Infoletter Sicherheit von LSBTIQ

LSBTIQ sollen in Bayern noch sicherer und respektiert leben können. Wenn Sie oder Menschen in Ihrem Umfeld Anfeindungen oder Gewalt erleben, sind Sie nicht allein: In Bayern gibt es ein dichtes Netz an Ansprechpersonen, Beratungsstellen und Behörden, die für Sie da sind. Dieser Infoletter zeigt, an wen Sie sich wenden können – von spezialisierten Beratungsstellen bis zur Polizei. Fachkundige Ansprechpersonen hören zu, unterstützen bei einer möglichen Anzeigenerstattung und helfen bei der Bewältigung belastender Erlebnisse.

Ansprechpersonen und Anlaufstellen für Opfer LSBTIQ-feindlicher Gewalt Bayernweite Beratung und Unterstützung

Strong! LGBTIQ*-Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt

Bei der unabhängigen Fachstelle Strong! können Betroffene von LSBTIQ-feindlicher Gewalt sowie ihnen nahestehende Personen und Fachkräfte über Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen sprechen und sich Rat und Unterstützung holen. Anonym, unabhängig und kostenfrei.

Telefon
0800 00 112 03
Internet
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Internet
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Meldung LSBTIQ-feindlicher Hate Speech

Progress-Pfeil in Regenbogenfarben mit blauen Schriftzug „Strong!“ auf hellem Hintergrund.

Bei der Fachstelle Strong! können Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen LSBTIQ-feindliche Hate Speech im Netz melden. Strafbare Hate Speech kann auf Wunsch direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Die gemeldeten Vorfälle werden von der Generalstaatsanwaltschaft München durch den Hate- Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz geprüft und ggf. zur Verfolgung an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben
 Meldeformular für Hate Speech-Vorfälle 

Logo mit pinkem Stern und Schriftzug „RE!SPECT! – Gegen Hetze im Netz und vor Ort“ auf hellem Hintergrund.

REspect! im Netz ist eine unabhängige Stelle, die Betroffene von strafbarer Hate Speech im Netz unterstützt. Dort kann Hate Speech über ein Onlineformular gemeldet werden. Meldungen werden von REspect! im Netz erstbewertet und die nach dortiger Einschätzung strafrechtlich relevanten Verdachtsfälle anschließend an das Bundeskriminalamt weitergeleitet, damit die zuständige Polizeidienststelle und die zuständige Staatsanwaltschaft die Strafbarkeit prüfen können. Über mögliche strafrechtliche Konsequenzen entscheiden letztlich immer die unabhängigen Gerichte.

    Info: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft Jugendschutzverstöße im Netz, zu denen auch LSBTIQ-feindliche Hate Speech gehört.

    Hilfe bei Hass­kriminalität & rechter Gewalt in Bayern: LSBTIQ-Beratung, Opfer­schutz & Polizei­kontakte

    Beratung für Betroffene von rechter Gewalt

    B.U.D. Bayern – landesweite Ansprechpartner*innen für LSBTIQ

    LSBTIQ, die von rechter Gewalt betroffen sind, können sich an B.U.D. Bayern wenden. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich, auf Wunsch anonym.

    Erreichbarkeit: 0151 21653187

    Region München – Beratungsstelle BEFORE

    In München können sich Betroffene an die Beratungsstelle BEFORE wenden. Vorfälle können über ein eigenes Kontaktformular gemeldet werden. Zudem gibt es die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern.

    Erreichbarkeit: 089 462 24 670

    Beratung durch speziell geschulte Beschäftigte bei der Polizei

    Anzeigeerstattung und Opferrechte

    Bei der Bayerischen Polizei gibt es Beauftragte für Kriminalitätsopfer. An diese können sich alle von einer Straftat betroffenen Menschen wenden. Die Beauftragten der Bayerischen Polizei für Kriminalitätsopfer klären über den grundsätzlichen Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, sie erläutern polizeiliche Maßnahmen und vermitteln ggf. relevante Beratungsstellen oder Hilfeeinrichtungen.

    Die Beauftragten sind in den Polizeipräsidien in allen Regionen Bayerns beschäftigt. Eine Übersicht aller regionalen Ansprechstellen finden Sie hier.

    Selbstverständlich können sich betroffene Personen jederzeit auch an jede andere Polizeidienststelle wenden – in akuten Gefahrensituationen immer über den Notruf 110.

    Hinweise zur Spurensicherung

    Spurensicherung nach Gewalttaten ist wichtig! Informationen, welche Möglichkeiten Sie hierbei haben, finden Sie hier:

     Ansprechpersonen für Vereine und Verbände

    Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus

    Die Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus ist eine zentrale Schnittstelle für Betroffenenvertretungen und -gruppen, Institutionen und Behörden sowie in diesem Bereich engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen. Unterstützt wird der Beauftragte von regionalen Ansprechpersonen gegen Hasskriminalität, die bei allen Polizeipräsidien angesiedelt sind.

    Psychosoziale Beratungsangebote

    Mehr Infos

    Abbau von Hemmschwellen durch gegenseitigen Austausch

    Um die Erstattung von Anzeigen für Betroffene so leicht und niedrigschwellig wie möglich zu machen, wurde 2023 von der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* der Landeshauptstadt München die Kampagne „Zeig Flagge. Zeig’s an!” gestartet. Die Kampagne findet innerhalb des „Kooperationsprojekts gegen Queerfeindlichkeit“ statt, in dem die Koordinierungsstelle, das Polizeipräsidium München, die Generalstaatsanwaltschaft München und die Strong! - LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt zusammenarbeiten.

    Darüber hinaus bieten beispielsweise Infostände oder Begegnungsformate, wie etwa bei CSDs oder „Blue meets Queer”-Veranstaltungen in verschiedenen Polizeipräsidien, gute Möglichkeiten für einen gegenseitigen Austausch.

    Schwarzes Plakat mit großem Slogan „Zeig Flagge. Zeig’s an!“; „Zeig Flagge“ in Regenbogenfarben, darunter der Hinweis: „80–90 % der LGBTIQ*-feindlichen Straftaten werden nicht angezeigt.“

    Erkennen und Erfassen LSBTIQ-feindlicher Straftaten

    In Bayern kümmern sich besonders geschulte Beschäftigte der Bayerischen Polizei auf jeder Polizeidienststelle um die Bearbeitung von Hasskriminalität. Ziel davon ist u. a., dass LSBTIQ-feindliche Straftaten als solche erkannt und eingeordnet werden.

    Eine Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen bietet immer das aktuelle Lagebild Hasskriminalität Bayern. Sobald es ein neues Lagebild gibt, wird dieses auf der Webseite des Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität verlinkt. LSBTIQ-feindlichen Straftaten ist dort seit einigen Jahren ein eigenes Kapitel gewidmet.

    Sensibilisierungen, Fort- und Weiterbildungen

    • Die Bayerische Polizei hat ihre Aus- und Fortbildung zum Thema LSBTIQ in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Beispielsweise bringen dazu Fachreferierende, u. a. vom Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, von VelsPol Süd, der Fachstelle Strong! oder der Polizeiseelsorge, bei entsprechenden Veranstaltungen ihre Perspektiven ein.
    • Polizeiintern: (Stellvertretende) Gleichstellungsbeauftragte: Die (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten haben die Belange von LSBTIQ-Beschäftigten bei der Bayerischen Polizei gesondert im Blick. Sie stehen polizeiintern als Ansprechpersonen sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für alle anderen Beschäftigten zur Verfügung, auch für Beratungsgespräche.
    • Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auch für das Thema LSBTIQ sensibilisiert. Bereits seit 2022 ist beispielsweise in den bayerischen Verfassungsschutzberichten ein eigenes Unterkapitel „Homophobie und LGBTQIA+-Feindlichkeit” bzw. „Queer-Feindlichkeit” enthalten, das insbesondere LSBTIQ-Feindlichkeit im Rechtsextremismus aufzeigt.
    • Speziell: Die Ausbildung im bayerischen Justizvollzugsdienst beinhaltet auch den Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Personen. Die Bayerische Justizvollzugsakademie kümmert sich darum, dass aktuelle Erkenntnisse in geeigneter Weise in den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des bayerischen Justizvollzugs berücksichtigt werden. Im Jahr 2023 wurde eine Fortbildungsveranstaltung zum Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Gefangenen durchgeführt, an der externe Fachkräfte als Dozierende mitgewirkt haben.

    ANKER- und Gemeinschaftsunterkünfte

    Die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten kann in der Flüchtlingshilfe eine besondere Herausforderung darstellen. In Bayern informieren daher bereits bei der Erstaufnahme mehrsprachige Informationsmaterialien und -veranstaltungen u. a. über Gewalt- und Diskriminierungsverbote und machen auf die Rechte und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ-Geflüchtete aufmerksam. In München und Nürnberg stehen zudem dezentrale Unterkünfte für LSBTIQ-Geflüchtete zur Verfügung.

    In jedem Regierungsbezirk gibt es darüber hinaus ausgebildete Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren, die auch als feste Ansprechpersonen für betroffene LSBTIQ-Geflüchtete zur Verfügung stehen.

    Die Inhalte des vorliegenden Infoletters wurden vom StMAS Bayern, dem StMJ Bayern und dem StMI Bayern zusammengestellt.

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