Infos zur Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA)

Planen Sie ein altersgerechtes Wohn- oder Quartiersprojekt? Mit der SeLA-Richtlinie sichern Sie sich eine Anschub­förderung. Erfahren Sie, welche Vorhaben förderfähig sind und welche Unterlagen Sie brauchen. Nutzen Sie Checklisten, Praxisbeispiele und den direkten Draht zur Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“.

Rechtsgrundlagen und Förderungen: erfolgreiche Konzepte in den Ort holen

Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter braucht es altersgerechte Quartiere. Mit der Förderung nach der Richt-linie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) unterstützt der Freistaat Bayern passende Maßnahmen vor Ort. So entsteht aus Engagement spürbare Veränderung. Wichtig für die Planung: Wer eine Förderung nutzen möchte, stimmt sich vorab mit der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ ab. Vom Eingang des Antrags bis zur Förderzu-sage dauert das Verfahren in der Regel etwa drei bis fünf Monate.

Was wird gefördert – und in welcher Höhe?

Seniorengerechte Quartierskonzepte:

  • bis zu 80.000 Euro Anschubfinanzierung für maximal vier Jahre
  • bei Umsetzung in einer – nach der SeLA-Richtlinie – finanzschwachen Gemeinde zusätzlich 20.000 Eu-ro Anschlussförderung pro Jahr

Von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen: 

  • bis zu 10.000 Euro Anschubfinanzierung verteilt auf maximal zwei Jahre

Förderfähige Maßnahmen – bis zu 40.000 Euro verteilt auf zwei Jahre:

  • Wohnberatungsstellen
  • gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter
  • sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

Pro Maßnahme ist ein eigener Antrag möglich. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent der zu-wendungsfähigen Ausgaben ist zu erbringen.

Was lässt sich über SeLA fördern?

  • Angemessene Personalkosten (bis zu einer halben Stelle), Honorare für Koordination, Moderation oder Beratung sowie damit in Zusammenhang stehende angemessene Sachausgaben
  • Angemessene Kosten für Öffentlichkeitsarbeit – etwa Flyer, Infoabende oder ein Internetauftritt
  • Angemessene Kosten für die altersgerechte und für die Gemeinschaft förderliche Ausstattung von Gemeinschaftsräumen – nur bei gemeinschaftsorientierten Wohnformen und sonstigen innovativen Maß-nahmen

So läuft das Förderverfahren ab

Das Fachreferat Seniorenpolitik prüft zunächst, ob das Konzept förderfähig ist. Passt alles, leiten die Mitarbeite-rinnen oder Mitarbeiter den Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) weiter. Dort überneh-men Fachleute die förderrechtliche Prüfung und begleiten die Auszahlung.

Die Förderung zählt zu den freiwilligen Leistungen des Freistaats. Deshalb hängt eine Bewilligung immer auch davon ab, ob im Haushalt genügend Mittel zur Verfügung stehen. Wenn besonders viele Anträge eingehen, kann es vorkommen, dass eine Förderung trotz positiver Prüfung nicht möglich ist.

Anlagen für den Förderantrag auf einen Blick

Wer eine SeLA-Förderung beantragen möchte, braucht neben dem Antragsformular ein paar weitere wichtige Unterlagen:
Für alle Anträge:

  • Anlage „Weitere Erklärungen“
  • Konzept (abgestimmt mit der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“) mit Zielen, Zielgruppen, Maßnahmen und Zeitplan 
  • Finanzierungsplan für die Zeit nach der Förderung (gilt nicht bei Anträgen für Quartierskonzepte die in – nach der SeLA-Richtlinie – finanzschwachen Gemeinden umgesetzt werden)
  • Beschluss des Gemeinderats, Stadtrats oder Sitzungsbuchauszug, der zeigt: Der Antragstellende steht hinter der Maßnahme und trägt den Eigenanteil

Wenn nicht die Kommune selbst den Antrag stellt, sondern zum Beispiel ein Wohlfahrtsverband oder ein Verein:

  • Befürwortung der Kommune oder – bei Quartierskonzepten – einen Kooperationsvertrag (der die fachli-che und finanzielle Unterstützung der Kommune beinhaltet), damit das Projekt gut in die regionalen Strukturen eingebunden ist
  • Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag
  • Registerauszug aus Vereins- oder Handelsregister
  • Freistellungsbescheid, wenn der Verein gemeinnützig tätig ist

Für eine Anschlussförderung bei Umsetzung von seniorengerechten Quartierskonzepten in  – nach der SeLA-Richtlinie – finanzschwachen Gemeinden:

  • Anlage „Weitere Erklärungen“
  • Sachstands- und Planungsbericht mit Ausführungen zum bisherigen Verlauf der Maßnahme und geplan-ten Aktionen für das Anschlussjahr
     

Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“

Ob Aufbau von altersgerechten Strukturen vor Ort, neue Wohnformen oder Nachbarschaftshilfen: Wer ein Pro-jekt rund ums selbstbestimmte Leben und Wohnen im Alter plant, findet in der vom Freistaat Bayern finanzierten Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ erfahrene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Das Team berät kostenlos, unterstützt bei der Planung – und begleitet auf dem Weg zur Förderung. Auch bei Fragen zur SeLA-Richtlinie hilft die Koordinationsstelle weiter. Wichtig: Wer eine Förderung über SeLA beantragen möchte, braucht diese Beratung vorab.

Kontakt:
Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“
Spiegelgasse 4
81241 München
Telefon: 089 20 189 857
E-Mail: info@wohnen-alter-bayern.de

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