Eingliederungshilferecht

Jeder Mensch bringt eigene Stärken, Wünsche und Ziele mit. Die Eingliederungshilfe unterstützt dabei, den Alltag so zu gestalten, wie er zum Leben passt – selbstbestimmt, Schritt für Schritt, mit der richtigen Hilfe zur richtigen Zeit. So entsteht Teilhabe, die trägt.

Eine Gruppe Freunde sitzen zusammen in einem Café, einer von ihren ist im Rollstuhl.
StMAS/Andi Frank

Bundesteilhabegesetz

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat Deutschland 2017 neue Wege eingeschlagen. Seither stehen die Wünsche, Bedürfnisse und Lebensentwürfe von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe. Es geht um Teilhabe – so individuell wie das Leben selbst.

2020 folgte der nächste Schritt: Der Bundesgesetzgeber hat die Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) herausgelöst und als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung“ in das SGB IX überführt. Er hat das Rehabilitations- und Teilhaberecht geschärft – mit klaren Regeln zu Zuständigkeit, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanverfahren. Auch das Schwerbehindertenrecht wurde weiterentwickelt.

Fachkräfte sprechen mit den Betroffenen, klären den Bedarf vor Ort und begleiten durch das Verfahren – Schritt für Schritt. Ziel bleibt: ein selbstbestimmtes Leben – mit Unterstützung, die wirklich passt.

Leistungen wie aus einer Hand – gemeinsam gestaltet

Wer im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, weiß selbst am besten, was wirklich hilft. Deshalb reden in Bayern Menschen mit Behinderung mit – wenn es um Gesetze geht, um Strukturen, um konkrete Hilfen.

Als das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten ist, hat das Bayerische Sozialministerium einen breiten Beteiligungsprozess gestartet. Ziel war, das Gesetz auf Landesebene so umzusetzen, dass es alltagstauglich wird – und dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Von Anfang an saßen Menschen mit Behinderung mit am Tisch. Sie haben ihre Perspektiven eingebracht, Fragen gestellt, mitdiskutiert und mitentschieden.

Auch Vertreterinnen und Vertreter von Kostenträgern, Verbänden und Einrichtungen waren dabei. Gemeinsam haben sie überlegt, was Menschen brauchen, wie Hilfen zusammenspielen – und wie sich Doppelstrukturen vermeiden lassen.

Alle hatten dasselbe Ziel: Leistungen sollen im Alltag wirken – klar, abgestimmt, verlässlich. Und so zusammenlaufen, dass sie für die Betroffenen wie aus einer Hand ankommen.

Gemeinsam weiterdenken – die AG Eingliederungshilfe in Bayern

Im Februar 2022 hat Bayern eine neue Arbeitsgemeinschaft gegründet – wie es der bundesweite Auftrag vorsieht.

Daraus ist ein starkes Netzwerk entstanden. Hier sprechen alle miteinander, die sich auskennen: Menschen mit Behinderung, ihre Verbände, Fachkräfte aus der Praxis, Kostenträger, das Sozial- und das Gesundheitsministerium. Sie bringen ihre Erfahrungen ein, um die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln – gemeinsam, nah an den Menschen.

Was sie eint: der Wille, bayernweit vergleichbare Leistungen zu schaffen – egal, ob jemand in Regensburg oder in Rosenheim lebt. Wer Unterstützung braucht, soll sie bekommen: verlässlich, verständlich, vor Ort.

Seit April 2022 hat die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern e. V. (LAGS) den Vorsitz übernommen – ein klares Zeichen für Teilhabe auf Augenhöhe.

Eingliederungshilfe im Sinne der Betroffenen

In Bayern sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke dafür, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Die AG arbeitet daran, dass diese gute Unterstützung überall vergleichbar ist. Denn egal, wo jemand lebt – die Hilfe soll ankommen.

Ein Gesetzestext auf grauen Hintergrund.

Aufgaben der Eingliederungshilfe

Ein eigener Arbeitsplatz. Ein barrierefreies Zuhause. Freunde treffen, den Alltag gestalten. Was für viele selbstverständlich ist, braucht manchmal Unterstützung. Genau dafür gibt es die Eingliederungshilfe. Sie hilft Menschen mit Behinderung, ihr Leben so zu führen, wie es zu ihnen passt – selbstbestimmt, eigenverantwortlich, mittendrin. Im Zentrum steht ein Ziel: gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft.

Rechtsgrundlage ist das SGB IX. Es sichert Menschen mit Behinderung – oder mit drohender Behinderung – Unterstützung zu, die ihre Würde achtet und ihre Teilhabe stärkt. Bevor Leistungen bewilligt werden, prüfen Fachkräfte, ob andere Stellen zuerst unterstützen müssen. Ist das geklärt, kommt die Eingliederungshilfe ins Spiel. Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gelten die Regelungen des SGB VIII.
 

Was die Eingliederungshilfe leistet

Zur Schule gehen, arbeiten, am Leben teilhaben – die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung in vielen Lebensbereichen. Zum Beispiel mit:

  • medizinischer Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Bildung
  • sozialer Teilhabe

Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt auch vom Einkommen und Vermögen ab. Aber: Es gibt Leistungen, die davon unabhängig sind. Und es gibt Wahlmöglichkeiten – wie das Persönliche Budget.

Was heißt das? Menschen mit Behinderung bekommen kein festgelegtes Paket an Leistungen, sondern Geld oder Gutscheine. Damit entscheiden sie selbst, welche Hilfe sie brauchen – und von wem. Sie gestalten ihre Unterstützung so, wie sie in ihr Leben passt. Weil sie selbst am besten wissen, was ihnen hilft.

Träger der Eingliederungshilfe in Bayern

Ein Antrag auf Eingliederungshilfe kann auch formlos gestellt werden. Die Sozialverwaltung vor Ort kümmert sich um das Anliegen – direkt, persönlich, verlässlich.

Jetzt entdecken!

Spezialportale zu ausgewählten Themen, aktuellen Kampagnen oder für besondere Zielgruppen:

Standard Slider
Logo Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Junge Menschen bringen sich ein und nutzen ihre Chancen. Infos und großartige Good-Practice-Beispiele zur Partizipation von jungen Menschen in Bayern. 

Logo Bayern barrierefrei

Wissenswertes, Interviews, Reportagen und vieles mehr zum Thema Barrierefreiheiheit in Bayern. 

Logo einfach finden

Wichtige Infos zur Regierung von Bayern in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

    Datenschutzhinweise

    Beim Laden von YouTube-Inhalten werden Nutzungsinformationen an YouTube übertragen und dort ggf. verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

    Datenschutzhinweise

    Beim Laden von Vimeo-Inhalten werden Nutzungsinformationen an Vimeo übertragen und dort ggf. verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.