Betriebliche Altersvorsorge heißt: heute vorsorgen – mit Unterstützung vom Arbeitgeber. Sie ergänzt die gesetzliche Rente, nutzt Steuervorteile und bringt mehr Sicherheit fürs Alter. Als zweite Säule der Altersvorsorge ist sie ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben.
Die betriebliche Altersversorgung
Sicher vorsorgen – gemeinsam mit dem Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein starkes Zusatzpolster fürs Alter. Sie ergänzt die gesetzliche Rente sowie die private Altersvorsorge – und sorgt dafür, dass am Ende mehr bleibt: für Träume, für Sicherheit, für ein gutes Leben im Alter. Einfach gesagt: Wer arbeitet, kann auch betrieblich vorsorgen – mit Unterstützung vom Arbeitgeber. Und der Staat hilft mit.
Anspruch auf Gehaltsumwandlung
Wer fest angestellt ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine selbst finanzierte betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet: Ein Teil des Gehalts wandert direkt in die spätere Rente – statt aufs Konto. Diese sogenannte Gehaltsumwandlung bringt Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben.
Der Arbeitgeber übernimmt die Organisation: Er wählt den Anbieter, schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge. Oft beteiligt er sich zusätzlich mit einem Zuschuss – vor allem, wenn ein Tarifvertrag das vorsieht.
Formen der Altersvorsorge
Wie die betriebliche Altersversorgung konkret aussieht, vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam. Grundsätzlich gibt es zwei Wege:
- Unternehmen können die Leistung selbst erbringen – und zwar in Form einer Direktzusage.
- Oder sie nutzen externe Versorgungsträger: Unterstützungskassen, Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Beschäftigte haben das Recht, ihr Gehalt in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Wichtig: Bei tarifgebundenen Löhnen ist das nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Umwandlung ausdrücklich erlaubt.
Steuern, Zulagen, Abgaben: Das bringt die betriebliche Altersvorsorge
Wer in die betriebliche Altersvorsorge investiert, bekommt Rückenwind vom Staat: mit Steuererleichterungen, Sozialvorteilen und – je nach Modell – sogar Zulagen. Das entlastet heute das Gehalt und stärkt morgen die Rente.
Wie der Staat die betriebliche Altersvorsorge unterstützt
Die betriebliche Altersvorsorge bringt steuerliche Vorteile – und spart auch bei den Sozialabgaben. Bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben bei einer Ge-haltsumwandlung steuerfrei. Bis zu vier Prozent davon sind zusätzlich sozialabgabenfrei. Ein doppelter Ge-winn: mehr Netto vom Brutto – und ein Plus fürs Alter.
Riester-Förderung und betriebliche Altersvorsorge: Das geht zusammen
Auch die Riester-Förderung lässt sich mit der betrieblichen Altersvorsorge kombinieren – und zwar bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds. In diesem Fall fließen die Beiträge aus dem versteuerten und verbeitragten Nettolohn. Der Vorteil: Es winken staatliche Zulagen – genau wie bei der klassischen Riester-Rente.
Was gilt bei der Auszahlung?
Sobald die Betriebsrente fließt, greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge waren beim Aufbau steuerfrei – im Alter sind die Renten daher steuerpflichtig.
Außerdem gilt:
- Für klassische Betriebsrenten fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
- Für betriebliche Riester-Renten entfällt diese Beitragspflicht seit 2018 grundsätzlich.
- Und: Seit 2018 gibt es für Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge einen Freibetrag in der Grundsicherung – das hilft Menschen mit geringen Rentenansprüchen.
Mehr erfahren
Erste Anlaufstelle für alle Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge sind die Arbeitgeber. Sie wissen, welche Möglichkeiten im Betrieb bestehen – und wie sich ein Vertrag abschließen lässt.
Weitere Informations- und Beratungsangebote:
- Die gesetzliche Rentenversicherung informiert neutral und kostenlos über Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.
- Die Verbraucherzentralen bieten individuelle Beratungen und konkrete Problemlösungen – gegen Gebühr.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt auf seiner Website viele grundlegende Informationen zur Altersvorsorge bereit.
- Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba) ist der zentrale Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersvorsorge – in der Privatwirtschaft wie im öffentlichen Dienst. Als gemeinnütziger Verein ist die aba unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen.