Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine tragende Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichert Menschen im Alter finanziell ab. Außerdem greift sie, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind, und zahlt im Todesfall Renten an die Hinterbliebenen.

Wer ist versichert?

Bestimmte Personengruppen sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung: 

  • Beschäftigte
  • Selbstständige in bestimmten Branchen wie Handwerk, Kunst und Publizistik 
  • Menschen, die ganz besonders auf soziale Sicherung angewiesen sind, wie Eltern, die ihre Kinder erziehen, oder nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Auch wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern – zum Beispiel nicht erwerbstätige Hausfrauen und Hausmänner. 
Beamtinnen und Beamte sowie selbstständige Landwirtinnen und Landwirte sind nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Sie gehören eigenen Sicherungssystemen an.

Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert?

Versicherte, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und der Bund zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein.  
Wie hoch der Beitrag zur Rentenversicherung von pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, hängt von zwei Faktoren ab: 

  • dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) 
  • dem aktuellen Beitragssatz

Den Beitrag tragen die Beschäftigten sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.
 

Welche Leistungen umfasst die Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt:

  • Altersrenten
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrente, Erziehungsrente)
  • Leistungen zur Teilhabe (medizinische und berufliche Rehabilitation)

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist je nach Leistungsart 

  • das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, 
  • eine Einschränkung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit sowie 
  • eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) oder ein Umfang an bestimmten Versicherungszeiten. 

Wie hoch die Rente ist, ergibt sich aus der Rentenformel. Sie richtet sich nach 

  • der Art der Rente,
  • der Höhe der versicherten Arbeitsentgelte und 
  • der Dauer der Beitragszahlung (Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente). 

Auch Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) und die Pflege von Angehörigen wirken sich positiv auf die Rente aus. 

Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) besteht aus 16 eigenständigen Trägern. Jeder Träger ist für eine bestimmte Anzahl von Versicherten zuständig und bearbeitet deren Anliegen. Die Rentenversicherungsträger beraten unabhängig und kostenlos bei allen Fragen zu den Themen Rente, Rehabilitation und zusätzliche Altersvorsorge.
 

Generationenvertrag und Generationengerechtigkeit

Der Generationenvertrag ist mehr als eine finanzielle Vereinbarung. Er steht für den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Die Menschen, die heute arbeiten, finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der älteren Generation. Im Gegenzug haben sie im Alter selbst Anspruch auf eine Rente.

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland stellt dieses Rentensystem allerdings vor Herausforderungen: Die Menschen werden immer älter. Gleichzeitig schrumpft der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung aufgrund niedriger Geburtenraten. Immer weniger Erwerbstätige müssen also immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren.

Damit das Rentensystem stabil bleibt, müssen die Bedürfnisse aller Generationen berücksichtigt werden. Junge Menschen sollten nicht zu stark belastet werden, ältere Menschen sollten aber auch eine angemessene Rente erwarten können. Nur so bleibt das Rentensystem fair und ausgewogen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorge

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine Antwort auf die demografischen Herausforderungen und wird staatlich gefördert.

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