vertreibung und Flucht Ihrer Familie?

    Im Lastenausgleichsarchiv des Bundes lagern Millionen Zeitzeugnisse zu Flucht, Vertreibung und Neuanfang:

    • Lastenausgleichsakten – rund drei Millionen Schadens- und Entschädigungsakten von Vertriebenen und Flüchtlingen aus den ehemaligen Ostgebieten sowie den deutschen Siedlungsräumen in Ost- und Südosteuropa
    • Ostdokumentation – Erlebnisberichte, Gemeindeseelenlisten und Unterlagen zu Lebens- und Wirtschaftsverhältnissen in den Vertreibungsgebieten
    • Suchdienstkarteien – fast 40 Millionen Karten des Kirchlichen Suchdienstes über vermisste Zivilpersonen

    Auf Initiative Bayerns wurde das Archiv 1999 in Bayreuth eröffnet, als Teil des Bundesarchivs und zentrale Anlaufstelle für Menschn in ganz Deutschland.

    Wichtiger Hinweis: Wegen hoher Nachfrage stellt das Archiv seine Abläufe um. Alle Anfragen, die ab 16. Januar 2026 eingehen, bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Ende 2027 nach Dringlichkeit. Anliegen ohne Dringlichkeitsnachweis können Sie ab 1. Januar 2028 erneut stellen.

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