Gestalten Sie den Kita-Alltag Ihres Kindes aktiv mit: zum Beispiel bei Öffnungszeiten, Personal, Elternbeiträgen und Projekten.
Elternbeirat in der Kita

FAQs
Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, warum in der Kita etwas so läuft, wie es läuft – und ob Sie da irgendetwas ändern könnten. Als Elternbeirätin oder Elternbeirat können Sie genau das: nachfragen, Themen einbringen, mitentscheiden.
Sie müssen keine Expertin oder ein Experte sein. Sie brauchen nur den Willen, sich für Ihr Kind und die anderen Kinder in der Einrichtung einzusetzen – und ein bisschen Zeit.
Ja. Das BayKiBiG (Artikel 14) schreibt das für jede bayerische Kindertageseinrichtung vor. Als Kita gelten in Bayern: Krippe, Kindergarten, Haus für Kinder und Hort. Betreut Ihre Einrichtung Kinder ab dem dritten Lebensjahr, soll der Elternbeirat außerdem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen – zum Beispiel durch gemeinsame Infoabende zum Schulübergang oder den Austausch mit dem Elternbeirat der Schule. Wie das konkret aussieht, gestaltet jede Einrichtung selbst.
Die Eltern wählen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter in einer Wahlversammlung aus ihrer Mitte. Wahlverfahren, Termine und Anzahl der Mitglieder legt jede Einrichtung in einer Geschäfts- oder Wahlordnung selbst fest. In der Praxis wählen viele Kitas zu Beginn des Kitajahres. Kandidieren können in der Regel Eltern, deren Kind die Einrichtung besucht.
Tipp: Fragen Sie Ihre Kita nach der aktuellen Wahlordnung – das klärt Fristen, Stimmrechte und Ablauf auf einen Blick.
Das BayKiBiG (Artikel 14 Absatz 2) nennt konkrete Bereiche:
- Jahresplanung,
- Umfang der Personalausstattung,
- Informations- und Bildungsveranstaltungen für Eltern,
- Öffnungs- und Schließzeiten sowie
- die Höhe der Elternbeiträge.
Die pädagogische Konzeption schreibt die Einrichtung in enger Abstimmung mit Ihnen fort.
Nein – Träger und Einrichtungsleitung tragen die Letztverantwortung. Sie müssen Sie aber vor wichtigen Entscheidungen informieren und anhören und Ihre Vorschläge konkret begründen, wenn sie diese ablehnen.
Tipp: Formulieren Sie Vorschläge schriftlich und bitten Sie um eine kurze schriftliche Begründung bei Ablehnung – das hält den Dialog sachlich.
Spenden, die Eltern ohne Zweckbestimmung einsammeln, darf die Kita nur mit Ihrer Zustimmung ausgeben – das schreibt das BayKiBiG (Artikel 14 Absatz 4) ausdrücklich vor.
Tipp: Klären Sie früh, über welches Konto Spenden laufen, und protokollieren Sie alle Beschlüsse zur Verwendung.
In der Praxis sind es meist ein bis drei Sitzungen pro Jahr, dazu einzelne Termine für Projekte oder Veranstaltungen. Wie viel Sie darüber hinaus einbringen, entscheiden Sie selbst.
Tipp: Klären Sie gleich zu Beginn, wer welche Rolle übernimmt – Vorsitz, Protokoll, Kasse – so verteilt sich das Engagement auf mehrere Schultern.
Der Elternbeirat vertritt die Eltern Ihrer Kita vor Ort. Der Landeselternbeirat vertritt Elterninteressen auf Landesebene – seine Mitglieder beraten das Familienministerium und engagieren sich im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern. Das Gremium ist seit dem Kitajahr 2024/2025 aktiv.
Das Portal „Mit?Bestimmt!” bündelt alles – Rechtsgrundlagen, Praxistipps, Materialien zum Download und den kostenlosen Online-Kurs des IFP für Elternbeiräte.
Eltern als Partner – Mitwirkung in der Kita
Kindertageseinrichtungen und Familien verfolgen dasselbe Ziel: das Beste für jedes einzelne Kind. In bayerischen Kitas haben Sie als Elternteil das gesetzliche Recht, einbezogen zu werden und vor wichtigen Entscheidungen mitzusprechen.
Familie und Fachkräfte gestalten echte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, wenn sie auf Augenhöhe arbeiten: wenn Sie Ihre Vorstellungen einbringen, Fachkräfte zuhören und beide voneinander lernen. Davon profitieren vor allem die Kinder.
Sie können sich einbringen – im Kita-Alltag, bei Veranstaltungen oder in der Elternvertretung. Was Kinder zu Hause erleben und was sie in der Kita lernen, ergänzt sich. Viele Kitas laden Eltern deshalb auch zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung ein.
Was Sie im Elternbeirat bewegen können
In jeder bayerischen Kita schreibt das BayKiBiG (Artikel 14) einen Elternbeirat vor. Als Elternbeirat haben Sie konkrete Rechte:
- Mitsprechen:
Leitung und Träger informieren und hören Sie an, bevor sie wichtige Entscheidungen treffen – über Jahresplanung, Öffnungszeiten, Personalausstattung und Elternbeiträge (Artikel 14 Absatz 2 BayKiBiG). - Mitgestalten:
Die Einrichtung schreibt die pädagogische Konzeption in enger Abstimmung mit Ihnen fort – und muss Ihre Vorschläge konkret begründen, wenn sie diese ablehnt (Artikel 14 Absatz 3 BayKiBiG). - Spenden mitbestimmen:
Ohne Zweckbestimmung eingesammelte Spenden gibt die Kita nur mit Ihrer Zustimmung aus (Artikel 14 Absatz 4 BayKiBiG). - Rechenschaft ablegen:
Jährlich legen Sie den Eltern und dem Träger einen Rechenschaftsbericht vor (Artikel 14 Absatz 5 BayKiBiG).
Das Portal „Mit?Bestimmt!”
Auf mit-bestimmt.bayern.de finden Sie alle Informationen rund um Elternmitwirkung in der Kita – von den rechtlichen Grundlagen bis zu praktischen Tipps.
Kostenlos online lernen – wann und wo es passt
Über das Portal gelangen Sie direkt zum kostenlosen E-Learning-Kurs „Gemeinsam Wirken” des IFP für Elternbeiräte bayerischer Kitas. Der Kurs vermittelt praxisnahes Wissen mit Videos, konkreten Beispielen und Reflexionsfragen. Sie entscheiden selbst, wann und in welchem Tempo Sie lernen.
Materialien zum Weitergeben
Flyer, Plakate und Social-Media-Material laden Sie unter mit-bestimmt.bayern.de kostenlos herunter. Printversionen können Sie kostenfrei im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bestellen.
Der Landeselternbeirat – Ihre Stimme auf Landesebene
Seit dem Kitajahr 2024/2025 vertreten gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Landeselternbeirat die Perspektive der Familien auf Landesebene – bei der Entstehung von Gesetzen und Verordnungen und im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern.
Wenn Sie mehr bewegen wollen als in Ihrer eigenen Kita, ist der Landeselternbeirat der richtige Ort dafür.