Pauschalvertrag mit der GEMA

Sie organisieren Feste und fragen sich, ob Sie GEMA zahlen müssen? Hier erfahren Sie genau, wann der Freistaat Bayern die Gebühren für Ihren Verein übernimmt, welche Veranstaltungen dazugehören und was Sie im GEMA‑Portal anmelden müssen.

In Nahaufnahme Muffins mit Musiknoten-Einsteckern.
StMAS
: In einer fröhlichen Freundesgruppe hören zwei Männer einer ihrer Freundinnen interessiert zu.
iStock/Giuseppe Lombardo

Für den guten Ton im Ehrenamt

Planen Sie mit Ihrem Verein ein Sommerfest mit Livemusik oder einen Nikolausabend mit Liedern?

Dann kann der Freistaat Bayern für bis zu vier solcher eintrittsfreien Veranstaltungen im Jahr Ihre GEMA-Gebühren übernehmen – wenn Ihr Verein in Bayern sitzt und die Veranstaltung die Bedingungen des Pauschalvertrags erfüllt.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Ihr Verein oder Ihre Organisation ist als steuerbegünstigt anerkannt (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich).
  • Die Veranstaltung ist eintrittsfrei.
  • Die Veranstaltungsfläche ist höchstens 500 qm groß.

Die Anmeldung läuft digital über das GEMA-Portal: einmal registrieren, dann jede Veranstaltung vorab im Online-Portal anmelden.

FAQs für Vereine zum GEMA-Pauschalvertrag

Der GEMA‑Pauschalvertrag gilt für Ihren Verein oder Ihre Organisation, wenn Sie in Bayern sitzen und vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind – also gemeinnützige (Paragraf 52 AO), mildtätige (Paragraf 53 AO) oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Dabei spielt die Rechtsform keine Rolle: Neben eingetragenen Vereinen profitieren zum Beispiel auch Stiftungen, gGmbHs oder kirchliche Träger, solange sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Der GEMA‑Pauschalvertrag schont Ihre Vereinskasse und Nerven: Für Veranstaltungen, die unter den Vertrag fallen, übernimmt der Freistaat Bayern die GEMA‑Gebühren komplett. Mit den bereitgestellten Mitteln lassen sich – je nach Art und Größe der Events – bis zu rund 120.000 eintrittsfreie Veranstaltungen pro Jahr abdecken. Ihr Verein zahlt für diese Feste keine GEMA‑Rechnung und gewinnt Planungssicherheit, ohne sich selbst um Tarife und Abrechnung kümmern zu müssen.

Abgedeckt sind Veranstaltungen

  • mit Tonträgern und Livemusik,
  • im Innen- und Außenbereich,
  • auf einer Veranstaltungsfläche von bis 500 qm,
  • ohne Eintrittspreis.

Nicht abgedeckt sind zum Beispiel

  • Festivals und Konzerte,
  • Festumzüge,
  • Public Viewing oder Streaming-Events,
  • Theater, Kabarett,
  • Sportveranstaltungen und
  • Tanzkurse.

Wenn Sie in Bayern den GEMA‑Pauschalvertrag nutzen möchten, müssen Sie sich nur einmal im GEMA‑Portal registrieren. Sind Sie bereits registriert, entfällt dieser Schritt. Danach können Sie bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr einfach online im Portal anmelden. Alles läuft vollständig digital ab – Sie brauchen keine Formulare, kein Papier und erledigen die Anmeldung in wenigen Minuten.

Die Anmeldung Ihrer Veranstaltung ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Eine Schritt‑für‑Schritt-Anleitung zum Verfahren finden Sie unter folgendem Link:

Ja. Sie müssen jede Veranstaltung im GEMA‑Onlineportal anmelden, damit der Freistaat Bayern die GEMA‑Gebühren übernehmen kann.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen zählt zwar jeder Tag als eigene Veranstaltung, aber: Eine einmalige Anmeldung im Portal genügt, die GEMA kümmert sich um die korrekte Zuordnung im Hintergrund.

Ja, auch mehrtägige Veranstaltungen können Sie über das GEMA‑Portal anmelden. Nach den GEMA‑Tarifen zählt dabei jeder Veranstaltungstag als eigene Veranstaltung; bis zu vier Tage sind somit durch den Pauschalvertrag abgedeckt. Auch wenn Ihr Fest länger dauert, genügt eine einzige Anmeldung im Portal – die GEMA übernimmt die Abrechnung im Hintergrund.

Nein, Sie sind nicht komplett von allen GEMA-Gebühren befreit.

Der Pauschalvertrag nimmt Ihnen „nur“ die GEMA-Kosten für begünstigte Veranstaltungen ab – vorausgesetzt, Ihre Veranstaltung erfüllt die Bedingungen des Pauschalvertrags und Sie melden sie über das GEMA-Portal an. Für alle anderen Musiknutzungen (z. B. weitere Feste, Veranstaltungen mit Eintritt, Hintergrundmusik im Vereinsheim) müssen Sie weiterhin selbst eine GEMA-Lizenz einholen und bezahlen.

Bei der GEMA kommt es auf die Art der Musik an:

  • Livemusik: Ja. Sie melden die gespielten Titel in einer Titelliste (Setlist) an die GEMA, in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung.
  • Musik von CD, Stick, Streaming usw.: Hier melden Sie nur die Veranstaltung im GEMA‑Portal an; einzelne Lieder müssen Sie nicht einzeln eintragen.

Sie melden Ihre Veranstaltung wie gewohnt im GEMA‑Onlineportal an. Die GEMA ordnet die Veranstaltung automatisch dem passenden Vertrag zu – entweder dem Verbandsvertrag oder, wenn dieser die Veranstaltung nicht abdeckt, zusätzlich dem GEMA-Pauschalvertrag des Freistaats Bayern, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Noch Fragen zum GEMA-Pauschalvertrag in Bayern?

Sie haben noch offene Fragen zur Musiknutzung oder zur Anmeldung bei der GEMA? Dann informieren Sie sich direkt an der Quelle:

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