Arbeitsmarktfonds

Sie fördern Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt besondere Hürden überwinden müssen? Der Arbeitsmarktfonds unterstützt Ihre Projekte. Hier finden Sie Fördervoraussetzungen, aktuelle Schwerpunkte und alle Antragsunterlagen.

Ein junger Mann arbeitet an einer Maschine in einer Werkstatt.
StMAS/Frank Bauer

FAQs

Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Projekte für Menschen durchführen, die auf dem Arbeitsmarkt besondere Hürden überwinden müssen, zum Beispiel Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Menschen mit Behinderung sowie Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete.

Antragstellen können rechtsfähige Träger, Verbände und Kommunen, die entsprechende Maßnahmen durchführen. Jobcenter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten für neue und innovative Projekte. Bereits anderweitig bezuschusste Projekte können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Projektbeginn per Mail (PDF) ein. Die aktuelle Antragsfrist sowie alle Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.

Downloads

Neue Chancen eröffnen

Bayerns Arbeitsmarkt steht vor großen Herausforderungen. Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie: diese 3-D-Transformation verändert die Arbeitswelt grundlegend. Was jetzt zählt: Arbeitslose unterstützen. Fachkräfte gewinnen. Chancen eröffnen – für alle.

Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben. Mit Projekten, die sie stärken, ermutigen, Wissen vermitteln und den Weg in den Beruf ebnen.

Im Fokus stehen zum Beispiel:

  • Langzeitarbeitslose
  • ältere Menschen
  • Frauen 
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen
  • Menschen mit Behinderung
  • Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete

Der Arbeitsmarktfonds wirkt doppelt: Als Startrampe bringt er Menschen in Ausbildung und Arbeit, gleichzeitig hilft er, den Fachkräftebedarf der bayerischen Wirtschaft zu decken. 

Alle Details zu Fördermöglichkeiten und Förderschwerpunkten liefert die AMF-Förderrichtlinie einschließlich ihrer aktuellen Ergänzungen.

Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds

36. Auswahlrunde 2026

Ab sofort können Förderanträge für die 36. Auswahlrunde 2026 eingereicht werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 26. März 2026 ein – ausschließlich per E-Mail.

Die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds prüft die eingegangenen Anträge und trifft ihre Entscheidung voraussichtlich Ende Juli 2026. Alle Details zum Verfahren finden Sie hier:

E-Mail
arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de

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