Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)

(511. Ausgabe vom 08.05.2023)

Mit Bekanntmachung vom 2. Mai 2023 wurde die Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000) verlängert. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Förderung von Assistenzkräften

Kern der TP 2000 ist die Förderung von Assistenzkräften zur Entlastung der Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen.
Zur Qualifizierung als staatlich refinanzierte Assistenzkraft gibt es ab sofort zwei alternative Zugangswege:

In beiden Fällen muss zusätzlich das Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres nach Beginn der Tätigkeit als Assistenzkraft erfolgreich absolviert werden. Diese Qualifizierung kann somit auch berufsbegleitend erfolgen.

Antragstellung, vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das System KiBiG.web. Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Davon gibt es für den Bewilligungszeitraum 2023 eine eng begrenzte Ausnahme:
Von Januar 2023 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 4. Mai 2023 war eine Antragstellung faktisch nicht möglich. Für Maßnahmen, die in diesem Zeitraum begonnen wurden, sowie für Folgeanträge (Maßnahmen, die bis Ende 2022 bereits nach der Richtlinie TP 2000 gefördert wurden) ist eine rückwirkende Förderung zulässig, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag bis zum 5. Juni 2023 gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltsmittel begrenzt sind. Insbesondere Folgeanträge sollten daher frühzeitig gestellt werden, um eine weitere Förderung der Maßnahme zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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