Berufliche Qualifizierung und Weiterbildung

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Betriebe und Beschäftigte müssen mit den Anforderungen der Digitalisierung und modernen Technologien Schritt halten. Damit das gelingt, bietet das Bayerische Arbeitsministerium gezielte Beratung und Förderung von beruflicher Qualifizierung und Weiterbildung an.

Eine Frau sitzt umgeben von anderen Erwachsenen in einer Weiterbildung. Vor ihr liegt ein Notizblock.
iStock/izusek

Pakt für berufliche Weiterbildung

Qualifizierung und berufliche Weiterbildung sind zentrale Themen im Arbeitsministerium. Der Pakt für berufliche Weiterbildung geht die Herausforderungen gemeinsam mit allen wichtigen Arbeitsmarktakteuren an.

Berufliche Weiterbildung – ein Muss in der modernen Arbeitswelt

Früher waren Autowerkstätten hauptsächlich für Reparaturen zuständig. Heute suchen sie Mechatronikerinnen und Mechatroniker, die sowohl mechanische Probleme lösen als auch IT-Systeme bedienen können. Zimmerleute müssen sich mit modernen Bauweisen und ökologischen Prinzipien auskennen, während Data Scientists nicht nur Daten analysieren, sondern auch Algorithmen für präzise Prognosen entwickeln müssen.

Diese Beispiele zeigen, wie sich Berufe und die Anforderungen an die Menschen, die sie ausüben, verändern. Gleichzeitig benötigt Bayern jede qualifizierte Fachkraft. Mit dem Pakt für berufliche Weiterbildung reagiert der Freistaat auf die Veränderungen sowie auf den hiesigen Arbeits- und Fachkräftebedarf.

Das Arbeitsministerium bietet Unternehmen und Beschäftigten gezielte Unterstützung, etwa durch Netzwerkarbeit und Beratungsangebote. So können sie mit den Entwicklungen in der Arbeitswelt Schritt halten. Außerdem werden Gruppen angesprochen, die in der Weiterbildung oft unterrepräsentiert sind. Dazu zählen beispielsweise geringqualifizierte Menschen und kleine Unternehmen.

Partner des Pakts

Der Pakt für berufliche Bildung besteht seit 2018 und läuft noch mindestens bis Mitte 2027. Er ist eine gemeinsame Initiative von:

  •  Bayerischer Staatsregierung,
  • Bayerischem Handwerkstag e. V., 
  • Bayerischem Industrie- und Handelskammertag e. V., 
  • der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.,  
  • dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bayern und 
  • der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

Diese Unterstützung erhalten Betriebe und Beschäftigte

Damit die Unterstützung direkt in den Büros und Werkhallen ankommt, müssen Unternehmen und Beschäftigte gut informiert sein. Das Arbeitsministerium unterstützt hierfür beispielsweise mit diesen Angeboten:

  • Bayerns zentrales Weiterbildungsportal „komm weiter in B@yern“. Ein digitaler Lotse führt Interessierte zu passenden Fördermöglichkeiten, Weiterbildungs- und Beratungsangeboten.
  • Die Themenplattform Arbeitswelt 4.0 informiert und vernetzt Akteure aus Wirtschaft, Arbeitnehmerschaft und Forschung.
  • In allen bayerischen Regierungsbezirken beraten Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren (WBI) Beschäftigte und Unternehmen kostenfrei zur beruflichen Weiterbildung und begleiten sie bei der Umsetzung.

Förderungen des Bayerischen Arbeitsministeriums

Betriebe und Beschäftigte müssen genau wissen, wo und wie sie sich weiterentwickeln können. Allerdings kosten Qualifizierungen und Weiterbildungen Zeit und Geld. Damit dies kein Hindernis darstellt, fördert das Arbeitsministerium Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung:

  • Wer seinen Job verloren hat oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann von Qualifizierungsmaßnahmen des bayerischen Arbeitsmarktfonds (AMF) profitieren. Der AMF fördert Projekte zur (Wieder-)Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die sich insbesondere an Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, schwer vermittelbare junge Erwachsene, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete richten.
  • Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern bringt Menschen in Arbeit, in Ausbildung, verringert Armut und verbessert die Qualifikation. Über den ESF+ werden Qualifizierungen für Erwerbstätige gefördert, die eine Anpassung an die sich wandelnden Arbeitsmarkt- oder Arbeitsplatzerfordernisse zum Inhalt haben. Folge ist eine Erhöhung der Beschäftigungssicherheit durch berufliche Weiterbildung.

Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren und einer Koordinationsstelle

Wie gelingt es, mehr Menschen für eine Weiterbildung zu begeistern? Das Arbeitsministerium setzt hier auf Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren (WBI). Ihre Aufgaben sind in der „Richtlinie zur Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren zur Qualifizierungsberatung und einer Koordinationsstelle für den Förderzeitraum von 2025 bis 2027“ (kurz: WBI-Förderrichtlinie) von 2024 festgelegt.

Auf dieser Grundlage beraten die WBI Unternehmen und Beschäftigte kostenlos zur beruflichen Weiterbildung. Sie stehen ihnen dabei zur Seite, Weiterbildungsmaßnahmen auszuwählen und aufzunehmen. WBI gibt es in allen bayerischen Regierungsbezirken. Eine Koordinationsstelle steuert ihre Arbeit.

Eine Antragstellung für die Tätigkeit als WBI bzw. als Koordinationsstelle ist jederzeit möglich; diese muss bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres erfolgen (für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 ist die Antragstellung bis 1. Oktober 2026 möglich). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.

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