Ob Betroffene, Eltern oder Fachkräfte – hier bekommen Sie Infos zur weiblichen Genitalbeschneidung (FGM/C) in Bayern: rechtliches Verbot, gesundheitliche Folgen, Schutzbrief und Kostenübernahme plus sofortige Hilfe. Mehr Infos auf bayern-gegen-gewalt.de.
Schutz und Hilfe bei Genitalbeschneidung in Bayern
FAQs zur weiblichen Genitalbeschneidung in Bayern
In Deutschland ist weibliche Genitalbeschneidung eine schwere Straftat. Niemand darf ein Mädchen oder eine Frau beschneiden. Das Gesetz schützt Mädchen auch vor Reisen: Es ist verboten, ein Mädchen für eine Beschneidung in ein anderes Land zu bringen. Wenn bayerische Behörden davon erfahren, können sie zum Schutz des Kindes den Reisepass einziehen oder die Ausreise verbieten.
Sie bekommen an vielen Orten in Bayern Hilfe. Die Beratung kostet nichts, ist streng vertraulich und niemand erfährt davon, wenn Sie es nicht wollen. Sie können sich zum Beispiel an diese Stellen wenden:
- Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) – Infos, Rechtslage & Hilfe in BayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Wüstenrose – Fachstelle FGM/C & Zwangsheirat in München (IMMA e. V.)Externer Link öffnet in neuem Fenster
- pro familia Ingolstadt – Beratung & Prävention zu FGM/C in OberbayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
- pro familia Nürnberg – Fachstelle FGM/C-Beratung in MittelfrankenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- IN VIA Würzburg – FGM/C-Beratung & Prävention in UnterfrankenExterner Link öffnet in neuem Fenster
- Caritas Regensburg – „CaRe for Women“ FGM/C-Hilfe in Oberpfalz & NiederbayernExterner Link öffnet in neuem Fenster
Wenn Sie unter den Folgen einer Beschneidung leiden, helfen Ihnen Ärztinnen und Ärzte in Bayern weiter. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die normale Behandlung, für psychologische Hilfe (zum Verarbeiten des Erlebten) und auch für Operationen, mit denen der Körper so weit wie möglich wiederhergestellt werden kann.
Der Schutzbrief ist ein offizielles Dokument der Regierung. Darin steht auf Deutsch und in vielen anderen Sprachen, dass Genitalbeschneidung in Deutschland streng verboten ist und schwere Strafen drohen. Sie können diesen Brief in den Urlaub mitnehmen. Er hilft Ihnen als starkes Argument, wenn Verwandte im Herkunftsland Druck auf Sie ausüben und die Beschneidung Ihrer Tochter fordern. Sie erhalten den Schutzbrief kostenlos bei den Beratungsstellen oder der bayerischen Integrationsbeauftragten.
Wenn Sie beruflich mit Mädchen oder Familien arbeiten und sich Sorgen machen oder Fragen haben, lassen wir Sie nicht allein. Das bayerische Netzwerk bietet spezielle Schulungen an (organisiert von IN VIA Bayern). Wenn Sie den konkreten Verdacht haben, dass ein Mädchen in Gefahr ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie das Kind am besten geschützt werden kann.
