Die private Altersvorsorge

Was braucht ein gutes Leben im Alter? Freiheit, Sicherheit, Selbstbestimmung. Private Altersvorsorge ergänzt Rente und Betriebsrente – und schafft den Spielraum für alles, was das Leben lebenswert macht. Heute vorsorgen heißt: sich morgen Wünsche erfüllen können.

Was private Altersvorsorge leistet

Ein voller Kühlschrank. Ein spontaner Wochenendtrip. Die Enkel zum Eis einladen – ohne nachrechnen zu müssen. Private Altersvorsorge ist mehr als ein Vertrag. Sie ist ein Versprechen: Dass auch das Alter leicht sein darf – weil man rechtzeitig vorgesorgt hat.

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule der Alterssicherung – neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Vorsorge. Sie bringt finanziellen Spielraum:

  • für größere Wünsche und kleine Extras
  • für Sicherheit bei unerwarteten Ausgaben
  • für mehr Unabhängigkeit im Alltag

Dabei gilt: Vorsorge ist freiwillig – aber sie lohnt sich.
 

Welche Formen der privaten Altersvorsorge gibt es?

Private Altersvorsorge – so individuell wie das Leben. Ob Berufseinstieg, Familienzeit oder Selbstständigkeit – je nach Lebensphase passen unterschiedliche Formen der Vorsorge. Wer staatliche Förderung nutzt, kann eine lebenslange Rente aufbauen – zum Beispiel durch:

  • private Rentenversicherungen
  • Banksparpläne mit Rentenoption
  • Investmentfonds mit Rentengarantie
  • Wohn-Riester – also den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie

Alle geförderten Modelle verfolgen dasselbe Ziel: ein verlässliches Einkommen im Alter.

Nur mit Zertifikat: die Riester-Kriterien

Nur Produkte, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, kommen für die staatliche Förderung infrage. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeszentralamts für Steuern prüfen jedes Modell sorgfältig – und vergeben ein amtliches Zertifikat, wenn alle Voraussetzungen stimmen.

Dazu gehören:

  • Beitragssicherheit: Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge garantiert sein.
  • Lebenslange Rente: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich und lebenslang.
  • Mindestalter: Eine Auszahlung erfolgt erst nach dem 62. Geburtstag.

Riester auch im Job: betriebliche Altersversorgung

Riester lässt sich auch in die betriebliche Altersversorgung einbauen – zum Beispiel über eine Direktversicherung. Besonders interessant wird’s, wenn der Arbeitgeber einen Teil dazulegt.

Wer bekommt staatliche Förderung?

Die Riester-Rente ist das bekannteste Modell für staatlich geförderte Altersvorsorge. Wer einzahlt, kann von zwei Vorteilen profitieren: jährliche Zulagen vom Staat – und steuerliche Entlastung. Beides hängt von der Lebenssituation ab.

Eine Förderung bekommen zum Beispiel:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • geringfügig Beschäftigte, sofern sie rentenversicherungspflichtig bleiben
  • Erziehungsberechtigte in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag
  • Beamtinnen und Beamte

Keine Riester-Förderung gibt es unter anderem für:

  • freiwillig Versicherte
  • nicht pflichtversicherte Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte mit Befreiung
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
  • Menschen mit Sozialhilfe
  • Rentnerinnen und Rentner mit Altersvollrente

Für Selbstständige gibt es eine eigene Lösung: die Rürup-Rente – ebenfalls steuerlich gefördert, aber ohne Zulagen.

Wie die staatliche Förderung funktioniert

Der Staat beteiligt sich auf zwei Wegen an der Riester-Rente: mit jährlichen Zulagen oder über die Steuererklärung. Entscheidend ist: was im Einzelfall mehr bringt. Wer die volle Förderung will, zahlt vier Prozent des Vorjahreseinkommens ein – abzüglich der Zulagen. Mindestens jedoch 60 Euro im Jahr.

Das bringt die Riester-Förderung konkret:

  • 175 Euro Grundzulage pro Jahr (ab dem Beitragsjahr 2018)
  • 300 Euro Kinderzulage für jedes Kind, geboren ab 2008
  • 185 Euro Kinderzulage für jedes Kind, geboren vor 2008
  • 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus – einmalig für unter 25-Jährige
  • oder bis zu 2.100 Euro als steuerlicher Sonderausgabenabzug

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt prüfen automatisch, was günstiger ist: Zulage oder Steuerersparnis. Wichtig: Die Zulagen gibt es nur auf Antrag. Wer nicht jedes Jahr daran denken will, stellt einmalig einen Dauerzulagenantrag – der Anbieter kümmert sich dann automatisch um alles Weitere.

Seit dem 1. Januar 2018 bleibt ein Teil der Riester-Rente auch in der Grundsicherung anrechnungsfrei – ein zusätzlicher Vorteil für alle, die später auf Unterstützung angewiesen sind.

Mehr erfahren

Die Deutsche Rentenversicherung informiert neutral und kostenlos über Fördermöglichkeiten der privaten Altersvorsorge.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verbraucherzentralen beraten individuell – gegen Gebühr, dafür aber unabhängig und praxisnah.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt einen Überblick über zentrale Fragen zur privaten Altersvorsorge.

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