Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Sich austauschen, beraten und gegenseitig unterstützen: In ganz Bayern sind Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und ihre Angehörigen in Selbsthilfegruppen vernetzt. Selbsthilfeverbände vertreten ihre Interessen, der Freistaat fördert die Eigeninitiative finanziell.

Ein Mann steht vor einer weißen Wand und telefoniert.
StMAS/Lara Freiburger
Eine Gruppe von Frauen macht einen Spaziergang in der Natur.
iStock/Jacob Wackerhausen

Halt finden in der Selbsthilfe

Eine Behinderung kann jede und jeden treffen: Ein Kind kommt mit besonderen Bedürfnissen zur Welt, ein Unfall oder eine Erkrankung verändert das Leben. Neben der medizinischen Versorgung und professioneller Unterstützung zählt der Austausch mit anderen Betroffenen. In ganz Bayern engagieren sich Menschen in Selbsthilfegruppen und handeln eigenverantwortlich für ihr Wohlbefinden – und für das ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter. So funktioniert Teilhabe!

Selbsthilfe ist vielfältig

Selbsthilfe kann ganz unterschiedlich organisiert sein. Selbsthilfegruppen bieten:

  • Austausch in der Gruppe – eine Gemeinschaft, die Erfahrungen teilt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrer Alltagssituation stärkt
  • Beratung und Information, etwa zu Therapien und Förderungen
  • Freizeit oder Sportangebote
  • politische Interessenvertretung, indem sie beispielsweise vor Ort auf Barrierefreiheit achten (Straßen, Wege, öffentliche Gebäude)

In Bayern gibt es nach Schätzungen rund 11.000 Selbsthilfegruppen im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich mit bis zu 500.000 Engagierten. Gleichgesinnte tauschen sich dort aus – auch für Angehörige sind diese Netzwerke wertvoll.

Konkrete Hilfe: Fördergeld für Selbsthilfegruppen

Bereits seit 1990 unterstützt Bayern die Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung im Freistaat mit bis zu 400 Euro im Jahr. Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit“. Folgende Gruppen können eine Förderung erhalten:

  • Zusammenschlüsse von Menschen mit körperlicher Behinderung, kognitiven Beeinträchtigungen oder chronischer Krankheit
  •  und/oder Zusammenschlüsse von deren Familienangehörigen vor Ort

Auch der Zweck ist in der Förderrichtlinie festgehalten:

  • gegenseitige, langfristige Hilfe
  • regelmäßiger Austausch von Informationen und Erfahrungen
  • Hilfen, um den Alltag zu bewältigen
  • Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben

Die Förderrichtlinie und die Antragsformulare stehen auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zum Download bereit. Die Fachkräfte im ZBFS führen das gesamte Förderverfahren durch.

Selbsthilfeverbände – gelebte Teilhabe

In Bayern hat eine starke Politik für Menschen mit Behinderung eine lange Tradition. Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ihr Leben selbstbestimmt und aktiv gestalten können – mit passender Unterstützung. Die Gemeinschaft trägt dieses Grundprinzip. Das belegen die vielen selbsthilfeorientierten Verbände und Gruppen von und für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Die Verbände:

  • beraten betroffene Menschen zu ganz unterschiedlichen Themen wie etwa besonderen Therapieeinrichtungen oder neuesten technischen Hilfen,
  • ermöglichen Betroffenen Austausch und Begegnung,
  • vertreten die Anliegen und Interessen von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit in Politik und Gemeinschaft; dies kann zum Beispiel bei neuen Vorschriften oder Maßnahmen wie der barrierefreien Umgestaltung eines Rathauses vor Ort der Fall sein,
  • sind Kooperationspartner der Staatsregierung, um eine inklusive Gemeinschaft zu ermöglichen,
  • sind wichtige Akteure der Behindertenpolitik,
  • bleiben lebendig durch die Ideen und das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger.

Förderung durch den Freistaat

Seit 1985 stellt der Freistaat Fördermittel bereit, damit die Landesverbände von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ihre Mitglieder bestmöglich unterstützen können. Vor allem kleine Träger profitieren von diesen Zuschüssen. Grundlage ist die Richtlinie „Grundsätze zur Förderung von Landesbehindertenverbänden“. Das Ziel bleibt klar: Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sollen am öffentlichen Leben in Bayern gleichberechtigt teilhaben können.

Die Landesverbände

  • beraten und informieren,
  • machen Öffentlichkeitsarbeit,
  • kooperieren mit Diensten und Netzwerken wie der Offenen Behindertenarbeit (OBA) oder der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe,
  • gewinnen, schulen und koordinieren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • organisieren Begegnungen, Freizeit- und Bildungsangebote und 
  • unterstützen Selbsthilfegruppen von der Gründung bis zu konkreten Angeboten.

Wie viel Geld ein Selbsthilfeverband erhält, hängt von der Zahl der Mitglieder ab. Die Förderung läuft über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Diese Selbsthilfeorganisationen unterstützen Inklusion in Bayern

Mehr als 100 Landesbehindertenverbände bündeln ihre Kräfte unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von und für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in Bayern e. V. (LAG SELBSTHILFE). Die Interessen von Mädchen und Frauen mit Behinderung in Bayern vertritt die Gruppe „Netzwerkfrauen Bayern“, angegliedert an die LAG SELBSTHILFE.

Die Selbsthilfekoordination Bayern e. V. (SeKo Bayern) vernetzt als Geschäftsstelle die regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Diese professionellen Einrichtungen unterstützen und beraten vor Ort Selbsthilfegruppen und verbreiten den Selbsthilfegedanken in Städten und Gemeinden in ganz Bayern.

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