Manche Verletzungen entstehen durch Gewalt, andere durch tragische Umstände – und manchmal trägt der Staat eine Mitschuld. Wer durch eine Gewalttat, im Zivildienst oder durch eine Impfung körperlich oder seelisch zu Schaden kommt, hat Anspruch auf Hilfe. Das regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER).
Soziales Entschädigungsrecht
Wenn der Staat mit in der Verantwortung steht
Gewalt, Impfschäden, Folgen eines öffentlichen Dienstes – manche Lebensereignisse fordern mehr als per-sönliche Stärke. Wenn der Staat mitverantwortlich ist, bietet das Soziale Entschädigungsrecht (SER) gezielte Unterstützung: für Heilung, Teilhabe und Gerechtigkeit.
Früher hat das Bundesversorgungsgesetz (BVG) die Soziale Entschädigung geregelt – ein Gesetz aus den 1950er-Jahren, zugeschnitten auf Kriegsopfer und deren Hinterbliebene. Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue gesetzliche Grundlage: das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV).
Es richtet den Blick auf die Gegenwart – und stellt die Bedürfnisse heutiger Betroffener in den Mittelpunkt. Damit ersetzt das SGB XIV nicht nur das BVG, sondern auch diese Gesetze:
- Opferentschädigungsgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
- Häftlingshilfegesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Zivildienstgesetz
Welche Leistungen gibt es?
Wie genau die Hilfe aussieht, hängt vom Einzelfall ab – aber die Unterstützung kann viele Formen haben:
- Soforthilfe: psychologische Erstbetreuung über Trauma-Ambulanzen
- Verfahrensbegleitung: kompetente Unterstützung im Antragsprozess
- Heilbehandlung und Pflege: von der Therapie bis zur häuslichen Versorgung
- Teilhabeleistungen: Hilfe bei Ausbildung, Arbeit und sozialer Teilhabe
- monatliche Entschädigung: finanzielle Anerkennung für das erlittene Leid
- weitere Einzelfallhilfen: zum Beispiel bei Berufsschäden, Blindheit oder für Bestattungskosten
Um Leistungen zu erhalten, ist ein Antrag nötig. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Wer hat Anspruch auf Soziale Entschädigung?
Gewalt hinterlässt Spuren – auf der Haut, in der Seele, im Alltag. Wer einen gewaltsamen Angriff erlebt, kämpft oft lange mit den Folgen. Das Soziale Entschädigungsrecht hilft. Es erkennt an, was passiert ist. Und es schafft Entlastung – mit konkreten Leistungen, Beratung und langfristiger Unterstützung.
Ein Anspruch besteht, wenn Menschen vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen wurden – und daraus ein Ge-sundheitsschaden entstanden ist. Das gilt bei körperlichen Übergriffen, bei Messerattacken oder Schlägen. Und ebenso bei seelischer Gewalt, die genauso schwer wiegen kann: etwa bei massivem Stalking oder psy-chischer Misshandlung. Auch Kinder, die schwere Vernachlässigung erleben oder in kinderpornografischem Material auftauchen, haben Anspruch auf Hilfe und Entschädigung.
Manche Einsätze hinterlassen Spuren – auch Jahrzehnte später. Noch immer leiden Menschen unter den Spätfolgen des Zweiten Weltkriegs – körperlich und seelisch. Andere geraten in Gefahr durch das, was der Krieg zurückgelassen hat: alte Minen, Blindgänger, Fliegerbomben. Auch der Zivildienst hat Risiken mit sich gebracht – mit Folgen bis heute. Der Staat erkennt diese Leiden an – mit konkreten Leistungen:
- medizinische Versorgung
- finanzielle Unterstützung
- Begleitung im Alltag
So entstehen neue Chancen: auf ein Leben mit Würde, auf Teilhabe, auf Selbstbestimmung.
Impfungen schützen – die meisten Menschen vertragen sie gut. Doch manchmal kommt es anders: Wenn eine Impfung schwerwiegende gesundheitliche Folgen hat, greift das Soziale Entschädigungsrecht.
Ein Anspruch kann bestehen, wenn eine der folgenden Impfungen betroffen ist:
- eine öffentlich empfohlene Impfung
- eine gesetzlich vorgeschriebene Impfung
- eine Impfung, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht
- eine Impfung, die das Gesundheitsamt kostenfrei durchführt
Voraussetzung: Die gesundheitliche Beeinträchtigung geht deutlich über eine normale Impfreaktion hinaus – und bleibt länger als sechs Monate bestehen. Fachleute sprechen dann von einer Impfkomplikation.
Ob tatsächlich die Impfung die Ursache ist, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zuständigen Ver-sorgungsamt. Das Ziel: Belastungen abfedern – und Menschen mit Spätfolgen nicht alleinlassen.
Ein Urlaub, ein Auslandssemester, ein Arbeitseinsatz – manchmal reicht ein Moment, und das Leben gerät aus der Bahn. Das Soziale Entschädigungsrecht steht auch Menschen zur Seite, die im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden sind – sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Ziel: die Folgen abfedern und neue Sicherheit gewinnen.
Auch Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, haben Anspruch auf Soziale Entschädigung. Wer unter Repressalien gelitten hat – durch unfaire Prozesse, Zwangsmaßnahmen oder Haft –, bekommt heute Unterstützung. Die Leistungen sollen helfen, das erlittene Unrecht zumindest ein Stück weit auszugleichen.
Nicht nur direkt Betroffene haben Anspruch auf Soziale Entschädigung. Auch Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Menschen – etwa Geschwister oder Partnerinnen und Partner in einer eheähnlichen Gemein-schaft – können Unterstützung bekommen.
Das kann zum Beispiel eine psychotherapeutische Begleitung in einer Trauma-Ambulanz sein. Oder auch eine Entschädigungszahlung, wenn die Tat das Leben tief verändert hat.
Wichtig zu wissen: Ausländische Staatsangehörige erhalten die gleichen Leistungen wie Deutsche – unabhängig vom Pass zählt, was ein Mensch durchgemacht hat.