Schutz und Hilfe bei Genitalbeschneidung in Bayern

Ob Betroffene, Eltern oder Fachkräfte – hier bekommen Sie Infos zur weiblichen Genitalbeschneidung (FGM/C) in Bayern: rechtliches Verbot, gesundheitliche Folgen, Schutzbrief und Kostenübernahme plus sofortige Hilfe. Mehr Infos auf bayern-gegen-gewalt.de.

Weißes Plakat mit blauem Schriftzug „GEWALT LOS WERDEN“ und pinker Linie am unteren Rand.

Die weibliche Genitalbeschneidung (oft FGM/C genannt) verursacht oft schwere körperliche und seelische Schmerzen. In Deutschland ist sie streng verboten – das gilt auch, wenn die Beschneidung im Ausland stattfinden soll. Auf bayern-gegen.gewalt.de erfahren Sie, was FGM bedeutet, welche gesundheitlichen und rechtlichen Folgen drohen – und wo Betroffene, Angehörige oder Fachkräfte sofort vertrauliche Hilfe finden.

FAQs zur weiblichen Genitalbeschneidung in Bayern

In Deutschland ist weibliche Genitalbeschneidung eine schwere Straftat. Niemand darf ein Mädchen oder eine Frau beschneiden. Das Gesetz schützt Mädchen auch vor Reisen: Es ist verboten, ein Mädchen für eine Beschneidung in ein anderes Land zu bringen. Wenn bayerische Behörden davon erfahren, können sie zum Schutz des Kindes den Reisepass einziehen oder die Ausreise verbieten.

Wenn Sie unter den Folgen einer Beschneidung leiden, helfen Ihnen Ärztinnen und Ärzte in Bayern weiter. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die normale Behandlung, für psychologische Hilfe (zum Verarbeiten des Erlebten) und auch für Operationen, mit denen der Körper so weit wie möglich wiederhergestellt werden kann.

Der Schutzbrief ist ein offizielles Dokument der Regierung. Darin steht auf Deutsch und in vielen anderen Sprachen, dass Genitalbeschneidung in Deutschland streng verboten ist und schwere Strafen drohen. Sie können diesen Brief in den Urlaub mitnehmen. Er hilft Ihnen als starkes Argument, wenn Verwandte im Herkunftsland Druck auf Sie ausüben und die Beschneidung Ihrer Tochter fordern. Sie erhalten den Schutzbrief kostenlos bei den Beratungsstellen oder der bayerischen Integrationsbeauftragten.

Wenn Sie beruflich mit Mädchen oder Familien arbeiten und sich Sorgen machen oder Fragen haben, lassen wir Sie nicht allein. Das bayerische Netzwerk bietet spezielle Schulungen an (organisiert von IN VIA Bayern). Wenn Sie den konkreten Verdacht haben, dass ein Mädchen in Gefahr ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie das Kind am besten geschützt werden kann.

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