Manche Kinder und Jugendliche mit Behinderung wachsen zeitweise oder dauerhaft in Heilpädagogischen Heimen oder Internaten auf. Sie finden dort Gemeinschaft, Unterstützung und verlässliche Begleitung.
Heilpädagogische Heime für junge Menschen mit Behinderung

Leben und wachsen mit Begleitung – für junge Menschen mit Behinderung
Wer ein Kind mit Behinderung begleitet, leistet viel – oft über Jahre, rund um die Uhr. Das bringt Familien an ihre Grenzen. Manche entscheiden sich für ein Heilpädagogisches Heim oder Internat. Die jungen Menschen leben dort in Wohngruppen, bekommen Pflege, Förderung und Begleitung – so, wie es ihrem Bedarf entspricht. Einige bleiben dauerhaft, andere tageweise oder für eine bestimmte Zeit. Auch eine weit entfernte Schule kann ein Grund sein, eine Zeit lang dort zu wohnen.
Die Einrichtungen sind rund um die Uhr geöffnet – an fünf bis sieben Tagen in der Woche. Die Eltern bleiben eingebunden. Sie entscheiden mit – bei allem, was wichtig ist.
Was rechtlich gilt
Wer eine stationäre Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung führen will, braucht eine staatliche Erlaubnis. Fachleute der Bezirksregierung prüfen die Voraussetzungen – nach Paragraf 45 SGB VIII und den Richtlinien des Freistaats.
Jeder Weg ist anders – Begleitung, die mitgeht
Jedes Kind bringt etwas mit – Stärken, Bedürfnisse, eigene Wege. In Heilpädagogischen Heimen und Internaten steht die individuelle Entwicklung im Mittelpunkt. Die Fachkräfte arbeiten auf Basis heil- und sozialpädagogischer Erkenntnisse. Sie planen gemeinsam mit den jungen Menschen – so, wie es zur Persönlichkeit, zur Situation und zum Alltag passt. Ziel ist ein Leben in Gemeinschaft – so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich.
Einzel- und Gruppenbetreuung
Manche brauchen Ruhe, andere das Miteinander: In Heilpädagogischen Heimen und Internaten finden junge Menschen beides. Sie leben in Gruppen mit sechs bis zwölf Plätzen oder erhalten gezielte Einzelbetreuung. Die Fachkräfte begleiten sie individuell – meist altersgemischt – mit verschiedenen Stärken, Bedarfen und Behinderungen. In der Gruppe erleben die Kinder Miteinander und wachsen an gemeinsamen Aufgaben. In der Einzelarbeit bekommen sie genau die Unterstützung, die ihnen guttut – zum Beispiel Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Musik- oder Spieltherapie.
Betreuungspersonal
Wie viele Fachkräfte eine Einrichtung braucht, hängt davon ab, wie die Gruppe zusammengesetzt ist – und wie viel Unterstützung jedes Kind oder jeder/jede Jugendliche benötigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungen prüfen regelmäßig: Wie gut ist die Betreuung? Reicht das Personal? Passen Räume und Ausstattung? Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Freiheit achten – Freiheitsentziehung nur im Ausnahmefall
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Erziehung ohne Gewalt. Ihre Würde ist zu achten. Das gilt immer. Auch dann, wenn sie sich selbst oder andere gefährden. In solchen Fällen kann es nötig sein, sie zeitweise besonders zu schützen – etwa mit freiheitsentziehenden Maßnahmen oder freiheitsentziehender Unterbringung. Dafür gelten strenge gesetzliche Regeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragraf 1631b) schreibt sie genau vor.
Meldepflicht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
Wer junge Menschen in Heilpädagogischen Heimen oder Tagesstätten betreut, trägt große Verantwortung – besonders in kritischen Situationen. Fachkräfte, die junge Menschen fixieren, in Deeskalationsräume bringen oder spezielle Betten einsetzen, müssen diese Maßnahmen dokumentieren. Muss eine Einrichtung eine freiheitsentziehende Maßnahme einsetzen, um akute Gefahr abzuwenden, muss sie sofort die Aufsichtsbehörde informieren. Das verlangen die staatlichen Richtlinien und Paragraf 47 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. So bleibt der Schutz der Kinder und Jugendlichen jederzeit im Blick.
Fachliche Empfehlungen
Fachkräfte tragen Verantwortung – und brauchen dafür gute Grundlagen. Eine Broschüre des Bayerischen Sozialministeriums zeigt, wie sich Zwang vermeiden lässt. Sie bietet Praxiswissen, gibt Tipps zu milderen Wegen und unterstützt einen respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Mehr Schutz, weniger Zwang – Abschlussberichte des Forschungsverbunds SEKiB
Wie lassen sich freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden? Was brauchen Fachkräfte im Alltag, um schwierige Situationen gut zu begleiten? Mit diesen Fragen haben sich drei bayerische Universitäten im Forschungsverbund SEKiB (Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung) befasst. Der Freistaat hat das Projekt gefördert – für mehr Wissen, mehr Handlungssicherheit und mehr Schutz.
Die Forscherinnen und Forscher haben Grundlagendaten erhoben, die Praxis beleuchtet und aufgezeigt, wie sich Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen besser unterstützen lassen – ohne unverhältnismäßige Eingriffe. Die Ergebnisse stärken den Kurs, den Bayern bereits eingeschlagen hat: mit dem 10-Punkte-Plan und den 2017 aktualisierten Schutzvorgaben in den staatlichen Richtlinien. Und sie zeigen, was sich weiter verbessern lässt – für Einrichtungen, Fachkräfte, Eltern und vor allem: für die jungen Menschen selbst.
Wie oft wenden Einrichtungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen an – und warum? Das Projekt REDUGIA hat Grundlagendaten erhoben und ausgewertet. Federführend waren die Universität und die Uniklinik Würzburg (Prof. Dr. Marcel Romanos, Prof. Dr. Christoph Ratz).
Wie wirken Intensivgruppen? Und wie greift der 10-Punkte-Plan? Die wissenschaftliche Begleitung kommt von den Universitäten München beziehungsweise Regensburg (Prof. Dr. Wolfgang Dworschak) und Würzburg (Prof. Dr. Christoph Ratz).
Wie erleben Kinder mit Behinderung und ihre Familien die Unterbringung? Das zeigt die Studie der Uni Leipzig (Prof. Dr. Saskia Schuppener).
Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen
Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in Heilpädagogischen Heimen oder Tagesstätten leben, können sich mit ihren Anliegen an die Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen wenden – genauso wie ihre Eltern, Angehörigen oder Sorgeberechtigten. Auch Fachkräfte oder Leitungspersonen in den Einrichtungen finden dort Gehör.
Die Ansprechpersonen dort kennen sich aus – mit der Betreuung, mit rechtlichen Fragen und mit besonderen Situationen. Wer Rat sucht oder Kritik hat, bekommt Unterstützung. Offen, sachkundig und zugewandt.
Frau Petra Stein (Sachgebietsleiterin)
Telefon: 089 21 763 613 (Beschwerdehotline)
Ines Randelzhofer
Telefon: 0871 808-1616
Fax: 0871 808-1002
Frau Stelzl (Sachgebietsleiterin)
Telefon: 0941 56 801 602
E-Mail: simone.Stelzl@reg-opf.bayern.de
Frau Susanne Fritz
Telefon: 0981 531 404
E-Mail: susanne.fritz@reg-mfr.bayern.de
Frau Irina Mäding
Telefon: 0921 60 41 679
E-Mail: Irina.Maeding@reg-ofr.bayern.de
Frau Tanja Pesamosca
Telefon: 0931 38 01 061
Frau Martina Niederlechner
Telefon: 0931 38 01 077
Herr Thomas Schütz (Sachgebietsleiter)
Telefon: 0821 32 72 604
E-Mail: thomas.Schuetz@reg-schw.bayern.de
Frau Simone Linke
Telefon: 0821 32 72 613
E-Mail: Simone.Linke@reg-schw.bayern.de
Frau Maren Kroll
Telefon: 0821 32 72 761
E-Mail: maren.Kroll@reg-schw.bayern.de

