Unrecht — Verlust — Kriegserfahrung. Wer Leid trägt, braucht echte Unterstützung. Entschädigung und Rehabilitierung geben Halt und spenden Kraft. Dafür steht ein System, das Verantwortung übernimmt und sozialen Zusammenhalt stärkt.
Entschädigungen
Lastenausgleich
Millionen Menschen standen nach dem Zweiten Weltkrieg vor dem Nichts. Sie hatten alles verloren: ihr Zuhause, ihr Vermögen, ihre vertraute Welt. Was blieb, war der Mut, neu anzufangen. 1952 setzte das Lastenausgleichsgesetz (LAG) ein starkes Zeichen. Es schuf Gerechtigkeit, wo der Krieg Wunden gerissen hatte – mit Entschädigung für verlorenes Eigentum und mit der Kriegsschadenrente für besonders Betroffene.
Das Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth bewahrt, was sonst verloren ginge: Lebensgeschichten, Dokumente, bewegende Spuren der Vergangenheit. Es erzählt von Flucht und Neuanfang – und von einem Kapitel Heimatgeschichte, das Bayern noch heute prägt.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Wer in der DDR aus politischen Gründen ins Gefängnis musste, bekam oft keine Erklärung – nur eine Zelle. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) setzt heute ein Zeichen: Es erkennt das geschehene Unrecht an – und gibt Betroffenen ein Stück Würde zurück.
Die Entschädigung kommt auf zwei Wegen: mit einer einmaligen Kapitalentschädigung und – bei besonders schweren Folgen – mit der sogenannten SED-Opferrente. Beide Leistungen würdigen das erlittene Leid. Seit Juli 2025 gilt eine neue Regelung für die monatliche Rente. Der Zugang ist einfacher. Die Anerkennung des Unrechts spürbarer.
Soziales Entschädigungsrecht
Manche Wunden heilen auf der Haut – andere graben sich tiefer. Nach einem Krieg. Nach einem Übergriff. Oder nach dem langsamen, stillen Aushöhlen durch seelische Gewalt. Der Alltag wird schwer. Gedanken kreisen. Und oft bleibt nur eine Frage: Wie weiter?
Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) bietet Halt. Es unterstützt Menschen, die unverschuldet Leid erfahren haben – mit entlastenden Leistungen. Auch Angehörige erhalten Hilfe, wenn das Leben aus dem Gleichgewicht geraten ist. Seit 2024 gilt ein neues Gesetz. Es sorgt für Klarheit, kürzere Wege und verständliche Verfahren.
