In Heilpädagogischen Tagesstätten erleben Kinder und Jugendliche mit Behinderung individuelle Förderung und Betreuung. Sie entdecken eigene Stärken, lernen Neues und wachsen. So gelingt später ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft.
Heilpädagogische Tagesstätten

Lernen an Orten der Gemeinschaft
Heilpädagogische Tagesstätten sind Orte des Lernens und der Gemeinschaft. Kinder und Jugendliche mit intellektuellen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen wachsen dort in einem verlässlichen Umfeld auf. Sie gehen zur Schule oder in die Kita und bekommen zusätzlich gezielte Unterstützung. Die Kinder entwickeln sich in ihrem Tempo und übernehmen Schritt für Schritt mehr Verantwortung für sich selbst.
Pädagogische und therapeutische Fachkräfte begleiten die Kinder einzeln und in der Gruppe. Sie stärken die Kommunikation, fördern Bewegung und eröffnen neue Möglichkeiten für die Freizeit. Viele Gruppen arbeiten direkt in Regelschulen oder Kitas. So bleiben vertraute Kontakte bestehen – auch über den Schulalltag hinaus.
Betreuung in der Ferienzeit
Einige Gruppen bieten zudem in den Ferien Betreuung an. Die Kinder erleben Abwechslung, Bewegung und Gemeinschaft – immer angepasst an Alter und Entwicklung. Mütter und Väter spüren die Entlastung. Fachkräfte hören zu, geben Rückmeldung und stehen an der Seite der Familien.
Rechtliche Grundlagen und fachliche Standards
Heilpädagogische Tagesstätten arbeiten mit staatlicher Erlaubnis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung prüfen die Voraussetzungen und erteilen die Betriebserlaubnis nach Paragraf 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB IX können aufgenommen werden.
In der täglichen Arbeit zählt der Schutz der Rechte. Die Fachkräfte achten auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und des Bundeskinderschutzgesetzes. Die Rechte der Kinder stehen im Mittelpunkt. Fachliche Standards gelten verbindlich. Der Staat legt sie fest, die Fachkräfte in den Einrichtungen setzen sie um – verlässlich und transparent.
Förderung nach individuellen Bedürfnissen
Alle jungen Menschen bringen eigene Stärken mit. Manche brauchen Hilfe beim Sprechen, andere beim Bewegen oder im Kontakt mit Gleichaltrigen. In der Heilpädagogischen Tagesstätte bekommt jedes Kind genau das, was es in seiner Situation weiterbringt.
Ein Entwicklungsplan hält fest, was wichtig ist. Jedes Kind macht Fortschritte – im eigenen Tempo, mit klaren Zielen. Bewegung, Wahrnehmung, Sprache, soziales Miteinander: Alles gehört dazu.
Mit jedem kleinen Fortschritt wächst die Sicherheit. Am Ende steht ein Leben mit mehr Selbstständigkeit. Junge Menschen treffen eigene Entscheidungen, gestalten den Alltag mit und nehmen selbstbestimmt am Leben der Gemeinschaft teil.
Passgenau abgestimmte Unterstützung
Junge Menschen wachsen in kleinen Gruppen auf – sechs bis zwölf Kinder oder Jugendliche verbringen den Tag gemeinsam. Unterschiedliche Altersstufen treffen aufeinander, der Alltag bleibt lebendig. Jedes Kind gehört dazu. Im Spiel, beim Essen, beim Gespräch wächst Vertrauen. Verantwortung lässt sich üben, Streit lässt sich lösen. So entsteht soziales Lernen, das trägt.
Manche Kinder brauchen zwischendurch Zeit nur für sich. In der Einzelbetreuung lassen sich neue Fähigkeiten aufbauen – in Ruhe, mit Geduld, im eigenen Rhythmus.
Eltern spielen eine wichtige Rolle. Sie entscheiden mit, wissen Bescheid, bleiben im Austausch. Alles Wichtige geschieht gemeinsam – offen, ehrlich und zugewandt.
Betreuungszeiten und -personal
Die Türen stehen an Schultagen offen und am Nachmittag. Viele Gruppen laufen auch in den Ferien weiter. So bleibt der Alltag verlässlich.
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da sein müssen, hängt von den Kindern ab. Manche brauchen mehr Unterstützung, andere kommen gut allein zurecht. Die Zusammensetzung der Gruppe und der einzelne Bedarf bestimmen, wie das Team aussieht.
Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen
Die Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen richten sich an alle, die mit Heilpädagogischen Tagesstätten zu tun haben. Kinder und Jugendliche finden dort Gehör. Aber auch Eltern, Fachkräfte, Leitungen oder Träger können sich mit einem Anliegen melden.
Qualifizierte Fachkräfte nehmen Beschwerden entgegen, beantworten Fragen und geben Orientierung. Themen können die Betreuung, rechtliche Grundlagen der Unterbringung oder das Angebot heilpädagogischer Einrichtungen betreffen – etwa Tagesstätten, Heime oder Internate. Gespräche laufen respektvoll, vertraulich und lösungsorientiert.
Frau Petra Stein (Sachgebietsleiterin)
Telefon: 089 21 763 613 (Beschwerdehotline)
E-Mail: beschwerde.kinder-heimaufsicht@reg-ob.bayern.de
Ines Randelzhofer
Telefon: 0871 808-1616
Fax: 0871 808-1002
E-Mail: ines.randelzhofer@reg-nb.bayern.de
Frau Stelzl (Sachgebietsleiterin)
Telefon: 0941 56 801 602
E-Mail: simone.Stelzl@reg-opf.bayern.de
Frau Susanne Fritz
Telefon: 0981 531 404
E-Mail: susanne.fritz@reg-mfr.bayern.de
Frau Irina Mäding
Telefon: 0921 60 41 679
E-Mail: irina.Maeding@reg-ofr.bayern.de
Frau Tanja Pesamosca
Telefon: 0931 38 01 061
Frau Martina Niederlechner
Telefon: 0931 38 01 077
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin:
Herr Thomas Schütz (Sachgebietsleiter)
Telefon: 0821 32 72 604
E-Mail: thomas.Schuetz@reg-schw.bayern.de
Frau Simone Linke
Telefon: 0821 32 72 613
E-Mail: simone.Stelzl@reg-opf.bayern.de
Frau Maren Kroll
Tel.: (0821) 32 72 761
E-Mail: maren.Kroll@reg-schw.bayern.de