Gibt es Bedarf an mehr Betreuungsplätzen, unterstützt der Freistaat Investitionen in Kindertageseinrichtungen – ob Neubau, Umbau oder Erweiterung. Voraussetzung: Die Kommune trägt einen Teil der Kosten. Zuständig sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.
Investitionskostenförderung
Förderung für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen
Kinder brauchen Platz zum Lernen, Spielen und Wachsen. Gemeinden, Landkreise und kommunale Verbände schaffen neue Betreuungsplätze – in Krippen, Kindergärten und Horten. Dabei unterstützt der Freistaat mit einem klaren Förderweg: Artikel 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG). Das Gesetz regelt Zuschüsse für den Neu-, Um- oder Ausbau von Kindertageseinrichtungen sowie für General- und Teilsanierungen. Die Förderung ist zeitlich unbefristet und richtet sich nach dem verfügbaren Haushalt.
Für Förderanträge beraten die Fachleute in der zuständigen Bezirksregierung. Bei allgemeinen Fragen zum BayFAG hilft das Bayerische Finanzministerium weiter.