Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt: Kinder in der ersten Klasse haben Anspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung – in Schulen oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Jedes Jahr kommt eine Klassenstufe dazu. Ab dem Schuljahr 2029/30 sind alle Kinder bis zur vierten Klasse dabei.
Gesetzliche Grundlagen der Ganztagsbetreuung

Rahmen schaffen, damit Betreuung gelingt
Ab August 2026 beginnt ein neuer Abschnitt für Grundschulkinder in Bayern: Die Kinder der ersten Klassenstufe erhalten Anspruch auf Ganztagsbetreuung – ob in der Schule oder in Einrichtungen der Jugendhilfe. Dort erleben Kinder Bildung, Gemeinschaft, Spiel, Förderung. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch dann für alle Kinder bis zur vierten Klasse. Für Eltern bedeutet das: Klarheit und Sicherheit – auch am Nachmittag und in den Ferien. Das entlastet den Familienalltag und schafft neue Möglichkeiten für Familie und Beruf.
Die Verantwortung liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe – den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Bayerische Staatsregierung steht dabei verlässlich an der Seite der Kommunen: Mit dem Ganztagsversprechen unterstützt sie den Ausbau der Angebote und beteiligt sich an den Investitionskosten für jeden neuen Platz bis 2029.
So entsteht Verlässlichkeit – für Familien, für Kommunen, für alle, die gute Betreuung möglich machen.
An wen können sich Kommunen wenden?
Fragen zum Landesförderprogramm Ganztagsausbau beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Bezirksregierungen:
- Oberbayern: Ganztagsausbau@reg-ob.bayern.de
- Niederbayern: Ganztagsausbau@reg-nb.bayern.de
- Oberpfalz: Ganztagsausbau@reg-opf.bayern.de
- Oberfranken: Ganztagsausbau@reg-ofr.bayern.de
- Mittelfranken: Ganztagsausbau@reg-mfr.bayern.de
- Unterfranken: Ganztagsausbau@reg-ufr.bayern.de
- Schwaben: Ganztagsausbau@reg-schw.bayern.de
Bedarfsplanung der Kommunen
Die Ganztagsbetreuung zu organisieren, gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Die Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass es genug Plätze für Kinder gibt – und die Angebote zum Leben vor Ort passen. Das ist oft ein Balanceakt. Die Eltern haben klare Vorstellungen. Gleichzeitig gilt es, den Haushalt im Blick zu behalten und staatliche Fördermöglichkeiten zu nutzen. Der Praxisleitfaden bietet hier eine hilfreiche Orientierung. Er unterstützt Städte, Landkreise und Gemeinden bei wichtigen Fragen: Wie lässt sich der Bedarf verlässlich feststellen? Wer gehört an den Planungstisch?
Es zählt, was die Menschen vor Ort brauchen
Das Bayerische Familienministerium hat 2023 eine Bedarfserhebung beauftragt. Sie gibt Kommunen eine wichtige Richtung und zeigt, was sich Eltern wünschen. Aber eines ist klar: Diese Ergebnisse ersetzen nicht die eigene Bedarfserhebung, die jede Kommune für sich durchführen muss. Denn jeder Ort ist anders. In Passau braucht es andere Modelle als am Ammersee, in Würzburg andere als im Bayerischen Wald. Es zählt, was die Menschen vor Ort wirklich brauchen – und das wissen die Kommunen am besten.
